Vorsicht bei Zahlungsanweisungen
Immer wieder wird gefragt, welche Zahlungen noch vom Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens angewiesen werden dürfen, wenn schon klar ist, dass das Unternehmen kurzfristig wegen drohender oder schon eingetretener Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO Insolvenzantrag stellen muss. Es gibt keine hundertprozentig enthaftende Verhaltensweise.