Das von der Hanovia Ltd. entwickelte UV-Desinfektionssystem PureLine PQ verfügt über eine Überwachung der absoluten UV-Bestrahlungsstärken. Diese befindet sich innerhalb der Bestrahlungskammer und verzichtet auf externe Überwachungseinrichtungen. Eine Reglereinheit übernimmt die automatische Berechnung und Korrektur der erforderlichen Strahlungsdosis – abhängig von der UV-Durchlässigkeit des zu behandelnden Flüssigkeitsstromes. Die verifizierte Äquivalentdosis (RED – Reduction Equivalent Dose) wird mittels Echtzeit-Anzeige visualisiert. Die intelligenten Regler verfügen über drei passwortgeschützte Sicherheitsebenen und sind mit einem Modbus-Ausgang für SCADA-Systeme zur Aufzeichnung von Ereignisprotokollen ausgestattet. Im Display werden Betriebs- und Alarmmeldungen angezeigt..
Bei der Abfüllung in Getränkedosen sind hohe Abfüllleistungen von weit mehr als 100 000 Behältern pro Stunde erzielbar – unter der Voraussetzung, dass es zu keinen Staus oder Stillständen kommt. Um diese zu vermeiden, hat die Heuft Systemtechnik GmbH, Burgbrohl, die Leerdoseninspektion canLine entwickelt, die verformte und beschädigte Behälter identifiziert und sie aus dem Verkehr zieht, bevor sie Blockaden im Füller-Verschließer-Komplex auslösen. Das System detektiert und entfernt außerdem verschmutzte, mit Fremdkörpern belastete sowie möglicherweise undichte Dosen und sichert so die Integrität und Qualität des Endprodukts.
Ermittlungen des Bundeskartellamts und unterschiedliche Informationen zum Umgang mit dem Kartellrecht haben zu einer erheblichen Verunsicherung im betrieblichen Alltag geführt. Das gilt sowohl für die Anbieter- als auch für die Abnehmerseite.
Am 9. Mai 2012 hatte GEA Brewery Systems zu einem Service-Event ins unterfränkische Wiesenbronn geladen. Zum Schwerpunkt „Energieeffizienz/Energiemanagement nach ISO 50001“ informierten Referenten des TÜV Süd, aus dem Anlagenbau und aus dem Bereich Energieversorgung über Energieeinsparpotenziale in Brauereianlagen und den Nutzen sowie die Einführung von Energiemanagementsystemen.
Im internationalen Vergleich gelten deutsche Verbraucher als besonders preissensibel. Die Preisstudie 2011/2012 von OC&C Strategy Consultants, die das Einkaufsverhalten in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China, den USA und den Niederlanden untersuchte, bestätigt diese Einschätzung. Während die Konsumenten in anderen Ländern bei einer Preiserhöhung vielfach einfach weniger kaufen, reagieren deutsche Verbraucher sehr häufig mit einem Wechsel von Einkaufsstätte oder Produkt.
Die Entwicklung der Brauereien mit einem Export von über 20 000 hl und die Bedeutung der einzelnen Absatzländer über 10 000 hl werden im folgenden Beitrag näher betrachtet (Stand: April 2012).
Im ersten Teil wurden rechtliche Grundsätze zur Kündigung eines Darlehens- und Bierbezugsvertrages aufgezeigt (BRAUWELT Nr. 12-13, 2012, S. 345 ff.). Von den einzelnen außerordentlichen Kündigungsgründen wurden die Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit Darlehenstilgungen sowie die Kündigungen eines sogenannten Verbraucherdarlehens dargestellt. Dieser zweite Teil befasst sich mit den weiteren Kündigungsgründen sowie mit wichtigen Teilaspekten im Zusammenhang mit der Kündigung eines Darlehens- und Bierbezugsvertrages.
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und der bisherige Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis erhält, ist er interessiert, damit seine Bewerbung an anderer Stelle fördern zu können. Es kommt also auf die Formulierungen an und bestimmte Formulierungen werden erwartet. Jedoch gibt es darüber unterschiedliche Vorstellungen. Beispielweise vertrat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 3.11.2010 – 12 Sa 974/10 –) die Auffassung, es würde für einen Anspruch auf Zeugniserteilung ohne weiteres auch die Aufnahme einer freundlichen Schlussfloskel zur Wahrung der Höflichkeit gelten. Besteht hierüber Streit, so ist das Vorliegen eines entsprechenden allgemeinen Sprachgebrauchs, sofern dieser nicht allgemeinkundig ist, vom Arbeitsgericht festzustellen. Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung nicht, ob der Arbeitgeber, welcher sich zur Aufnahme einer Schlussformel in das Arbeitszeugnis entschließt, hiermit seine persönliche Gefühle zum Ausdruck bringen will; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, wie der Rechtsverkehr unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens derartige Äußerungen – und auch deren Fehlen – annimmt.
Germain Hansmaennel und ich waren immer der Meinung, AB InBev werde sich mit einer Übernahme von SABMiller schwertun. Unserer bescheidenen Ansicht nach wäre das Unternehmen mit der Akquisition des Getränkegeschäfts von PepsiCo oder weiterer US-Distributeure besser bedient. Zu unserer Freude hat das Harry Schuhmacher
Wer sagt’s denn. Wieder einmal hat sich eine BRAUWELT-Prognose erfüllt. Bereits 2007 schrieben wir, Alan Clark, derzeit Managing Director bei SABMiller Europe, sei der ideale Nachfolger von Graham Mackay als CEO.
Der Ausschuss für Internationale Entwicklung des britischen Parlaments (IDC) verlangt Aufklärung von Öl-, Gas- und Minengesellschaften über deren Steuerzahlungen in Entwicklungsländern. Eine parlamentarische Untersuchungskommission könnte die englische Regierung zur Unterschrift eines internationalen Übereinkommens drängen, das Firmen zur Offenlegung verpflichtet.
Es hat Folgen, wenn die Regierung ihre Mindestpreispläne in die Tat umsetzt. Betroffen wäre in Supermärkten eines von zwölf alkoholhaltigen Getränken (Promotions ausgenommen). Am schlimmsten würde es Cider treffen.
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