Günter Birnbaum, Unit Manager für den Bereich Getränke, GfK Panel Services, Nürnberg, hielt anläßlich des 4. Deutschen I.I.R. Bierkongresses 1998 am 7. Dezember 1998 ein mit großem Beifall aufgenommenes umfassendes Referat zum Thema „Der deutsche Biermarkt – aktuelle Trends und Prognosen”. Die „Brauwelt” wird über diesen Beitrag sowie über die gesamte Veranstaltung noch im einzelnen berichten. Birnbaum ging zunächst auf den sogenannten „hybriden Verbraucher” ein, der auf der einen Seite sich nach Luxus und Narzißmus sehnt und auf der anderen Seite möglichst billig einkaufen möchte. Er orientiert sich also am Grundnutzen wie z. B. Durstlöschen mit der Fokussierung auf den Preis oder aber am Zusatznutzen „Genuß und Erlebnis”. a. „Brauwelt Nr. 49/50, 1998, S. 2438).T. T. diffus.
Eine Lenkungsabgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen statt Zwangspfand regen der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels und der Verein Pro Mehrweg an.
Nicht nachvollziehen könne man den Aufschrei der Industrie und des Handels angesichts der jetzt festgestellten Unterschreitung der Mehrwegquote.
„Seit Jahren weisen wir auf die wachsenden Dosenmengen hin, die sehenden Auges forciert wurden“, meinte Günther Guder, Hauptgeschäftsführer des GFGH-Bundesverbandes und Geschäftsführer Pro Mehrweg.
Beide Organisationen begrüßten die Haltung des neuen Bundesumweltministers Jürgen Trittin, keine Fehlerbandbreite zu tolerieren. Die Verpackungsverordnung zeige nun den gewünschten Effekt, die ökologisch verträgliche Mehrwegverpackung zu fördern..
Brauereien
Der Bierabsatz verzeichnete im Berichtszeitraum einen starken Einbruch. Er war im Juli um 4,5%, im August um 8,2% und im September um 9,2% rückläufig. Diese ungünstige Entwicklung schlug sich in einer deutlichen Verschlechterung der Geschäftslage nieder.
Dementsprechend wurden auch die Auftragsbestände zunehmend als zu niedrig beurteilt; insbesondere zum Quartalsende hin ließ die Nachfrage aus dem Ausland sehr zu wünschen übrig.
Die Verkaufspreise waren im dritten Vierteljahr weitgehend stabil; dies dürfte auch für die nächsten Monate gelten. Für den Rest des Jahres 1998 erwarten die Brauereien keine durchgreifende Besserung der Geschäftslage.
Allenfalls hinsichtlich des Exportgeschäfts sind die Firmen nicht mehr so pessimistisch wie bisher..
Der Ausstoß an alkoholfreiem Bier ist nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes in den ersten neun Monaten des Jahres 1998 auf 1,882 Mio hl zurückgegangen, der von Malztrunk auf 1,258 Mio hl. Beide Sorten zusammen erlitten eine Abnahme um 1,9%. Im Sudjahr 1997/98 ist der Ausstoß der beiden Sorten um 1,7% auf insgesamt 4,092 Mio hl zurückgegangen.
Nach den Ergebnissen der Herbstumfrage des DIHT erwarten 30% der befragten Unternehmen für 1999 eine bessere Wirtschaftsentwicklung als 1998. Jedes vierte Unternehmen will im kommenden Jahr mehr investieren, jedes zweite die Investitionen auf Vorjahreshöhe halten. 15% wollen neue Arbeitsplätze schaffen.
Um Innovationen auf dem Verpackungssektor zu fördern, veranstaltet das Deutsche Verpackungsinstitut e.V. (DVI) jährliche Verpackungswettbewerbe. Für den 21. Wettbewerb wurden 217 Vorschläge von Herstellern, Verwendern und Gestaltern von Packstoffen, Packmitteln und Packhilfsmitteln in den 6 ausgeschriebenen Kategorien eingereicht.
Ein Beweis dafür, daß in der Verpackungsbranche noch ein enormes Innovationspotential schlummert.
Die Auszeichnungsanträge wurden von Vorprüfern und
einer unabhängigen Jury unter Leitung des Präsidenten des DVI, Prof. Dipl.-Ing. Dieter Berndt, Fachrichtungsleiter an der TFH Berlin, bewertet und 28 Exponate, das sind 12% der eingereichten Muster, am Vorabend der FachPack am 13. Oktober 1998 in Nürnberg prämiiert. A..
Das Mehrwegsystem des Verbandes der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) ist um eine neue Gebindegröße erweitert worden.
Der VdF hatte auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung die Aufnahme eines 0,5-l-Mehrwegsystems (Flasche und Kasten) in den Mehrweg-Pool beschlossen.
CO2-haltige Fruchtsaftschorlen werden in den neuen Glasflaschen abgefüllt, aber auch alle anderen herkömmlichen Produkte der Fruchtsaftindustrie. Für die weiße 0,5-l-Flasche mit Schraubverschluß wurde ein grüner Kunststoff-Kasten mit zehn Stellplätzen und Tragegriff konzipiert.
Durch das einheitliche Bodenmaß von 20 x 30 cm kann dieser Pfandkasten mit den anderen VdF-Kästen auf Pool-Paletten im Verbund gestapelt werden..
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Erfrischungsgetränke-Industrie erwartet die Branche für das laufende Jahr aufgrund des verregneten Sommers nur noch ein Produktionsplus von knapp 1%. Bis zur Jahresmitte hatte die Branche noch ein Plus von 3,5% erzielt.
Gewinner sind wie im Vorjahr: ACE-Getränke, Eistee (1997:
6 Mio hl/knapp 8% Marktanteil), Fruchtschorlen sowie Cola-Mischgetränke. Zu den Verlierern zählen weiterhin die klassischen Fruchtlimonaden.
Der Pro-Kopf-Verbrauch an Erfrischungsgetränken lag 1997 mit 98,7 l nur knapp unter dem Wert für die Wässer mit 100 l.
Insgesamt betrug der Pro-Kopf-Verbrauch an alkoholfreien Getränken rd. 240 l und lag damit fast doppelt so hoch wie der Bierkonsum mit 131,1 l. 24 500 Personen. Dr. sc. agr..
Mit einem Volumen von insgesamt 77 Mio hl ist der deutsche Mineralwassermarkt gesättigt. Darauf verwies Prof. Dr. Hans-Dieter Kalscheuer, Perrier-Vittel, am 19. November 1998 in München anläßlich des 24. Management-Seminars für die Brauwirtschaft der Roland Berger & Partner GmbH. Die „Brauwelt“ wird über diese Veranstaltung in ihren nächsten Ausgaben noch ausführlich berichten.
Der Pro-Kopf-Verbrauch an Mineralwasser lag 1997 bei 94 l. Für die alten Bundsländer nannte Prof. Kalscheuer 106 l, für die neuen 59 l. Insgesamt ist der Markt nur um 2% gewachsen. 65% des Marktes entfallen auf die stark mit Kohlensäure versetzten Wässer, 35% auf Wässer ohne oder mit wenig Kohlensäure.
Der deutsche Mineralwassermarkt ist lt. Prof.
Wachstumschancen sieht Prof. Prof..
Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen erneut gegen ein zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot, kann eine Kündigung auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt sein. Ein 49jähriger Arbeitnehmer war seit 1982 in einem Fleischverarbeitungsbetrieb als Fleischzerleger beschäftigt. Mit Schreiben vom 5. 3. 1992 wies der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf das Rauchverbot und die Beachtung der Fleischhygiene-Verordnung hin. Später erteilte er dem Arbeitnehmer wieder Abmahnungen, da dieser trotz strikten Rauchverbots erneut mehrfach rauchend angetroffen wurde. Schließlich kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht nach Anhörung des Betriebsrats. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers blieb erfolglos. 6.
Dipl.-Vw.
Ein als Monteur beschäftigter Arbeitnehmer unternahm mit einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers eine Fahrt zur Erledigung eines Arbeitsauftrages. Zuvor hatte er im Betrieb Alkohol getrunken. Er war alkoholabhängig. Auf der Fahrt verursachte er einen Verkehrsunfall, bei dem er verletzt wurde. Er war länger als sechs Wochen arbeitsunfähig. Die Blutalkoholuntersuchung ergab eine Konzentration von 1,2 l Promille. Der Arbeitgeber lehnte eine Entgeltfortzahlung ab. Die Klage des Arbeitnehmers war erfolglos.
Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte am 23. 7. 1997 (1 Sa 2416/96): Tritt ein Arbeitnehmer nach erheblichem Alkoholgenuß und einer erheblichen Blutalkoholkonzentration eine Autofahrt an, dann handelt er stets schuldhaft im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.-Vw. A. Stadlbauer.
Zusammenfassung
Haustrunk kann im Einzelfall als höchstpersönliches Recht des Anspruchsberechtigten angesehen werden, wenn dieser über das übliche Pachtverhältnis hinausgehende Leistungen für den Pächter, hier eine Brauerei, erbringt. Das Recht auf Haustrunk erlischt auch nicht durch Eigentumswechsel.
Sachverhalt
Eine bekannte oberfränkische Privatbrauerei hat mit einem Verpächter 1993 einen 10-Jahres-Vertrag abgeschlossen, in dem u.a. dem Verpächter das Recht auf einen monatlichen Haustrunk, bestehend aus mehreren Kästen Bier und Limonade, für die Dauer des Vertrages eingeräumt wurde.”
1997 verkaufte der Eigentümer das Anwesen samt Gaststätte. Der Käufer verzichtet auf den „Haustrunk”, der gem.B. (Aktenzeichen: Amtsgericht Hof, 14 C 1918/97).
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