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Abgabe von Getränken in Kästen während der Ladenschlußzeiten -- Wenn für einen Kiosk eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist, handelt es sich im allgemeinen um einen sogenannten gemischten Betrieb, nämlich um einen Einzelhandel und eine Schankwirtschaft. Mithin könnte _ 7 Gaststättengesetz einschlägig sein, wonach im Gaststättengewerbe auch während der Ladenschlußzeizen Zubehörwaren an Gäste abgegeben werden dürfen. Jedoch ist Abgabe nur an Gäste zulässig. Gast in diesem Sinne ist nur derjenige, der, ohne Privatgast oder Betriebsangehöriger des Wirtes zu sein, sich mit Wissen und Wollen des Wirtes oder seines Vertreters in den dafür vorgesehenen Betriebsräumen aufhält, um sich bewirten zu lassen. Bei einem solchen Verhalten ist eine Bewirtung schlechthin ausgeschlossen. Nach _ 7 Abs..

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Gen-Bier - Nein Danke! -- Am 4. Juli 1996 starteten drei Europaabgeordnete der SPD in Brüssel die Kampagne Gen-Bier - Nein Danke!. Mit dieser Kampagne protestierten sie gegen Pläne der EU, nach denen die Verwendung von gentechnisch veränderten Inhaltstoffen nicht angegeben werden muß, wenn diese sm fertigen Lebensmittel nicht mehr vorhanden sind. Sie fordern, daß gentechnisch veränderte Braustoffe deklariert werden müßten, damit das deutsche Reinheitsgebot für Bier nicht ausgehebelt werden könne. Die Parlamentarier beteuerten, sie seien nicht generell gegen den Einsatz der Gentechnik für die Nahrungsmittelproduktion. Grundsätzlich, so fordern die Parlamentarier, müssen alle Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Ausgangsstoffen für den Konsumenten auch klar erkennbar sein.B..

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Im Rahmen des Fakultätsballs der Fakultät für Brauwesen, Lebensmitteltechnologie und Milchwissenschaft der TU München-Weihenstephan wurde am 30. Juni 1995 erstmals der Max-Kettner-Preis verliehen. -- Die Auszeichnung geht jedes Jahr an die besten Absolventen der beiden Studiengänge Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel sowie Lebensmitteltechnologie (FH). Da in diesem Jahr in einem der beidenStudiengänge zwei Absolventinnen mit der gleichen Punktezahl abschlossen, konnte Dipl.-Ing. Dietrich Scheiba, Verkaufsleiter der Fa. Max Kettner, München, gleich drei Geldpreise überreichen. Das Bild zeigt von links: Dekan Prof. Dr.-Ing. H. Weisser, die Preisträgerinnen Birgit Kess- ler, Annette Bockhardt und Silvia Danner sowie D. Scheiba.

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Änderung der Trinkwasser-Richtlinie geplant -- Vorgelegt wurde von der Kommission der Europäischen Union der Vorschlag für eine Änderung der Trinkwasser-Richtlinie, der nunmehr im Amtsblatt Nr. C 131 vom 30. Mai 1995 veröffentlicht wurde. Ausgangspunkt ist, daß die derzeit geltende Trinkwasser-Richlinie, das ist die Richtlinie 80/778/EWG des Rates vom 15. Juli 1980, über die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch nach Auffassung der Kommission an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepaßt werden muß. Die bei der Umsetzung dieser Richtlinie gewonnenen Erfahrungen zeigten, daß für die Fälle, in denen die Standards nicht eingehalten werden könnten, ein angemessener, flexibler und transparenter Rechtsrahmen für die Mitgliedsstaaten geschaffen werden müsse.

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Mustersatzung für kommunale Verpackungssteuern -- Der Städte- und Gemeindebund von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf einer Satzung über die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf der Basis der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 29. 6. 1995 erstellt. Dieser Satzungsentwurf soll mit allen kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wor-den sein und dem Innenmini- sterium von Nordrhein-West- falen zur Genehmigung vorliegen. Ob und inwieweit die Aussage von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel, für kommunale Verpackungssteuern sei auch aus rechtlicher Sicht kein Platz, hier eine Änderung bewirkt, ist im Moment noch offen. Wesentlicher Punkt der Mustersatzung ist ein Befreiungstatbestand..

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Zugelassene Süßstoffe in der EU -- Die Süßstoff-Richtlinie 94/35/EG legt fest, daß in der Europäischen Union (EU) insgesamt sieben Süßstoffe bei Nahrungsmitteln und Getränken verwendet werden dürfen. Vier von ihnen sind auch bei Bier erlaubt, und zwar mit den folgenden Mengen in mg/l: - Acesulfam (E950) 350 - Aspartam (E951) 600 - Saccharin (954) 80 - Neohesperidin (E959) 10 Für Erfrischungsgetränke sind fünf Süßstoffe in der Richtlinie aufgeführt: - Acesulfam (E950) 350 - Aspartam (E951) 600 - Cyclamat (E952) 400 - Saccharin (E954) 80 - Neohesperidin (E959) 30

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Technische Anforderungen zur Genehmigungsfähigkeit von Schrotereien. Anforderungen nach UVV, BImSchG, TA Luft und TA Lärm -- Brauereien mit mehr als 5000 hl Bierproduktion/Jahr und damit auch Schrotereien sind gemäß Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig. Der folgende Beitrag erklärt, worauf bei der Errichtung einer solchen Anlage zu achten ist.

Recht

Verpackungssteuer grundgesetzwidrig -- Die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer hält die Bundesregierung für grundgesetzwidrig. Nach ihrer Meinung hat der Bundesgesetzgeber durch das Abfallgesetz und die Verpackungsverordnung eine abschließende Regelung zur Abfallvermeidung getroffen. Länder und Gemeinden könnten nicht selbst tätig werden.

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Spülwasser-Kreislaufanlage nicht genehmigungspflichtig -- Der Bayerische Brauerbund wies kürzlich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. 2. 1993, 14 K 3595/91, hin. In diesem Urteil hat das Gericht festgestellt, daß eine Anlage, mit der in einem Gewerbebetrieb gebrauchtes Spülwasser, Reinigungswasser o.ä. chemisch-mechanisch behandelt wird, um es so weit wie benötigt wieder zu verwenden, keine nach _ 58 Abs. 2 LWG NW genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlage sei. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Die Entscheidung betrifft nach ihrem Wortlaut alle innerbetrieblichen Anlagen, mit denen das aus einem Arbeitsbereich gelangende Abwasser aufgearbeitet wird, um es in dem gleichen oder in einem anderen Prozeßabschnitt wieder zu verwenden.

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