Wege zur Krisenbewältigung
Mit dem Inkrafttreten des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) am 1. März 2012 hat sich die Welt der Insolvenzabwicklung grundlegend verändert. Das neue Recht ist in vielen Unternehmen zwar noch nicht angekommen und es gilt noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, gleichwohl steigt die Zahl der Unternehmen, die sich über ein Schutzschirmverfahren oder eine vorläufige Eigenverwaltung in der Insolvenz sanieren, stetig.