10.09.2013

Haftung bei widerrufenen Lastschrifteinzügen?

Haftet der Geschäftsführer eines Unternehmens, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die Lastschrifteinzüge widerruft? Mit dieser Frage setzt sich Thomas Uppenbrink, Hagen, auseinander. Dabei geht es in erster Linie um Buchungsvorgänge im Zusammenhang mit der Lohnsteuer und Umsatzsteuer.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld