Die Hersteller kohlensäurehaltiger Softdrinks (CSD) können nun auch die Vorteile des preisgekrönten PET-Flaschenbodens Sidel StarLite™ nutzen, der ursprünglich für stille Getränke entwickelt wurde. Das Flaschenbodendesign mit seiner einzigartigen Form zur Erhöhung der Stabilität und Festigkeit von PET-Flaschen ermöglicht ein optimales Verhältnis zwischen Flaschengewicht und -festigkeit und reduziert so die erforderliche Materialmenge. Laut Hersteller zeigen erste Praxiserfahrungen eine deutliche Verbesserungen der Spannungsrissbeständigkeit. Unter den strengen Bedingungen des Testprotokolls der International Society of Beverage Technologists (ISBT) hielt der neue Flaschenboden bei 0,5-l-Flaschen 30 Prozent länger stand als üblich. Der Flaschenboden schloss den 24-Stunden-Kriechtest der ISBT bei 45 °C erfolgreich ab (statt der von Standardtests verlangten 38 °C). Die Palettenstabilität wurde ebenfalls verbessert.
Garantierter Qualitätsstandard, hohe Produktivität und Optimierung des Energieverbrauchs: Dies sind laut Hersteller die Merkmale der Continuous Compression Moulding (CCM)-Anlagen zur Verschlussherstellung.
Die Sidel International AG hat im Juli 2014 die Ernennung von Pavel Shevchuk zum Vice President für Europa und Zentralasien (ECA) bekannt gegeben. Shevchuk übernimmt das Amt von Alessandro Paini, der seit Juni Vice President für Product Management im Hauptsitz des Unternehmens in Hünenberg/Schweiz ist.
2013 ist der Weltbierausstoß um elf Mio hl auf insgesamt 1,973 Mrd hl gestiegen. Deutschland hat mit einem Ausstoß von mehr als 94 Mio hl daran einen Anteil von unter fünf Prozent. Das zeigt der Barth-Bericht Hopfen 2013/2014.
Im letzten Teil der Serie über den Getränkefachgroßhandel (GFGH) geht es um den Außerhaus-Markt und die Struktur der Unternehmen. In der Gastronomie sind besonders die verschiedenen Abnehmergruppen interessant, deren Absatzanteile sich in den letzten Jahren stark verändert haben. Die Struktur des GFGH zeigt sich dagegen weitestgehend konstant.
Wichtige Elemente zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sind die Angaben zum Ursprungsland/Herkunftsort und Alkoholgehalt sowie die Nährwertdeklaration. Diese drei Deklarationselemente sind bei Bier und Biermischgetränken nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtend anzugeben.
Am 1. August 2014 ist das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Diese Novelle hat einige entscheidende Änderungen im „Gepäck“. Künftig wird selbst erzeugter und verbrauchter Strom nicht mehr vollständig von der EEG-Umlage befreit. Einsparpotenziale bestehen aber weiterhin, insbesondere für bereits vorhandene Eigenversorgungsanlagen.
Wie bei vielen rheinischen Brauereien ist auch bei der Privatbrauerei Gaffel in Köln der Anteil an Fassbier sehr hoch. Rund 50 Prozent der 500 000 hl im Jahr werden in Plus-Kegs (20 l, 30 l, 50 l), Edelstahl DIN- und Euro-Norm-Kegs (30 l, 50 l) sowie in die typischen „Pittermännchen“, Holzfass (5 l) und PU-Fass (10 l, 15 l, 20 l, 30 l) abgefüllt. Diese Vielfalt an Fässern auf zwei Abfüllanlagen führte vor allem bei der früheren automatischen Entpalettierung immer wieder zu Störungen. Das wurde nun durch den Einsatz zweier Entpalettier-Roboter mit 3D-Scanner behoben.
Als eine der ersten Brauereien entschied sich die griechische Olympic Brauerei für den Einsatz eines neuen Verfahrens zur gerbstoffseitigen Bierstabilisierung mittels regeneriertem PVPP. Entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Systems: ein Dauerbetrieb mit kurzen Rüstzeiten und geringen Umschaltzeiten sollte realisiert werden.
Als Großverbraucher spüren viele Brauereien die hohen Rohstoff- und Strompreise. Energiemanagement ist das Schlagwort. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang lautet: Wie managt man Energie? Ein Ansatz ist, die produzierten Mengen und die Anlagenverbräuche genau zu erfassen, miteinander zu vergleichen und die Differenzen zu untersuchen. Hierzu werden neben Stromzählern vor allem Prozessmessgeräte eingesetzt, die Dampf, Heizwasser und Druckluft messen. Typischer Aufbau und Besonderheiten dieser Messstellen werden im Folgenden vorgestellt.
Die Überschrift klingt widersprüchlich, ist aber grundsätzlich eine zu berücksichtigende Gefahr. Krisenbehaftete Unternehmen werden häufig in vorinsolvenzlichen Verfahren oder mithilfe eines Insolvenzplanes (auch) durch Erlass- oder Vergleichsverfahren saniert. Diese führen zwangsläufig zu außerordentlichen Erträgen und werden in der Regel mit den meist vorliegenden Verlustvorträgen verrechnet. Allerdings ist es natürlich möglich, dass diese Verrechnung den außerordentlichen Ertrag nicht aufzehrt und der Ertrag beziehungsweise der daraus resultierende Gewinn zu einer oftmals hohen Steuerschuld führt.
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