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Produktionsleittechnik in der Brauerei. Control- und Informationssystem Braumat CIS -- Die Erhöhung der Produktivität, die Sicherstellung einer hohen Produktqualität und die Senkung der Produktionskosten sind seit jeher Ziele der Automatisierung - auch in der Brauindustrie. Hinzu kommen neue Herausforderungen an die Produktion. Die Notwendigkeit, ein normgerechtes Qualitätssicherungssystem einzuführen, Produkthaftung, erhöhte Umweltauflagen sowie die Forderung nach geringerer Schadstoffbelastung der Produkte und besserer Umweltverträglichkeit der Verpackung haben Auswirkungen auf die Produktion und deren Automatisierung.

Brauer müssen in kürzeren Zeiträumen denken -- Anläßlich der 19. Brautechnischen Arbeitstagung der Vereinigung ehemaliger Ulmer machte sich Carl Glauner, Geschäftsführer der Alpirsbacher Klosterbrauerei, Gedanken über die Dynamik des deutschen Biermarktes, die sich am besten aus dem rasanten Wachstum z.B. der Warsteiner Brauerei in einem insgesamt eher stagnierenden Biermarkt ersehen läßt. Die deutschen Brauer denken lt. Glauner aber noch in zu langen Zeiträumen, sind meist zu traditionsbehaftet und zu statisch. Das wird auch durch Bierlieferungsverträge von bis zu zehn Jahren deutlich, in denen sich die Brauereien auf bestimmte Absatzstätten festlegen, ohne zu wissen, ob der Konsument das in zehn Jahren noch haben will. Lt. Glauner wird die Region auch in einem vereinten Europa überleben.

Schweiz Das billigste Lagerbier der Schweiz -- Zu einem Preise von 0,85 sfr für die 58-cl-Flasche will der Discounter Pick Pay nach eigenen Angaben das billigste Lagerbier auf dem Schweizer Markt anbieten. Ein Zehnerpack 33-cl-Flaschen soll entsprechend 6,95 sfr kosten. Hersteller dieses Handelsbieres ist die Brauerei Löwengarten in Rosbach am Südufer des Bodensees (Kanton St. Gallen). In diesem Zusammenhang erscheint von Interesse, daß die Champagnerhersteller ihre roten Zahlen ( in der Schweiz als dem viertgrößten Importland verringerten sich die Lieferungen im ersten Halbjahr 1992 um nicht weniger als 21% auf 1,87 Mio Flaschen) darauf zurückzuführen, daß in den eidgenössischen Schickeriatempeln exotisches Bier aus aller Welt den Vorzug erhält..

Niederlande Heineken stiftet Minibrauerei -- Die Abteilung Lebensmitteltechnologie des Landwirtschaftlichen Ausbildungszentrums Mittel- und Ost-Brabant in Boxtel verdankt seine Versuchsbrauerei der Hilfe von Heineken Nederlands Beheer BV in 's Hertogenbosch. Die Anlage verfügt über eine Sudgröße von 20 Litern und ist aus rostfreiem Stahl gefertigt. Im einzelnen sind u.a. vorhanden: Mischpfanne, Würzepfanne und Whirlpool, Setzbottich und Pumpen sowie die zugehörigen Meß- und Regelapparate. Die Sudgeräte wurden vom technischen Dienst von Heineken gebaut.

Die Bierexporte deutscher Brauereien in die EG betrugen 1991 rd. 3,5 Mio hl und damit 57% der deutschen Bier- Gesamtausfuhr. -- Darauf wies Josef Hattig, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, in einer Pressekonferenz am 21. 10. 1992 in Brüssel hin. Da die Voraussetzungen für die deutschen Brauer gleich geblieben sind, dürften sich lt. Hattig auch nach dem 1. 1. 1993 keine umwälzenden Veränderungen ergeben.

Deutschland ist mit einem Wasserpreis von 2,23 DM/m3 (+ 4,5%) weltweit absoluter Spitzenreiter. -- Nach einer Studie der NUS Deutschland Energiekostenberatungsgesellschaft mbG, Düsseldorf, liegt Australien mit 2,05 DM/m3 (+ 0,3%) auf Platz 2 vor Belgien mit 1,90 DM/m3 (+ 47,6%), Frankreich mit 1,71 DM/m3 (+ 5,8%) und den Niederlanden mit 1,53 DM/m3 (+ 22,9%). Die niedrigsten Wasserkosten hat Kanada mit 0,55 DM/m3 (+ 8,1%) vor Norwegen mit 0,62 DM/m3 (+ 22,1%) und USA mit 0,71 DM/m3 (+ 7,8%). In den meisten Industrienationen außer Australien lag die Steigerung bei den Wasserkosten z.T. erheblich über der Inflationsrate.

Der Bierausstoß in Bayern ging im Sudjahr 1991/92 um 2,9% auf 29,391 Mio hl zurück. -- Nach einer Aufstellung des Bayerischen Brauerbundes blieb der Bierausstoß in Südbayern mit 16,945 Mio hl (- 0,6%) fast stabil. In Nordbayern nahm er um 5,9% auf 12,446 Mio hl ab.

Eigenkündigung einer Schwangeren -- Eine Arbeitnehmerin kündigte ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht. Während der Kündigungsfrist erklärte sie, die Kündigung beruhe auf einem Irrtum, weil sie nicht gewußt habe, daß sie schwanger sei. Wäre ihr dies bekannt gewesen, hätte sie keinesfalls gekündigt. Sie gehe daher davon aus, daß das Arbeitsverhältnis unverändert fortbestehe. Der Arbeitgeber bestand auf der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Mit ihrer Klage hatte die Arbeitnehmerin in allen Instanzen keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kündigt eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis in Unkenntnis einer Schwangerschaft, so ist diese Kündigung weder nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes unwirksam noch wegen eines Irrtums anfechtbar. 2. 1992 - 2 AZR 408/91).

In der Bundesrepublik Deutschland ohne Zusatzstoffe hergestelltes Bier soll vom Schutzbereich des EG- Zusatzstoff-Richtlinienvorschlages umfaßt werden. -- Es muß durch eine Verdeutlichung des Begriffes traditionelle Erzeugnisse sichergestellt werden, daß für alle in Deutschland hergestellten Biere das Reinheitsgebot beibehalten werden kann. Dieser Empfehlung des Bundesratausschusses für Fragen der EG an die Bundesregierung hat der Bundesrat nach einer Meldung des Deutschen Brauer-Bundes zugestimmt.

Biersteuergesetz 1993 -- Der ECO-FIN-Rat hat in seiner Sitzung am 19. 10. 1992 alle noch offenen Richtlinen für die Harmonisierung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern verabschiedet. Wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, hat sich bei der Biersteuerharmonisierun ng gegenüber dem bereits mehrfach in der Brauwelt publizierten Stand nichts geändert. Die Regelungen sind bereits in den Regierungsentwurf des Biersteuergesetzes 1993 aufgenommen worden. Der Bundestag dürfte diese Regelungen in seiner Sitzung am 27. 11. 1992 verabschieden, der Bundesrat am 18. 12. 1992. Der Deutsche Brauer-Bund geht davon aus, daß damit das Biersteuergesetz 1993 am 1. 1. 1993 in Kraft tritt. oder weniger mit ermäßigten Sätzen zu besteuern oder steuerfrei zu lassen. Lt..

Aus Gesetzgebung und Verwaltung -- Durch gemeinsamen Ländererlaß vom 31. 3. 1992, BStBl I S. 342, sind neue Richtlinien für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen bekanntgegeben worden. Diese Richtlinien, die auch für das Ertragsteuerrecht gelten, treten an die Stelle der Abgrenzungsrichtlinien im BStBl 1967 II S. 127. Sie gelten für Grundstücke und Betriebsgrundstücke in den neuen Bundesländern ab 1. 1. 1991. Für die Steuern vom Einkommen und Ertrag, für die Umsatzsteuer sowie für die Investitionszulage gilt der Erlaß im Beitrittsgebiet ab 1. 7. 1990. Im übrigen Bundesgebiet ist der Erlaß in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Einkommensteuer: Behandlung von Vorkosten im Rahmen des _ 10 e Abs. 6 EStG -- Der Eigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung kann Aufwendungen, die vor dem Einzug in die Wohnung entstehen und mit der Herstellung oder Anschaffung der Wohnung zusammenhängen, unter bestimmten, in _ 10 e Abs. 6 EStG geregelten Voraussetzung steuerlich geltend machen (wie Sonderausgaben abziehen). Zu den abziehbaren Kosten gehören insbesondere Finanzierungskosten. Umstritten war bisher, ob Kosten für die Renovierung der Wohnung abgezogen werden dürfen und ob der Abzug nur demjenigen zusteht, der die Wohnung selbst hergestellt oder entgeltlich erworben hat. Durch Urteil vom 11. 3. 1992 X R 113/89, BFH-Pressemitteilung Nr. 18 vom 19. 6. 6 EStG begünstigt sind..

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