Sir Bryan Carsberg, Generaldirektor von Fair Trading (Amt für lauteren Wettbewerb), verblüffte die britische Brauindustrie mit der Ankündigung einer Klage wegen der Preispolitik der großen Brauereien im Einzelhandel. Untersucht werden soll dabei die Differenz in den Preisen, die die Brauereien von ihren Vertragsgastronomen auf der einen und von freien Wirten auf der anderen Seite verlangen. Die Brauereien haben nämlich in den letzten Jahren einen Preiskrieg geführt. Nach Angaben von Fair Trading können die freien Wirte bis zu 40% billiger einkaufen als die gebundenen. Die Brauereien begründen die Preisunterschiede mit den günstigeren Bedingungen, die sie gebundenen Wirten einräumen und die die Kosten erhöhen würden..
Der belgische Konzern Interbrew kaufte 70% der Anteile an der Kamenitsa-Brewery in Plovdiv für 4,5 Mio US-Dollar. Zusätzlich sollen in den nächsten sieben Jahren 31,9 Mio DM in die Modernisierung und die Ausweitung der Kapazität gesteckt werden. Die 300 Arbeitsplätze wurden für die nächsten fünf Jahre gesichert.
Die belgische Brauereigruppe Interbrew hat vom britischen Getränkekonzern Allied Domecq die niederländische Brauerei Oranjeboom mit ihren Braustätten in Breda und Arcen übernommen. Zuvor schon war Interbrew in den Niederlanden Eigentümer der Dommelsche Bierbrouwerij in Dommelen in der Provinz Brabant. Die Aktivitäten der Dommelsche Bierbrouwerij und Oranjebooms sollen in der übergreifenden Organisation Interbrew Nederland NV unter dem Vorsitz von Drs. J. F. J. van Baardwijk zusammengeführt werden. Diese Organisation erhält ein Managementteam, das aus heutigen Vorstandsmitgliedern und Führungskräften und Interbrew gemischt ist. Die übrigen leitenden Angestellten werden anderswo bei Interbrew eingesetzt. Oranjeboom hat in den Niederlanden rund 6000 Gaststätten.a..
Bereits jetzt zeichnet sich ab, daß der Ertrag der australischen Hopfenernte 1995 etwa dem des Vorjahres entspricht. Dies teilte die H. Meier GmbH, Hopfenkommission, Georgensgmünd, mit. Die Entwicklung des Hopfens 1994/95 war abwechselnd von Kalt- und Heißwetterperioden gekennzeichnet. In dem Hauptanbaugebiet Tasmanien hat die Ernte der Aromasorten bereits am 21. Februar begonnen. Die Pflücke von Pride of Ringwood und anderen Alphasorten begann meist am 13. März. Die Ernte im Anbaugebiet Victoria begann mit der Sorte Pride of Ringwood am 28. Februar, wobei die Alpha-Werte niedriger als normal waren; man erhofft sich dort bessere Alpha-Werte von den späteren Sorten. Einen Überblick über die Schätzung der diesjährigen Hopfenernte gibt die nachfolgende Tabelle.
Anläßlich der Brew '95 in Birmingham gab das Komitee des Brewing Industry International Awards 1996 die ersten Details über das zweistufige Programm des prestigeträchtigen, internationalen Bierwettbewerbs bekannt, der im Frühjahr 1996 in Großbritannien abgehalten wird. Der Wettbewerb findet vom 21. bis 23. Februar 1996 wieder im Rathaus von Burton upon Trent, England, statt. Da man davon ausgeht, daß die Zahl der teilnehmenden Biere gegenüber 1994 - damals waren es 862 - stark zunehmen wird, hat man einen weiteren halben Tag angesetzt, an dem die Ale- Biere in Flaschen und Dosen sowie die in der Brauerei gereiften Faßbiere beurteilt werden. Auch soll der Kreis der Verkoster erweitert werden. Vor zwei Jahren waren es 36. Mindestens ein Drittel der Verkoster soll aus dem Ausland kommen.-%.B.
Das bringt rd. 6,6 Mio DM mehr in die Schweizer Bundeskasse. Der Konsument ist davon nicht betroffen, weil die fiskalische Belastung des Bieres im Vergleich zum ab 1. Januar 1995 angehobenen Bierpreis konstant bleiben muß. Die Gesamtbelastung liegt jetzt bei 39,02 Rappen/Flasche (+ 2,73 Rappen). Davon entfallen 22,27 Rappen auf die Biersteuer, 13,45 Rappen auf die Mehrwertsteuer und 3,3% auf den unveränderten Zollzuschlag.
Auf Vermittlung der Firma Sahm CS trafen sich anläßlich der Pivex '95 der Präsident des Bierconvent International (BCI) Uwe Hieber mit den Repräsentanten der tschechischen Brauwirtschaft. Die tschechische Seite war vertreten durch den Brauerei- und Mälzereiverband mit dem Präsidenten Dipl.- Ing. Jan Vesely und dem Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jiri Kratochvil, der Verband der kleinen unabhängigen Brauereien mit dem Präsidenten Dipl.-Ing. Stanislav Bernard. Weiterhin waren Vertreter der Messeleitung und der Direktor des gastgebenden Unternehmens Sahm CS, Dipl.-Ing. Pavel Bobosik, anwesend. Bei dieser Gelegenheit wurde den Teilnehmern und Journalisten der Bierconvent vorgestellt und über die Aktivitäten des Gremiums berichtet./Anfang Oktober in Prag zu tagen..
Die International Brew & Beverage Processing Technology and Equipment Exhibition for China (China Brew & Beverage '95) wird von dem China National Council of Light Industry, dem früheren Ministerium für Leichtindustrie, eigens organisiert, um den steigenden Bedarf an modernster Technologie in China zu befriedigen. Sie findet im Ausstellungszentrum von Peking in der Zeit vom 14. bis 18. September 1995 statt. Über 50 weltweit bekannte Brauereimaschinenfabriken haben ihre Teilnahme bereits zugesagt. Abgedeckt wird der gesamte Bereich der Bier-, Getränke- und Weinherstellung. Aber auch große international agierende Getränkehersteller wie Coca- Cola und Pepsi-Cola werden anwesend sein. In den ersten 11 Monaten des Jahres 1994 wurden in China 133 Mio hl Bier verkauft..
Explodierende Flasche verletzt Kind: Restrisiko bleibt -- Es kommt zwar sehr selten vor, daß gefüllte Glasflaschen explodieren, um so schlimmer sind jedoch die Folgen. So zog sich ein neunjähriges Mädchen eine Augenverletzung zu, als es mit seiner Freundin vier Flaschen aus dem Keller der elterlichen Wohnung holte. Es stellte die Getränke kurz ab. Beim Aufnehmen platzte eine Flasche und verletzte das Kind. Ursache für die Explosion waren Haarrisse in der Mehrwegflasche; sie hätte eigentlich aussortiert werden müssen. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Haftung des Getränkeabfüllers ab, weil es sich bei der Flasche um einen sogenannten Ausreißer gehandelt habe (32 U 94/93). (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. März 1994 - 32 U 94/93).
Lärm durch Grillfeste auf öffentlichem Platz: Gemeinde muß für Einhaltung der Grillplatzordnung sorgen -- Die einzigen Anlieger eines von der Gemeinde errichteten Grillplatzes verlangten Maßnahmen gegen den Lärm, dem sie durch Grillfeste mit bis zu 70 Teilnehmern ausgesetzt seien. Die Kommune verwies auf die eigens erlassene Platzordnung. Wenn diese nicht eingehalten werde, gehe das nicht zu ihren Lasten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim war da ganz anderer Meinung (1 S 1081/93). Wenn die Gemeinde den Platz zur Verfügung stelle, dann müsse sie auch dafür sorgen, daß die dafür erlassenen Regelungen eingehalten würden. Sie habe die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die massiven Lärmbelästigungen aufhörten. (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 11.
Grunderwerbsteuer: Erwerb von nach DDR-Recht begründetem separaten Gebäudeeigentum -- Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) stellt in _ 2 Abs. 2 Nr. 2 die Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleich. Unter diesem Tatbestand werden üblicherweise die Fälle des _ 95 BGB, der sogenannten Scheinbestandteile, und die Fälle des wirtschaftlichen Eigentums am Gebäude abweichend vom zivilrechtlichen Eigentum erfaßt. Der Tatbestand bezieht nach der Wiedervereinigung auch den Erwerb von Gebäudeeigentum ein, das sich auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuches der ehemaligen DDR gründet. Den Regelungen des Einigungsvertrages zufolge bleibt das nach DDR-Recht begründete separate Gebäudeeigentum bestehen; diese Gebäude gehören nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks. 2 Nr. 2. 1994 StEd 1994 S..
Einkommensteuer: Begrenzung des Spendenabzugs bei Spenden an kirchliche Organisationen -- Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder gilt gemäß dem BMF-Schreiben vom 24. 1. 1994, StEd 1994 Seite 182 für die Anwendung des erhöhten Abzugssatzes von 10 v.H. gem. _ 10 b Abs. 1 Satz 2 EStG für Zuwendungen an kirchliche öffentlich-rechtliche Körperschaften und Einrichtungen folgendes: Der erhöhte Abzugssatz findet nur Anwendung, wenn der Empfänger dieser Zuwendung zur Förderung mildtätiger Zwecke oder zur Förderung der Denkmalpflege (Nr. 4 c der Anlage 7 der EStR) verwendet. BFH-Urteil vom 18. 11. 1966, BStBl 1967 III Seite 365) . Bei Zuwendungen zur Förderung der Denkmalpflege findet auch die Großspendenregelung nach _ 10 b Abs..
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
-
Auf dem Weg zur klimaneutralen Brauerei
Schoeller Allibert GmbH
-
Fünf neue Gesellschafter bringen frischen Wind
Kaiser Brauerei GmbH
-
Düsseldorfer Privatbrauerei wird versteigert
IndustrieWert GmbH
-
Rückkehr als Partner der UEFA
Carlsberg Breweries A/S, Carlsberg Deutschland GmbH
-
Pilsener Radler
König-Brauerei GmbH