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Zuerst Stella Artois, dann Asahi und Corona Extra. Nach und nach verlassen Foster’s die ausländischen Marken, nun also auch noch Carlsberg und Kronenbourg aus der dänischen Carlsberg Group.

Es ist ja schon fast peinlich, aber die BRAUWELT hatte wieder einmal Recht. Vor Wochen schon schlugen wir vor, Heineken möge dem Hauptaktionär der United Breweries Group (UB), Vijay Mallya, ein unwiderstehliches Angebot machen und so die Mehrheit beziehungsweise die Kontrolle über UB erlangen. Der Zeitpunkt ist ideal, denn Vijay Mallya muss gerade seine ins Trudeln geratene Kingfisher Airline retten. Und jetzt aufgepasst: Was berichten mehrere indische Medien einstimmig? Dass Vijay Mallya „zwölf bis 13 Prozent“ der United Breweries an Heineken verkaufen will. Heineken könnte damit seinen Anteil von bisher 37,5 Prozent auf knapp über 50 Prozent aufstocken.

Das Geschrei war groß, als Mitte März die Meldung um die Welt ging. Unbarmherzig zitierten Blogger den Schlachtruf der Französischen Revolution: „A la lanterne!“, denn die Nachricht griff an die Nerven: AB-InBev-CEO Carlos Brito soll einen Superbonus von 133 Millionen EUR einstreichen. Womit hat er das verdient? Weil er den riesigen Schuldenberg vorzeitig abgetragen hat. Nun ist das nichts Neues. BRAUWELT-Leser wissen seit Jahren, dass Herrn Brito und 39 weiteren AB-InBev-Managern insgesamt eine Milliarde an Boni zugesagt wurde, wenn sie die Schulden zielgenau abbauen.

Radikale Pläne sind es, die Premierminister James Cameron da hegt. Er sagt dem Komasaufen wieder einmal den Kampf an. Das schottische Parlament hat es vorgemacht und im März für einen Alkoholmindestpreis ab 2013 gestimmt. Cameron will das nun für England und Wales übernehmen.

Die Industrievereinigung für Lebensmitteltechnologie und Verpackung e.V. (IVLV) hat eine Norm zur „Prüfung von Kunststoffen – Bestimmung der Sauerstoffdurchlässigkeit – optisches Verfahren zur Messung an Packstoffen (Folien und Formteile)“ herausgegeben.

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte in dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.2.2011 – 4 Sa 1122/10 die Frage zu entscheiden, welchem von zwei vergleichbaren Arbeitnehmern bei Wegfall eines Arbeitsplatzes unter sozialen Gesichtspunkten gekündigt werden kann (sog. soziale Auswahl nach § 1 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz). Dieser Bestimmung besagt, dass der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung die betroffenen Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitszeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und einer eventuellen Schwerbehinderung auswählen muss. In der Rechtsprechung ist weitgehend ungeklärt, wie diese Kriterien untereinander zu gewichten sind.

Es gehört zu den alkoholpolitischen Gemeinplätzen, dass eine weitere Senkung der derzeit geltenden Promillegrenze angeblich die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle signifikant reduzierte, Leib und Leben Betroffener in großer Zahl schützte und so einen spürbaren Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit leiste. Polizei, Verkehrswacht oder deutscher Verkehrssicherheitsrat werden nicht müde, diese These zu vertreten, und Politiker jedweder Couleur geben sie gerne vor Kamera und Mikrophon zum Besten. Ungeprüft – leider. Denn eine nüchterne Analyse des vorhandenen amtlichen Zahlenmaterials (Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes) lässt erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser äußerst populären Forderung angebracht erscheinen.

Durch die ständig voranschreitende Globalisierung der Märkte richten sich auch mittelständische Unternehmen international aus und erschließen ihre Märkte und Absatzgebiete im Ausland. Häufig geraten gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei dem Versuch, Produktion und Vertrieb in neuen Märkten zu etablieren, in Schwierigkeiten, da im Vorfeld nicht oder nicht ausreichend über die Situation im Ausland recherchiert wurde. Hier finden Sie wichtige Kriterien, die vor dem Auslandsengagement erfüllt sein sollten.

Der aus der Anuga ausgegliederte Fachbereich Maschinen und Anlagen entwickelte sich zu einer eigenständigen Branchenmesse im europäischen Wirtschaftsraum. Diese findet alle drei Jahre statt; hier trafen sich vom 27. bis 30. März 2012 die Fachleute aus dem Lebensmittelbereich. Die tragenden Säulen des Messekonzepts waren die Bereiche Food Processing, Food Packaging und Food Safety. Auf den Messeständen versäumte man nicht, auf Nachhaltigkeit und sparsamen Energieverbrauch der Exponate hinzuweisen. Die DLG als fachlicher Partner der Koelnmesse und zahlreiche Wirtschaftsverbände boten Konferenzen, Seminare und Workshops in einem dicht gefüllten Rahmenprogramm an und verliehen Messeauszeichnungen für herausragende Maschinen und Anlagen. Die Messeleitung sorgte für den Querschnittscharakter dieser Veranstaltung mit rund 1340 Ausstellern aus 41 Ländern, und die bekannten Zulieferer für die Getränkeindustrie überraschten mit Maschinen und Anlagen für einen breiter gefächerten Anwendungskreis.

Für den robusten Einsatz in der Gastronomie bzw. im Biergartenbetrieb eignen sich die beiden in Edelstahl ausgeführten KühlWürfel® der Inox-Reihe von Gastro-Cool. Das Innenraumvolumen von 17 Litern eignet sich für enge Platzverhältnisse, während die Ausführung mit 65 Litern mehr Stauraum bietet. Die Türen verfügen über ein Sicherheitsdoppelglas und eignen sich für den robusten Umgang in der Gastronomie oder im Biergarten. Ein geringes Leergewicht von rund 18 bzw. 27 kg erleichtert den Transport im mobilen Gebrauch. Für ein schnelles Herunterkühlen kann die Temperatur im Bereich zwischen 0 und 12 °C manuell eingestellt werden. Automatisches Abtauen vermeidet die Bildung von Eis oder Reif im Inneren des Kühlmöbels. Die abschließbare Glastür kann mit einem LED-Logo versehen werden..

Die Einteilung der Ales wird einerseits nach der Farbe, andererseits nach deren Stärke vorgenommen. Mit der Bierfarbe ist es ähnlich wie mit der Haarfarbe bei den Damen – sie ist sehr nach Modetrends ausgerichtet.

Zur ölfreien Drucklufterzeugung bietet die Firma Renner mit den Mehrfachanlagen vom Typ SLM-S eine Lösung an, die sich auch für Anwendungen mit stark schwankendem Druckluftverbrauch eignen und durch Reservekapazität für zusätzliche Sicherheit sorgen. Das Konzept basiert auf zwei, drei oder vier unabhängig arbeitenden Aggregaten, deren Leistungsbereich zwischen 1,5 und 22 kW liegt. Bei Drücken von 8 bzw.

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