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Wer über Hopfenanbau redet, meint meist nur weiblichen Hopfen. Jedenfalls heutzutage und in Deutschland. Das war aber nicht immer so. Ein kleiner Blick in die Hopfengeschichte soll Aufschluß geben.
Ein unter Hopfenfachleuten gerne gebrauchter, etwas anzüglicher Vergleich wird dem ehemaligen Weihenstephaner Professor Lintner in den Mund gelegt: „Eine Hopfenplantage muß sein wie ein Nonnenkloster, da darf kein Mann hinein” (1). Wenn der Mensch Pflanzen kultiviert, versucht er nicht nur mittels Maschinen und Chemie das Wachstum in eine genehme Form zu bringen. Er mischt sich sogar in das Geschlechtsleben der Pflanzen ein. Nur die weibliche Hopfenpflanze liefert das, wofür man den ganzen Aufwand des Hopfenanbaus überhaupt treibt: Das Lupulin, wertvoller Rohstoff für die Brauwirtschaft..

Nach einer Kündigung einigten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer am 1. Juni 1994 in einem „Auseinandersetzungsvertrag“ über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 1994 und die sofortige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Mit der Zahlung sollten alle gegenseitigen Forderungen erledigt sein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Arbeitnehmer vergeblich die Abgeltung des anteiligen Urlaubs für das erste Halbjahr 1994. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage des Arbeitnehmers ab. Begründung: Allein die Annahme, mit der vereinbarten Forderung solle der Urlaubsanspruch erfüllt werden, entspreche dem Sinn und Zweck des Auseinadersetzungsvertrags.

Dem ist das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9. 6..

Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten tätig sind (§ 23 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz). Bildet ein Betriebsteil in Deutschland zusammen mit einem Betriebsteil im Ausland einen gemeinsamen Betrieb, werden Air die Berechnung der Arbeitnehmerzahl nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt.

Die geforderte Mindestzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer muß in einem Betrieb erreicht werden, der generell vom räumlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes umfaßt wird. Der räumliche Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist aber auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. 10. 1997 - 2 AZR 64/97)..

Seit 1904 gibt es in der „Zeitschrift für das gesamte Brauwesen” und in der „Wochenschrift für Brauerei“ (1, 2, 3, 4), Veröffentlichungen zum Thema Keimfähigkeit von hellem Darrmalz, welches bei Temperaturen unter
85 °C abgedarrt wurde.
In 1937 berichtete Prof. Dr. Kolbach über die Keimfähigkeit von 37 Handelsmalzen (4). Die Proben stammten aus verschiedenen Jahren und wurden spätestens
1 Monat nach ihrer Einsendung untersucht. Die Lagerzeit der Malze aber war sehr unterschiedlich.

Die Schwankungen gehen von 0 bis 96%, wobei die über 80% liegenden Werte gar nicht so selten sind. Das bedeutet, daß in einem Muster von 500 Körnern 400 wiederkeimbar sind. Und er schlußfolgert: „Auch die Grenze von 30% scheint nach den Untersuchungsergebnissen zu niedrig zu liegen.“.

Wer kennt es nicht, das Problem, einen Anrufer in der Leitung zu haben und ihn niemandem zuordnen zu können. Oder wie oft ist man auf der Suche nach einer bestimmten Adresse. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist es schwer, ein gut funktionierendes Adreß- und Telefonmanagement einzurichten.
So kommt es landauf, landab noch immer vor, daß bei jeder Rechnungstellung der Adressat manuell geschrieben wird. Dabei können wiederkehrende Aufgaben bequem automatisiert werden. Das spart Zeit und somit Geld.

Die Lösung dieses Problems ist nicht so schwer, wie oftmals angenommen. Ein Computer steht heute in fast jedem Büro und Programme für die Verwaltung von Adressen und Kunden- bzw. Lieferantendaten werden günstig angeboten. Nichts kann mehr verloren gehen.

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Die Qualitätsunterschiede zwischen Braugersten und Sommerfutter- sowie Wintergersten sind erheblich. Sortenmischungen oder Wintergerstenbeimischungen führen häufig zu technologischen Problemen, so daß in Lieferverträgen reine Sorten gefordert werden. Die Überprüfung der Sortenreinheit von Malzen stößt mit herkömmlichen Methoden jedoch auf Schwierigkeiten. Die PCR-Methode bietet eine vielversprechende, auch bei stark überlösten Malzen anwendbare Alternative zu den bisherigen Methoden.
Die Kontrollmöglichkeiten für die Sortenreinheit von Gersten und vor allem von Malzen beschränkten sich bisher auf den Nachweis von Sekundärmerkmalen und sind damit alle von äußeren Einflüssen abhängig.

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Im vorliegenden Beitrag wird über Versuche zur Dosage von Xanthohumol und dessen Verbleib bei der Bierbereitung berichtet. Daraus kann sich ableiten, ob Xanthohumol auch über das Bier eine physiologische Wirkung zukommen kann, oder ob es sich mehr um eine prinzipiell interessante Substanz handelt.
In jüngster Zeit ergingen einige Meldungen über eine mögliche krebshemmende Wirkung von Xanthohumol aus Hopfen. Sie berufen sich auf Arbeiten, die an der Oregon State University durchgeführt werden. Über entsprechende Untersuchungen referierte u.a. Engelhardt (Hopfen-Rundschau Nr. 6 vom 1. Juni 1998, S. 152 – 153). Die Tests sind zunächst auf In-vitro-Basis angelegt, Resultate an Lebewesen liegen noch nicht vor. Das würde etwa 0,35 bis 3,5 mg Xanthohumol/kg Testlösung entsprechen.

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Im Rahmen unserer Berichterstattung über den Dresdner Brauertag (siehe Brauwelt S. 1303) berichteten wir über ein Assimilationsverfahren für das moderne Hefemanagement. Die Redaktion „Brauwelt“ möchte darauf hinweisen, daß Anlagen- und Anlagenteile bzw. die Verfahrensweise patentrechtlich geschützt sein können. Speziell betroffen ist das Umpumpen und die Hefekonzentrationsmessung im Bypass bzw. im Tank. Die folgenden Patente sind unter anderem davon betroffen: DE 41 37 537 C1, Erfinder Sedlaczek, Klaus; DE 43 08 459 C2 und 43 24 293 C2, Erfinder Puth, Hans-Edgar; Patent DE 43 31 409 C1, Erfinder: Back, Werner, Prof. Dr., und Breuer, Dieter.

Der Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann übernahm die Schirmherrschaft über die Kampagne des Deutschen Brauer-Bundes, „PLAY OFF – One For Four: Ein Spiel für Fahrer, die ankommen“.
Mit dieser Kampagne soll vor allem bei jungen Autofahrern im Alter von 18 – 24 über einen eher spielerischen Ansatz das Verantwortungsbewußtsein und die Risikokompetenz gestärkt werden. Diese Gruppe von jungen Autofahrern verursacht am meisten Unfälle, vor allem bei nächtlichen Fahrten am Wochenende.
„Durch ein Bündnis von staatlicher Seite und privater Initiative müssen wir noch mehr als bisher die Verantwortung des einzelnen für sich und andere in der alltäglichen Verkehrswirklichkeit stärken“, meinte der Bundesverkehrsminister.
Die PLAY OFF-Tour läuft seit 1996 im gesamten Bundesgebiet..

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) beabsichtigt, den Förderschwerpunkt „Integrierter Umweltschutz in der Ernährungsindustrie“ einzurichten. Mit diesem Vorhaben sollen Themenschwerpunkte, die zur Weiterentwicklung des betrieblichen Umweltmanagements beitragen, gefördert werden wie:
q die Schließung von Stoffkreisläufen,
q Innovative Technologien,
q Gewinnung hochwertiger Inhaltsstoffe aus Neben- und Abfallstoffen,
q Senkung von Wasserverbrauch und Abwasserbelastung,
q Abfallarme Produktionstechnologien,
q Verpackungsoptimierung oder
q Energieeinsparung.
Projektvorschläge sollen in Form von Ideenskizzen bis zum 30. September eingereicht werden. Voruntersuchungen und bisherige Ergebnisse beschreiben..

Der Verband deutscher Hopfenpfanzer und der Verband der Hopfenkaufleute und Hopfenveredler e.V. haben am 27. Juli 1998 einen neuen Einheitsvertrag verabschiedet, der den 1997 durchgeführten Gesetzesreformen Rechnung trägt.
Diese Reformen ermöglichten im Bereich der amtlichen Bezeichnung von Hopfen eine kostensparende Vereinfachung der historisch so bezeichneten „Hopfensiegelung“. Dabei ist zu betonen, daß an dem Grundsatz der amtlichen Bezeichnung von Hopfen aus der Bundesrepublik Deutschland auch künftig unverrückt festgehalten wird. Flankiert wird diese Herkunftsbezeichnung bereits seit 1995 durch die bei jeder Rohhopfen-Partie erfolgte neutrale Qualitätsfeststellung in einem von den Hopfenerzeugern und vom Hopfenhandel unabhängigen Labor..

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