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Recht

In der Bodega gibt_s nicht nur spanischen Wein -- Keine Irreführung der Kunden, wenn auch andere Weine angeboten werden. Ein Weinhändler, dessen Firmenname das Wort Bodega enthält, wollte gegen einen Konkurrenten vorgehen, der den Namen seines Geschäftes ebenfalls mit diesem Begriff gebildet hatte. Er warf ihm vor, nicht wie er ausschließlich Weine spanischer Herkunft zu vertreiben. Die Bezeichnung sei daher für die Kunden irreführend. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm werde der Ausdruck von den angesprochenen Kreisen jedoch nicht so eng ausgelegt (4 U 132/92). Es genüge, daß im Sortiment einer Bodega auch spanische Gewächse zu finden seien. Weil der gescholtene Weinhändler neben anderen mindestens 28 Sorten aus dem iberischen Land anbiete, sei diese Voraussetzung erfüllt.

Recht

Restaurantkritiker geht zu weit -- Weil Beurteilungen von Gaststätten sehr von den persönlichen Eindrücken und Empfindungen der Tester geprägt sind, mischen sich die Gerichte selten in den Streit ein, ob Aussagen über Restaurants nun falsch oder wenigstens übertrieben sind. Zu weit ging allerdings ein Werbeblatt in einem redaktionellen Beitrag mit seiner Kritik eines Cafs, das es als Möchte- gern-in-Treff bezeichnete. Auch müsse erwähnt werden, daß dem Pygmäen-Lokal ein Friseur-Salon angeschlossen sei. Das Oberlandesgericht München sah die Grenze des Rechts auf freie Meinungsäußerung überschritten: Die Zeitung dürfe eine derartige Berichterstattung über das Lokal nicht wiederholen (21 U 6720/92). (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. Juli 1993 - 21 U 6720/92).

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Einkommensteuer: Übergangsregelung bei degressiver AfA für betrieblich genutzte Gebäude des Privatvermögens -- Nach einem Beschluß des Vermittlungsausschusses zum Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom Dezember 1993 ist die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für betrieblich genutzte Neubauten des Privatvermögens (8 x 5 v. H., 6 x 2,5 v. H., 36 x 1,25 v. H.) ausgeschlossen und auf die lineare Abschreibung von 2 v. H. beschränkt worden. Für Anschaffungsfälle hätte dies zur Konsequenz, daß die - erst zum Jahresende 1993 im Bundesgesetzblatt bekanntgemachte - Änderung bereits gilt, wenn der Kaufvertrag für ein Gebäude, für das der Bauantrag vor dem 1. 1. 1994 gestellt worden ist, nach dem 31. 12. 1993 abgeschlossen wird. Insbesondere Bauträger, z.B. v. H. 1. 12. 1..

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Öko-Audit vom Kabinett gebilligt -- Wie die FAZ in ihrer Ausgabe vom 4. April 1995 berichtete, hat das Kabinett das geplante Gesetz über eine freiwillige Umweltprüfung von Unternehmen gebilligt. Vorgesehen ist, das auf der Verordnung 1836/93 der Europäischen Union beruhende sog. Öko-Audit bis zur Sommerpause im Parlament zu verabschieden. Dabei geht es darum, daß sich Unternehmen durch spezielle Gutachter überprüfen lassen. Ein bei positiver Begutachtung verliehenes Umweltzeichen kann für die Werbung verwendet werden. Sowohl Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt von der FDP als auch Bundesumweltministerin Angela Merkel von der CDU äußerten sich positiv über das Vorhaben, das den Wettbewerb im Sinne der Umwelt stärken soll (s.a. Seite 802 dieser Ausgabe der Brauwelt).

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Zutatenverzeichnis für Bier -- Nach einer Meldung des Bayerischen Brauerbundes hat sich der Verband bei Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident des Freistaates Bayern, gegen die sich abzeichnende Verschärfung des in Deutschland vorgesehenen Zutatenverzeichnisses für Bier gewandt. Gemeinsam mit dem Deutschen Brauer-Bund ist der Bayerische Brauerbund der Ansicht, daß nach dem Reinheitsgebot gebraute Biere nur folgende Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen sowie bei hefetrüben Bieren gegebenenfalls Hefe. Diese Zutaten sind auch zu deklarieren. Wie bereits mehrfach berichtet, wollen die mit der Sache befaßten Behörden jedoch die detaillierte Angabe von Spezialmalzen wie Farbmalz, Karamelmalz, Sauermalz u.ä. sowie Hopfenextrakt vorschreiben. Bei Dr..

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In der neuen ASI-Information (ASI 8.02/94)der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten werden verschiedene technische Schutzmaßnahmen vorgestellt, -- die in der Getränkeindustrie beim Einsatz von Kieselgur angewandt werden, um unerwünschte Staubentwicklung zu verhindern.

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Lärm-Rente für Anwohner -- Das Landgericht Kempten hat den Eigentümer einer Gaststätte verklagt, einem Anwohner eine monatliche Lärmrente zu bezahlen. Dies sei als Entschädigung für den Lärm ankommender und abfahrender Gästefahrzeuge gedacht. In dem Autolärm sahen die Richter eine wesentliche Beeinträchtigung des Klägers gemäß _ 906 BGB. Die Gaststätte muß zwar nicht geschlossen werden, dafür wurde dem Kläger ein angemessener Ausgleich zugesprochen. Der Entscheid stützt sich auf die Überschreitung der Dezibel-Richtwerte, die in der TA Lärm festgelegt sind. Das Gericht betonte zwar, daß es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handle, doch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fürchtet eine Welle von Folgeklagen auf seine Mitgliedsbetriebe zukommen..

Recht

Bewertungsrecht: Bundesverfassungsgericht -Entscheidung über Einheitswerte -- Nach Angaben der Zeitschrift Steuer- Eildienst Heft 27 v. 5. 7. 1994 S. 387 soll mit einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte frühestens Anfang 1995 zu rechnen sein. Der zuständige Senat des BVerfG soll die erneute Verzögerung mit vordringlichen anderen Verfahren begründet haben.

Recht

Neufassung der Heizanlagenverordnung -- Nach einer Mitteilung der Energieberatungsstelle des Bayerischen Brauerbundes, IGS, Hallbergmoos, gilt seit 1. Juni 1994 die neue Heizanlagenverordnungu Sie sieht die Pflicht zur Modernisierung technisch veralteter Wärmeerzeugungsanlagen innerhalb einer gewissen Übergangsfrist vor. Die Fristen für die Nachrüstung reichen je nach durchzuführender Maßnahme von Ende 1994 bis Ende 1997..

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