Die nachfolgende Rangfolgeliste für die Jahre 2008 und 2007 zeigt die meldenden Unternehmen mit dem Gesamtumsatz und Gesamtabsatz (in Mio hl) für 50 gemeldete GFGH-Unternehmen mit einem Umsatz von über 30 Mio EUR. Weiterhin erfolgte eine überregionale Aufteilung in Nord-, Ost-, West- und Süddeutschland. Ferner ist in einer separaten Spalte jeweils nur der Großhandelsumsatz aufgeführt.
Ein arbeitsloser 42-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann Arbeitslosengeld II. Schriftlich bewarb er sich auf eine Stellenanzeige, die u. a. folgenden Wortlaut hatte: „…. Wir suchen ... sofort: jüngere/n Buchhalter/in in Vollzeit. Ihr Profil: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung und MS-Office, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind wünschenswert. Ihre Aufgaben: Alle anfallenden Arbeiten in der Fibu, Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Begleitung bei der Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems, Aufgaben in der Assistenz der Geschäftsführung. …“ Der Bewerbung legte er sein Zeugnis der FOS Wirtschaft, eines über eine Ausbildung bei einem Autohaus, ein Prüfungszeugnis über seine Ausbildung zum Groß- und Außenhandels-Kaufmann, ein Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule sowie ein Zeugnis eines Maschinenschreibinstituts bei.
In der BRAUWELT Nr. 24, 2009, S. 731 ff., wurde ausführlich die Vorbereitungsphase beschrieben, die notwendig ist, um gezielt aktive Pressearbeit betreiben zu können. So gerüstet kann der kommunikative Start getätigt werden. Dieser Beitrag fasst zusammen, mit welchen Maßnahmen man die Medien erreichen und seine Botschaften nachhaltig in den Köpfen der Journalisten verankern kann.
Im Zuge der derzeit auf dem gesamten Weltmarkt herrschenden Finanzkrise wird die 1A-Bonität und dadurch bedingt das „Rating“ von Unternehmen und Unternehmern zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen. Teil 1 ging unter handelsrechtlichen Aspekten der Frage nach, wie Unternehmen der Brauwirtschaft sowie Mineralwasserbetriebe dem immanent großen Risiko der „Nichtfinanzierung“ durch Banken begegnen können. Teil 2 befasste sich mit den steuerrechtlichen Entscheidungen, während die Bewertungsmethodik Gegenstand dieses dritten Teils ist.
Im Tante-Emma-Laden war alles noch ganz einfach. Da konnte man sich die Vorlieben der Familien Müller und Schmidt merken und ein Angebot ganz nach deren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen. Heute ist die Datenbank unser „digitales Gedächtnis“ und unerlässlich für erfolgreiches Marketing. Lesen Sie hier für die Praxis sofort anwendbare Ratschläge zur optimal geführten Datenbank.
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9.7.2008 – 5 AZR 810/07 – ruht auch bei Zugrundelegung der Saisonabhängigkeit des Betriebes die Arbeitspflicht in einem fest bestimmten Zeitraum. Dasselbe gilt für „umsatzschwache Wintermonate“ und die „witterungsbedingte Einstellung der Tätigkeit“. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig von der Arbeit freizustellen, um seiner Vergütungspflicht zu entgehen. Die Arbeitspflicht bleibt bestehen. Die Arbeitspflicht entfällt auch nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zur Arbeit abgerufen hat. Bei einer wirksamen Vereinbarung von Abrufarbeit ist der Arbeitnehmer nur im Umfang des jeweiligen Abrufs durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung berechtigt und verpflichtet. Soweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht nicht abruft, fällt die Arbeit nicht aus.
Warum die Wirtschaftskrise nicht nur Defizite bloßstellt, die zu Risiken werden, sondern auch Chancen aufzeigt. Oder wie ein passendes Sprichwort sagt: „Wird der Wind rauer, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen.“
Die immer schneller werdenden Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld fordern eine noch größere Aufmerksamkeit für die Wertschöpfung in der Supply Chain. Im Zuge dessen erhalten die zugehörigen Planungsprozesse eine noch größere Bedeutung. Vor allem die heutige Produktionslogistik steht einer wachsenden Dynamisierung der Märkte gegenüber.
Vor einem Jahr weihte die Private Weißbierbrauerei G. Schneider & Sohn GmbH, Kelheim, eine neue Energiezentrale ein, in deren Zentrum ein Biomasse-Heizwerk steht. Sie stellte damit gut 90 Prozent ihres Energiebedarfes von Heizöl auf Hackschnitzel um.
Die Gerüchteküche brodelt. Angeblich will AB-InBev zwecks Schuldentilgung seine mitteleuropäischen Brauereien verkaufen. Andere Quellen sprechen davon, AB-InBev könne auch Russland und die Ukraine veräußern. Selbst die Aufgabe des Westeuropageschäfts sei nicht tabu – wenn vorher das Problem des Brauereineubaus in München aus der Welt geschafft wäre.
CEO Graham Mackay dürfte auf der SABMiller-Jahreshauptversammlung im Juli ein Stein vom Herzen gefallen sein: Nach tagelangem Sperrfeuer stimmten zu guter Letzt wenigstens 85 Prozent der Aktionäre den Bonuszahlungen zu. Der britische Investor, Pension Investment Research Company (PIRC), hatte die SABMiller-Aktionäre aufgestachelt: Sie sollten die „exzessiven“ Gehälter auf der Jahreshauptversammlung ablehnen. Denn Boni in Höhe von 500 Prozent des Grundgehalts seien nun wirklich zu hoch.
Da haben wir’s. Mitte Juli gaben Kirin Holdings und Suntory Holdings Fusionsgespräche zu. Eine Ehe der beiden würde ein Getränkeunternehmen mit einem Umsatz von 40 Mrd USD schaffen, quasi auf Augenhöhe mit PepsiCo (39 Mrd USD, 2008). Trotzdem wäre das neue Unternehmen weit entfernt, ein „veritabler Konkurrent für Anheuser-Busch InBev“ zu werden, wie patriotisch gesinnte japanische Journalisten zu Papier brachten. Suntory, Asahi und Kirin ähneln sich wie Geschwister. Alle drei haben eine Verkaufsbilanz von etwa 15 Mrd USD und sind sehr breit aufgestellt.
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