Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Radeberger Brauereigruppe bestätigt. Aus dem Urteil vom 19.12.2012 (AZ 3-08 O 162/12) geht hervor, dass Einwegflaschen der Biermarke Corona Extra jahrelang in Deutschland rechtswidrig als Mehrwegflaschen verkauft und so Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht wurden. Nach Auffassung des Gerichts hat Radeberger die als Mehrweg vertriebenen Corona-Flaschen zwar nach Mexiko zurückgeschickt. Dort wurden sie jedoch nur noch einmal wieder befüllt und dann als Einwegware in andere Märkte in Europa, Afrika und den mittleren Osten verkauft. Die DUH hatte gegen Radeberger auf Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten geklagt..

Gerade bei Verfahren, wo der eingesetzte Insolvenzverwalter schon im vorläufigen Verfahren festgestellt hat, dass die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse kaum oder gar keinen Wert hat, wird er nach § 35 Abs. 2 eine Freigabe erteilen. Was verbirgt sich dahinter?

Die Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union stellt mit ihrer Neuordnung der Kennzeichnungspflichten die Lebensmittelbranche auf den Kopf. Künftig müssen Produkte nicht nur ausführlicher als bislang, sondern auch besser lesbar und spezifischer deklariert sein. Auf welche Punkte der neuen Verordnung besonders zu achten ist, machte die Fresenius-Fachtagung mit Intensiv-Workshop „Die neue Lebensmittelinformationsverordnung“ im Oktober 2012 in Köln deutlich.

Brauereien (und Getränkefachgroßhändler) schließen zu unterschiedlichen Sachverhalten zum Zwecke der langfristigen Absatzsicherung mit Hauseigentümern Verträge ab. Hierbei gilt es, einige Besonderheiten zu beachten, die in diesem Beitrag möglichst allgemeinverständlich dargestellt werden sollen.

Alle Brauereien, bei denen ein Generationswechsel ansteht, sollten die Entwicklungen bei der Erbschaftsteuer genauestens verfolgen. Wird der richtige Zeitpunkt für die Übertragung verpasst, kann dies die Beteiligten steuerlich teuer zu stehen kommen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband [EV] (vzbv) betreibt mit Steuergeldern finanziert seit Monaten eine Kampagne gegen die Bezeichnung „Alkoholfreies Bier“. Ebenso wie die selbsternannten Verbraucherschützer von foodwatch erblicken sie darin einen Etikettenschwindel, da in den meisten Sorten bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten ist. Welches Bier sich in Deutschland alkoholfrei nennen darf, ist gesetzlich nicht ausdrücklich in einer Rechtsvorschrift geregelt. Dennoch bewegen sich die Hersteller nicht in einem rechtsfreien Raum. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wohl auch noch keinen Regelungsbedarf gesehen, zu Recht!

In der Gastronomiefinanzierung sind Sicherheiten zur Risikoabsicherung der Brauereileistung notwendig und geboten. Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen Sicherheiten werthaltig sein. Wichtig ist auch, dass die Sicherheiten richtig bestellt, verwaltet und verwertet werden. Unter Sicherheiten sind im Rahmen dieses Beitrags vertragliche Regelungen gemeint, in denen zur Sicherung der Forderung der Brauerei (= Gläubiger) gegen den Schuldner ein Sicherungsrecht begründet wird, auf das der Gläubiger zurückgreifen kann, wenn seine Forderung nicht erfüllt wird.

In den bisherigen Beiträgen (s. Teil 1, BRAUWELT Nr. 26, 2012, S. 752-754 und Teil 2, Nr. 30-31, 2012, S. 884-886) wurden Gerichtsentscheidungen vorgestellt, die für die Gestaltung von Verträgen in der Gastronomie durch Brauereien von Bedeutung waren. Gegenstand des heutigen Beitrags sind Gerichtsentscheidungen zu interessanten rechtlichen Fragestellungen aus dem öffentlichen Recht.

Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen die Gebühren für die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher schon bald drastisch ansteigen, was vor allem Gläubiger mit kleineren Forderungen im zwei- oder dreistelligen Bereich zusätzlich belasten wird.

Zum 1. Juni 2012 sind in Deutschland neue Vorgaben für Energydrinks und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke in Kraft getreten. Neben verbindlich festgesetzten Höchstmengen für bestimmte Inhaltsstoffe dieser Erfrischungsgetränke regeln diese die erweiterten Kennzeichnungsbestimmungen. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke [EV] (wafg) begrüßt den neuen nationalen Rechtsrahmen.

Der erste Teil der Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung für Brauereien befasste sich mit dem Getränke- und Bierbezugsrecht (BRAUWELT 26, 2012, S. 752-754). In diesem zweiten Teil stehen aktuelle Entscheidungen zum Recht der Sicherheiten im Vordergrund.

In einer Folge von mehreren Beiträgen sollen Gerichtsentscheidungen vorgestellt werden, die ein möglichst breites Spektrum an rechtlichen Themen für Brauereien betreffen. Die Gerichtsentscheidungen befassen sich im ersten Teil mit dem Getränke- und Bierbezugsrecht, im zweiten Teil mit dem Recht der Sicherheiten, gefolgt von sonstigen interessanten rechtlichen Fragestellungen. Ausgenommen ist die aktuelle Rechtsprechung zum Gaststättenpachtvertrag, die bereits im letzten Jahr (s. BRAUWELT Nr. 39-40, 2011, S. 1190, und Nr. 43, 2011, S. 1330) betrachtet wurde.

Im ersten Teil wurden rechtliche Grundsätze zur Kündigung eines Darlehens- und Bierbezugsvertrages aufgezeigt (BRAUWELT Nr. 12-13, 2012, S. 345 ff.). Von den einzelnen außerordentlichen Kündigungsgründen wurden die Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit Darlehenstilgungen sowie die Kündigungen eines sogenannten Verbraucherdarlehens dargestellt. Dieser zweite Teil befasst sich mit den weiteren Kündigungsgründen sowie mit wichtigen Teilaspekten im Zusammenhang mit der Kündigung eines Darlehens- und Bierbezugsvertrages.

Ermittlungen des Bundeskartellamts und unterschiedliche Informationen zum Umgang mit dem Kartellrecht haben zu einer erheblichen Verunsicherung im betrieblichen Alltag geführt. Das gilt sowohl für die Anbieter- als auch für die Abnehmerseite.

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