Abfallbeseitigungsrecht
Abfallbeseitigungsrecht -- Am 1. 10. 1990 traten verschiedene Verordnungen gemäß 2 Abs. 2 und 3 Abfallgesetz in Kraft. Sie betreffen Abfallerzeuger, d.h. Betreiber gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen, in denen Abfälle anfallen, also auch Brauereien. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, handelt es sich dabei im einzelnen um: - die Abfallbestimmungsverordnung als Ersatz für die Verordnung aus dem Jahre 1977; - die Reststoffbestimmungsverordnung; - die Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung. Sowohl der Abfallbestimmungsverordnung als auch der Reststoffverordnung ist eine Stoffliste angefügt, die alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und Reststoffe enthält..