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Ziel des neuen Forschungsprojekts, das an den Lehrstühlen für Energie- und Umwelttechnik der Lebensmittelindustrie von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Roland Meyer-Pittroff und für Technologie der Brauerei I von Univ.-Prof. Dr. Werner Back an der TU München in Freising-Weihenstephan durchgeführt wird, ist die Verminderung des Frischwasserbedarfs bei der Bierherstellung durch die Wiederverwendung von Brüdenkondensat aus der Würzekochung.
Bei der Kochung der Bierwürze mit Hopfen entsteht Dampf („Brüden“), der zur Verminderung von Emissionen und Energiebedarf kondensiert wird. Das entstehende Brüdenkondensat enthält in geringem Umfang organische Inhaltsstoffe, weswegen es nicht als Trink-, Brau- oder Kesselspeisewasser eingesetzt werden kann. Bisher wird es ins Abwasser geleitet..

Bei der Licher Privatbrauerei Jhring Melchior wurde ein neues Analysenverfahren entwickelt und kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei geht es um die Erfassung der Wärmebelastung des Bieres bei unsachgemäßer Lagerung. An dieser Forschungsarbeit waren Prof. Dr. Rudolf Thalacker, Bernd Birkenstock, Leiter Technik, und Gerhard Bößendörfer, Leiter Qualitätssicherung, beteiligt.
Dabei handelt es sich um die Ermittlung einer dimensionslosen Kennzahl, die nach dem eingesetzten Hauptreagenz Anilin die „Anilinzahl“ genannt wird. Mit Hilfe der Anilinzahl, die relativ einfach zu ermitteln ist, - die „Brauwelt“ wird über diese Methode noch detailliert berichten - kann man unter anderem eine Aussage über die Wärmebelastung eines Bieres bei einer zu warmen Lagerung in der Flasche machen..

Der Bierschaum wird in den letzten Jahren immer häufiger zum Problem für die Brauer. Trotz verbesserter Sudhaustechnik, optimierter Hefebehandlung und anderer Maßnahmen sanken oft die Schaumzahlen.

Im nachfolgenden Beitrag werden auf der Brau ‘96 in Nürnberg gezeigte Neuheiten aus den Bereichen Logistik, Kommissionierung und BDE vorgestellt.

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 299 vom 23. November 1996, Seite 26, wurde die Richtlinie 96/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Änderung der Richtlinie 80/777/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern veröffentlicht.
Die Richtlinie wurde geändert, um nach Aussage der Europäischen Kommission dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt seit 1980 Rechnung zu tragen.
Gänzlich neu ist, daß nun in der Richtlinie die Bezeichnung „Quellwasser“ geregelt wird. Damit wurde einer wesentlichen Forderung, die immer wieder in der Bundesrepublik Deutschland vorgetragen wurde, Rechnung getragen..

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 6. 2. 1996 - 6U 44/95 - ist es wettbewerbswidrig, wenn Getränke in Mehrweggebinden angeboten werden, ohne den Endpreis (Preis für Getränk und Pfand) hervorzuheben. Die Handhabung stand im Widerspruch zu § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung.
Der Endpreis von Pfandgebinden setzt sich als einheitlicher Preis aus dem Getränkepreis und dem für die Verpackung (das Pfand) zu zahlenden Betrag zusammen.
Auch wenn die Begründung zur Preisangabenverordnung erkennen läßt, daß die Anforderungen an die Hervorhebung des Endpreises nicht überzogen werden dürfen, so muß gleichwohl eine irgendwie geartete Hervorhebung erfolgen.
Die beanstandete Werbung war auch geeignet, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt erheblich zu beeinträchtigen..

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang Dezember einen überarbeiteten Entwurf für eine Lebensmittelhygiene-Verordnung vorgelegt. Durch diese Verordnung soll die Lebensmittelhygiene-Richtlinie 93/43/EWG als bundeseinheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden.
Zugleich ist beabsichtigt, die als Länderrecht in den Bundesländern bestehenden lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften außer Kraft zu setzen. Damit wird eine bundeseinheitliche umfassende Hyygieneregelung geschaffen, die auf alle Lebensmittel und Betriebsformen Anwendung findet.
Im Vergleich zum ersten Entwurf ist unter dem in der Verordnung angesprochenen Begriff der Betriebsstätten eine Ausnahme für die ortsveränderlichen oder nicht ständigen Einrichtungen vorgenommen worden..

Der Handel mit Gebrauchtmaschinen erfährt in der derzeitigen Wirtschaftslage eine anhaltende Konjunktur. Auch hier gelten die EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG bzw. die EG-Arbeitsmittelbenutzer-Richtlinie 89/655/EWG.
Ab 1. Januar 1997 müssen alle Gebrauchtmaschinen bis einschließlich Baujahr 1994 der EG-Arbeitsmittelbenutzer-Richtlinie 89/655/EWG genügen, wenn sie nicht schon im Übergangszeitraum 1993 - 94 der Maschinenrichtlinie (CE-Kennzeichnung) entsprochen haben. Dies ist im allgemeinen der Fall, wenn sie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Gebrauchtmaschinen ab 1995:
Gebrauchtmaschinen ab Baujahr 1995 müssen die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG bereits beim erstmaligen Inverkehrbringen erfüllt haben (CE-Kennzeichnung). 1. 1997. 12.B.7.4.7.4..

Das Mischen von Erfrischungsgetränken mit Bier in Gaststätten hat in Deutschland eine lange Tradition. Seit Inkrafttreten des neuen Biersteuergesetzes zum 1. 1. 1993 ist das Mischen solcher Getränke auch in Herstellungsbetrieben i.S. des § 5 Abs. 1 Bier-StG 1993 möglic

Im Bundesanzeiger vom 4. Dezember 1996 wurde eine Allgemeinverfügung gemäß § 47a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetztes bekanntgemacht über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines alkoholfreien koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks mit einem Zusatz von Eisenammonzitrat. Dabei handelt es sich um einen Antrag, den ein Erfrischungsgetränkehersteller aus Großbritannien gestellt hatte.
Dort ist die Verwendung von Eisenammonzitrat für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke zugelassen. Die Zulassung bezieht sich auf eine Menge von 20 mg/kg..

In Österreich wurden im vergangenem Jahr 5,52 Mio hl Mineralwasser abgesetzt, 3,1 weniger als 1995. -- Der Pro-Kopf-Verbrauch hat sich bei 69 l stabilisiert. 30% des Mineralwassers wurden in der Gastronomie aus der 0,25-l-Flasche (+3,9%) und aus der 0,35-l-Flasche (+0,7%) getrunken, 70% über den Lebensmitteleinzelhandel vertrieben.

Die rd. 250 im Verband Deutscher Mineralbrunnen zusammengeschlossenen Mineralbrunnen erlitten 1996 einen Absatzrückgang von 3%. -- Der Pro-Kopf-Verbrauch sank leicht auf 89,3 l. „Mineralwasser + Frucht“ nahm um 55,6% zu, stilles Mineralwasser um 3,4%. Der Branchenumsatz lag mit 4,7 Mrd DM nur geringfügig unter dem Vorjahresergebnis von 4,8 Mrd DM.

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