Einkommensteuer: Behandlung eines Geschäftswertes einer Personengesellschaft.
Einkommensteuer: Behandlung eines Geschäftswertes einer Personengesellschaft. -- l. Ein derivativer - aus Anlaß des Todes des Mitgesellschafters entgeltlich erworbener - anteiliger Geschäftswert einer Handelsvertretung in Form einer Personengesellschaft ist gemäß 5 Abs. 2 EStG in der Bilanz des als Einzelfirma fortgeführten Betriebes zu aktivieren. 2. Eine spätere Betriebsaufgabe der Einzelfirma allein begründet, ohne daß sämtliche Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung vorliegen, noch keine Möglichkeit einer Abschreibung des Geschäftswertes auf 0 DM. 3. Soweit wesentliche Betriebsgrundlagen samt Geschäftswert ins Privatvermögen überführt werden, geht der Geschäftswert dort unter, ohne daß eine Abschreibungsmöglichkeit besteht (FG-Düsseldorf, Urteil vom 5. 464)..