Umweltschutz und Sicherheit in der Brauerei. Rechtliche Verantwortung von Geschäftsführung und Führuzngskräften -- Die Erkenntnis ist nicht neu und zeigt doch leider noch zu selten Konsequenzen: Die Verpflichtung zur Einhaltung des Reinheitsgebotes allein macht aus einer Brauerei noch kein umweltfreundliches Unternehmen. Ausgehend von einer deutlich veränderten Einstellung der Gesellschaft zu ihrer Umwelt und einer steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten wird die Frage nach dem in Produktionsunternehmen praktizierten Umweltschutz immer umfassender und detaillierter gestellt. Neben der Erzeugung eines reinen Lebensmittels Bier kommt es deshalb zunehmend darauf an, Umweltschäden bzw..
Einkommensteuer: Bescheinigung über den Bezug von Lohnersatz-Leistungen bei Selbständigen -- Das von der AOK bezogene Krankengeld unterliegt auch bei Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen dem Progressionsvorbehalt. Es handelt sich hierbei zwar nicht um Lohnersatzleistungen. Die Leistungsansprüche der freiwillig Versicherten AOK- Mitglieder richten sich jedoch im Krankheitsfall wie bei den Pflichtversicherten nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung (RVO) bzw. dem V. Sozialgesetzbuch (SGB). Es handelt sich demnach um Krankengeld nach der RVA (bzw. dem V. SGB), das gemäß _ 32 b Abs. 1 Nr. 1 b EStG in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen ist. Aus der Gesetzesbegründung zu _ 32 b Abs. 2 Nr. 4. 1992 - S. 2295 - 12 St 414; FN-IDW Nr. 8/1992 S. 321.
Körperschaftsteuer: Ohne Änderungskündigung gezahlte erhöhte Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung -- 1. Versäumt eine GmbH die steigenden Bezüge ihrer Anteilseigner und Geschäftsführer durch Änderungskündigungen im Bereich des ursprünglich Angemessenen zu halten, liegen verdeckte Gewinnausschüttungen vor. 2. Sind gewinnabhängige Tantiemen für die Steigerung der Geschäftsführerbezüge maßgebend, ist dabei nicht notwendig, daß die zugrundeliegenden Gewinnsteigerungen der GmbH nachhaltig sind (FG Rheinland- Pfalz Urteil vom 6. 5. 1991, 5 K 2467/90, rkr, EFG 1992 S. 36)
Konflikt durch Bierausschank in Spielhalle -- In einer Spielhalle wurde zunächst über einen längeren Zeitraum hinweg eine größere Menge Bier ausgeschenkt. Nach einer Gesetzesänderung forderte dann die Behörde, entweder die bisherige Anzahl der Spielautomaten mit Alkoholausschank beizuhalten oder die Anzahl der Spielautomaten auf die neue Höchstzahl aufzustocken, dies allerdings ohne Alkoholausschank. Der Pächter entschied sich dann für die letzte Alternative, womit der Verpächter nicht einverstanden war. Daraufhin wurde das Pachverhältnis fristlos gekündigt. Der Verpächter hatte sich nämlich gegenüber einer Brauerei zur Abnahme einer bestimmten Biermenge verpflichtet. Konkret ging es darum, ob der Pächter seine Pflichten in erheblichem Umfang verletzt hatte. Mindestabnahme jährlich 100 hl.
EG-Rahmenbedingungen für mittelständische Brauereien -- Dem in wenigen Wochen Realität werdenden Europäischen Binnenmarkt sieht die mittelständische Brauwirschaft zuversichtlich entgegen. Das äußerte Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V. in der Pressekonferenz des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern im Vorfeld der Brau'92 am 11. 11. 1992 in Nürnberg. Allerdings wollte Demleitner auch nicht verhehlen, daß wichtige Rahmenbedingungen für den Mittelstand einer Verbesserung bedürfen. So muß insbesondere die Normenflut, die vor allem kleine Unternehmen mit einem nicht mehr zu bewältigenden Verwaltungsaufwand überfrachtet, gestoppt werden. Hier sind, so Demleitner, Nachbesserungen pro Mehrweg unbedingt erforderlich. Dr.
Änderung des Absatzfondsgesetzes geplant -- Bereits zum 1. 1. 1993 soll das Dritte Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes in Kraft treten. Nach einer Mitteilung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien sieht der dazu jetzt vorgelegte Gesetzentwurf eine Erhöhung der Beitragssätze, die an den Absatzfonds abzuführen sind, auch für Brauereien vor. Ab 1993 soll der Beitrag für Brauereibetriebe 1,20 DM je 1000 kg verwendetes Malz betragen. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird ausgeführt, daß eine Anpassung der Beitragssätze der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für den Absatzfonds erforderlich sei, da die derzeit geltenden Beiträge in der überwiegenden Mehrzahl seit dem Jahre 1969 unverändert geblieben sind. Dazu ist primär ein Ursprungszeugnis geeignet.
Flaschenabfüllanlagen werden vom Genehmigungsumfang der Brauereien nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz miterfaßt. -- Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, kann davon ausgegangen werden, daß dem Stand der Technik entsprechende Abfüllanlagen in der Regel ohne zusätzliche Auflagen genehmigt werden können und, daß Änderungen von derartigen Flaschenabfüllanlagen oftmals als unwesentliche Änderung keiner weiteren Genehmigung bedürfen s.a. S. 2536 dieser Ausgabe).
Reinheitsgebot für Bier weiter hoch im Kurs -- Nach einer repräsentativen Umfrage, die das Marplan-Institut, Offenbach, im Auftrag des deutschen Brauer-Bundes im August/September des laufenden Jahres durchgeführt hat, halten 83% der Deutschen das Reinheitsgebot für Bier für sehr wichtig (53%) oder wichtig (30%). Befragt worden waren 2000 Personen in den alten Bundesländern und 1000 Personen in den neuen Bundesländern. Nach Ansicht von 92% der Befragten sollte das Reinheitsgebot eine Leitfunktion für andere Lebensmittel haben. Ziel dieser Untersuchung war nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes die Ermittlung der Einstellungen der deutschen Bevölkerung zum deutschen Bier. Zwei Drittel der Bundesbürger kennen das Reinheitsgebot. Hier liegt also noch ein entsprechender Erklärungsbedarf vor..
Mindeststammwürzegehalt für die Sorte Export und Biere mit hervorhebender Bezeichnung gesenkt -- Anläßlich einer Tagung der Bayerischen Verbraucherrunde am 19. 11. 1992 in Gräfelfing beantragte der Bayerische Brauerbund die Absenkung des Mindeststammwürzegehaltes für die Sorte Export, von 12,5% auf 12% sowie die Gleichstellung der bayerischen Brauereien mit außerbayerischen und ausländischen bei Bieren mit qualitätshervorhebenden Bezeichnungen. Nach einer Meldung des Bayerischen Brauerbundes werden Biere der Sorte Export ab 1. 1. 1993 mit einem Stammwürzegehalt zwischen mindestens 12% und 12,5% in Bayern nicht mehr beanstandet. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, vertreten durch Staatssekretär Dr. Ab 1. 1. 1993 sollen nun, wie Staatssekretär Dr..
Fahrende Trinker -- Unter dieser Überschrift berichtet die FAZ über die mehr als 250 Vorträge, die auf der 12. Internationalen Konferenz über Alkohol, Drogen und Verkehrssicherheit in Köln gehalten wurden. Erstmals seit 1970 wurde diese Konferenz im Herbst wieder in Deutschland veranstaltet. Nach wie vor stand der Alkohol mit seinen Folgen im Mittelpunkt. Dabei wurde zwischen fahrenden Trinkern, den Alkoholabhängigen am Lenkrad und den trinkenden Fahrern, den Gelegenheitstrinkern etwa aus Geselligkeit, unterschieden. Die offensichtlich von Art und Ausmaß der Strafe unabhängige Rückfallquote bestrafter Alkoholtäter von 36 bis 37% wird auf den meist schon in jugendlichem Alter angelegten Alkoholismus zurückgeführt. In Deutschland gibt es noch keinen Zwang, eine Urinprobe von sich zu geben..
Haftung des Schwarzarbeiters -- Der Bundesgerichtshof hatte vor Monaten entschieden, ein Schwarzarbeiter könne von seinem Auftraggeber nicht die übliche oder vereinbarte Vergütung verlangen. Jetzt mußte er die Folgen einer mißlungenen Schwarzarbeit unter anderem Aspekt prüfen: Ein Gastwirt hatte einen Maurer darum ersucht, auf dem Flachdach des Anbaus der Gaststätte Dachpappe in unmittelbarer Nähe des angrenzenden Reetdaches zu verlegen. Dies erforderte den Einsatz eines Bunsenbrenners. Der Maurer setzte das Reetdach in Brand. Der Schaden belief sich auf 160 000 DM. In Ausnahmefällen kann aber der Auftraggeber in einen Selbstwiderspruch geraten, wenn er von dem Beauftragten den vollen Ersatz des Schadens verlangt, den dieser bei der Arbeit verursacht hat. Oktober 1990 - VI ZR 14/90)..
Nachwirkung eines Tarifvertrags -- In einem Rechtsstreit war zu klären, ob die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers, die tarifvertraglich vereinbart waren, unverändert bestehen bleiben, wenn der Arbeitgeber durch Austritt aus seinem Arbeitgeberverband seine Tarifbindung beendet. Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht: Die Wirkungen eines Tarifvertrags bleiben auch dann erhalten, wenn der Arbeitgeber aus der Tarifvertragspartei ausscheidet und erst danach der Tarifvertrag beendet wird (_ 3 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz). Demnach hat der Verbandsaustritt des beklagten Arbeitgebers für die ihm erwachsenen Verpflichtungen aus dem Tarifvertrag keine Bedeutung. Zwischen den Parteien ist eine andere Abmachung für den Urlaubsanspruch des Klägers nicht zustande gekommen. 2. 1991 - 8 AZR 166/90)..
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