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Sittenwidrige Verlustbeteiligung -- Eine arbeitsvertragliche Vergütungsregelung, die den Arbeitnehmer mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet, verstößt gegen die guten Sitten. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht. Eine solche Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers ist jedenfalls dann sittenwidrig und damit nichtig ( 138 Absatz 1 BGB), wenn dafür kein angemessener Ausgleich erfolgt. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. 10. 1990 - 5 AZR 404/89).

Stand und Tendenzen des Supranationalen Wasserrechts -- Alle Menschen und alle Staaten tragen zur Gewässerverschmutzung bei. Gerade im dichtbesiedelten Europa lassen sich die entstandenen Umweltprobleme, insbesondere der grenzüberschreitenden Flüsse und der Küstenmeere, nur gemeinsam lösen. Gewässerschutz erfordert internationale Solidarität und Zusammenarbeit. Dieser Grundsatz ist unbestritten.

Lohnsteuer: Pauschalierung der Lohnsteuer nach _ 40 EStG. -- Aufgrund der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat der BMF im Schreiben vom 20. 11. 1990, DB 1990, S. 2448 zur Frage der Überwälzung der pauschalen Lohnsteuer wie folgt Stellung genommen. Grundsätzlich ist die pauschale Lohnsteuer nach _ 40 Abs. 3 EStG vom Arbeitgeber zu übernehmen; er ist insoweit Steuerschuldner. Wird die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zum Arbeitgeber vom Arbeitnehmer getragen, so steht die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitnehmer einer Rückzahlung des der pauschalen Lohnsteuer zugrundeliegenden Arbeitslohns gleich. Dementsprechend ist die pauschal zu besteuernde Arbeitgeberleistung jeweils um die vom Arbeitnehmer übernommene pauschale Lohnsteuer zu vermindern..

Wie Einar Waag von Föroya Bjor der Brauwelt schrieb, liegt die Biersteuer für Pils bei 3,63 DM/l und für Export bei 5,32 DM/l. Bier mit einem Alkoholgehalt von 4,6 Gew.-% (Export) gibt es nur auf Bezugskarte. Die Bestellung von Export und Pils (3,6% Alkohol) muß bei einem Bierverleger aufgegeben werden. Dann erhält man über die Post eine Zahlkarte. Mit dem Quittungsabschnitt kann man dann das Bier beim Verleger abholen. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Bier liegt bei 60 l.

Biersteuerharmonisierung im Bundesrat -- In seiner 631. Sitzung befaßte sich der Bundesrat am 7. Juni 1991 auch mit dem Vorschlag des Rates für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke und auf in anderen Erzeugnissen enthaltenen Alkohol. Der Bundesrat lehnte auch den Vorschlag der EG-Kommission ab, nach dem der ermäßigte Satz nicht unter dem Mindestsatz liegen soll. Die Bundesregierung wird darüber hinaus gebeten sicherzustellen, daß die Steuervergünstigungen für Abfindungsbrauereien und die Steuerbefreiung für den Haustrunk erhalten werden können. Auch soll geprüft werden, in- wieweit die Sonderrechte Bayerns und Badens, die diesen Ländern bei ihrem Eintritt in die Biersteuergemeinschaft 1919 bzw. 19 DM/hl deutlich gesenkt wird..

Der Bierausstoß in Japan ist im ersten Halbjahr 1991 um 5% auf 30,6 Mio hl gestiegen. Davon entfielen auf Kirin 15,1 Mio hl (+ 7%), auf Asahi 7,4 Mio hl (+ 2%), Sapporo 5,6 Mio hl (+ 7%) und Suntory 2,5 Mio hl (+ 8%). Marktführer ist nach wie vor Kirin mit einem Marktanteil von 49% vor Asahi mit 24%, Sapporo mit 18,4% und Suntory mit 8,6%.

Das Maischefilter 2001 - eine neue Brautechnik -- Fachleute wissen, daß im Brausektor große Fortschritte auf dem Gebiet der Automatisierung des Brauverfahrens und der Entwcklung von Abfüllstraßen gemacht worden sind, wobei die Sauerstoffaufnahme in allen Phasen auf ein Minimum herabgesetzt wurde. Es ist allgemein bekannt, daß die Malzschrotung und die Maischefiltration erstaunlicherweise seit Jahrzehnten unverändert geblieben sind. Natürlich sind die in den letzten zwanzig Jahren eingeführte Naßschrotung und konditionierte Schrotung heute weitgehend verbreitet. Ebenso gab es Fortschritte bei der Läuterbottich- Filtration. Die Ausrüstung und die Verfahren blieben jedoch dieselben. Nach fünf Jahren Forschung wurde das Maischefilter 2001 entwickelt, das im folgenden Beitrag vorgestellt wird.

Im letzten Jahr wurden in Italien 54,5 Mio hl Mineralwasser abgefüllt, 13,5% mehr als im Vorjahr. Damit verdrängte Italien die führende Mineralwassernation Frankreich (52,17 Mio hl/+ 4%) vom Platz 1 in Europa. Deutschland behauptete mit 52 Mio hl (+ 9,4%) den 3. Platz. Nach einer Veröffentlichung einer italienischen Wirtschaftszeitung repräsentieren die sechs führenden Unternehmen mit dem Marktführer BSN/Ifil sowie San Pellegrino, Italfin, Crippa + Berger, San Benedetto und Vera 56% des italienischen Mineralwassergeschäftes. Der Pro- Kopf-Verbrauch an Mineralwasser ist in Italien 1990 auf 100 l gestiegen, wohl wegen des zunehmenden Gesundheitsbewußtseins und dem Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der Qualität des kommunalen Leitungswassers. 43% auf umgerechnet 7 Mrd. steigen..

Lohnsteuer: Nacherhobene und vom Arbeitgeber übernommene Sozialversicherungsbeiträge lohnsteuerpflichtig. -- Entrichtet der Arbeitgeber laufend die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, ohne sie den Arbeitnehmern zu belasten, so unterliegen diese als zusätzlicher, bisher unversteuerter Arbeitslohn der Lohnsteuer. Das gleiche gilt, wenn aufgrund einer Prüfung durch die AOK Arbeitnehmeranteile vom Arbeitgeber nacherhoben werden (FG München Urteil v. 18. 5. 1990 VIII K 4922/88, rkr, EFG 1990, S. 621).

Rechtsfragen der Abfallbeseitung -- In dem Vortrag von Rechtsanwalt Dieter Schweer, Düsseldorf, gehalten am 30. April 1991 auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) mit der Firma Illochroma, Brüssel/Belgien, wurden die Themen wasserrechtliche Vorschriften für Direkteinleiter und den kommunalrechtlichen Bereich behandelt.

Mengenstaffel im Europaparlament erneut zur Diskussion -- Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer-Bundes haben sich kürzlich zu einem Parlamentarischen Abend in Straßburg getroffen, um über Fragen der Harmonisierung der Biersteuer unter den Aspekten der mittelständischen Brauwirtschaft zu diskutieren. Gegenüber Mitgliedern der Fraktion der Europäischen Volkspartei, der Sozialistischen Fraktion und der Liberalen und demokratischen Fraktion begründete der Vorsitzende des Ausschusses für Mittelstandsfragen Dr. Nils Goltermann die Forderung des Deutschen Brauer-Bundes nach der Aufrechterhaltung der Biersteuermengenstaffel und der Unterschreitung des zukünftigen steuerlichen Mindestsatzes für Bier (s.a. Brauwelt Nr. 18, 1991, S. Dr.

Zur Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten -- In der Mai- Ausgabe der Deutschen Steuer-Zeitung wurde von Dr. Hans- Ulrich Kieschke, Ministerialdirigent im Bundesfinanzministerium, ein Aufsatz veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen Bewirtungskosten voll oder nur zu 80% abzugsfähig sind. Produkt- oder Warenverkostungen zählen nicht als Bewirtung, weil hier ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte besteht. Zu einer solchen Produktverkostung darf aber nur das Produkt selbst gereicht werden; höchstens sind noch kleine Aufmerksamkeiten zugelassen, wie etwa Brot anläßlich einer Weinprobe. Derartige Aufwendungen für Produktverkostungen, so die Auffassung der Finanzverwaltung, sind als Werbeaufwand unbeschränkt abzugsfähig..

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