‚Wäßrige Lösungen von Chlordioxid finden wegen ihrer konstant guten, keimabtötenden Wirkung, weite Verbreitung in der Getränkeindustrie. Im folgenden Beitrag werden die verschiedenen Herstellungsverfahren beschrieben und deren Wirtschaftlichkeit diskutiert.
Nach einer Mitteilung des Verbandes Rhein.-Westfälischer Brauereien wurden von den Mitgliedern des Verbandes 1996 insgesamt 30,5 Mio hl Bier abgesetzt, 2,2% weniger als im Vorjahr. Dabei ist die Sorte Pils um 1,9% auf 22,7 Mio hl gesunken. Sie konnte allerdings ihren Anteil von 74,5% auf 74,7% erhöhen.
Große Enbrüche haben die alkoholfreien Pils-Biere (- 14,9% auf 155 239 hl) und die entsprechenden Leichtbiere (- 22,8% auf 95 000 hl) hinnehmen müssen.
Die Altbiere erlitten ein Minus von 5,3% auf 3,46 Mio hl und die Kölschbiere ein Minus von 3,2% auf 2,8 Mio hl. Auch bei diesen beiden Sorten nahmen die alkholfreien bzw. die Leichtbierversionen stark ab.
Export hell war mit - 10,9% auf 702 000 hl weiter rückläufig. 92 000 hl auf 168 000 hl. 26,6% am Gesamtbierabsatz gesunken..
Die Bundesumweltministerin Dr. Angelika Merkel hat aufbauend auf die Studie des Münchner ifo-Institutes für Wirtschaftsforschung ein Konzept zur Förderung von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen in Form eines Lizenzmodells vorgestellt. Nach einer Mitteilung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien sieht das Konzept u.a. folgende Eckpunkte vor:
- Abfüller dürfen lizenzpflichtigeGetränkeverpackungen nur dann in Verkehr bringen, wenn sie über eine entsprechende Lizenz verfügen. Die entsprechendenÜberprüfungen erfolgen immer zum 1. April des folgenden Jahres;
- Lizenzen für das Inverkehrbringen von lizenzpflichtigen Getränkeverpackungen sind dauerhaft verbriefte handelbare Rechte. 95% der Lizenzen werden als unbefristete Rechte vergeben, 5% ein Jahr befristet.
Nachstehend wird eine Zusammenfassung von Informationen über den Saatenstand am 8. April 1997 (alle Zahlen ca., Vorjahr in Klammern) gegeben.
Nachstehend wird eine Zusammenfassung von Informationen über den Saatenstand am 8. April 1997 (alle Zahlen ca., Vorjahr in Klammern) gegeben.
Gebe es eine Hitliste für den „Flop des Jahres“, so wäre die Veröffentlichung der „Brauwelt“ über ein angebliches Projekt zur Synthetisierung der Hopfeninhaltsstoffe an der Universität von Kalifornien in Davis an vorderster Stelle der „Top-Ten“ zu plazieren.
Auf Initiative des Verbandes deutscher Hopfenpflanzer e.V., Wolnzach, hat u.a. die Deutsche Botschaft in Washington die von der „Brauwelt“ aufgeworfenen Spekulationen (s. Vorbericht Hopfen-Rundschau Nr. 3 vom 1. März 1997) zum Anlaß genommen, um vor Ort zu recherchieren.
In seiner Mitteilung vom 12.
Abgesehen davon wird die Herstellung von synthetischen Ersatzstoffen im Aromabereich als ausgesprochen schwierig und teilweise unrealisierbar eingeschätzt, da viele Aromakomponenten bis heute nicht eindeutig analysiert sind.
Sie lagen 1995 bei 860 Mio t gegenüber 987 Mio t im Jahre 1990 und 1079 Mio t im Jahre 1980. Durch die Verbrennung von Mineralöl wurden 39,3% der CO2-Emissionen erzeugt. Die Braunkohle machte 22,1% aus, die Steinkohle 21,6 und Naturgas 16,7%.
Plato Logic Ltd./GB stellte jetzt seine Marktanalyse zum Thema „alkoholische karbonisierte Getränke“ vor. -- Darin werden Marktdaten, Marktanalysen und eine Übersicht von über 100 Marken aufgeführt. Weltweit erreichte 1996 die gesamte Palette der alkoholhaltigen, kabonisierten Getränke einen Absatz von 5,8 Mio hl. Die Hauptabsatzmärkte der Getränke neuerer Generation lag dabei vor allem in Australien und in Großbritannien. Vor allem die alkoholhaltigen Limonaden waren dort sehr erfolgreich. Dieser Erfolg entfachte kontroverse Diskussionen hinsichtlich der Wirkung und der Attraktivität auf Kinder und Jugendliche. Ein Faktor der auch den weiteren Erfolg dieser Produkte durch gesetzliche Regelungen bremsen könnte.
Im Jahre 1996 ist die Hopfenernte in den USA nach Angaben von Sean McGree, Executive Director of Hop Growers of America, um 4,9% auf 680 000 Ztr zurückgegangen, trotz eines Flächenanstieges um 2,3%. Galena ist mit 158 000 Ztr mengenmäßig die Spitzensorte geblieben. Nugget hat zwar Galena flächenmäßig überholt, brachte es aber auf kaum mehr als 140 000 Ztr. Insgesamt brachte die US-Ernte 1996 eine gute Hopfenqualität. Bei den Hoch-Alpha-Sorten lag der Gehalt an Alpha-Säuren im Durchschnitt über dem langjährigen Mittel. Bei den Aromahopfen lag Willamette mit 76 000 Ztr (- 12,6%) immer noch vorne. Tettnanger kam mit 28 000 Ztr auf Platz 2 vor Cascade mit 19 140 Ztr und Mt. Hood mit 15 240 Ztr.
Die alkoholfreien Biere hatten 1992 in den USA mit 2,83 Mio hl ihren Höhepunkt. Seitdem sind sie kontinuierlich auf nun mehr 2,4 Mio hl zurückgefallen. Marktführer bei den alkoholfreien Bieren ist O’Doul’s von Anheuser-Busch. Miller hatte 1989 mit Sharp’s das erste amerikanische alkoholfreie Bier auf den Markt gebracht. Nach Ansicht von Paul Roller, Präsident von Miller Brands, dem größten Großhändler für Miller-Biere, macht das alkoholfreie Bier nur 1% des Gesamtbierabsatzes aus. Seine Zeit sei abgelaufen und es sei nicht wert, daß man über alkoholfreies Bier redet.
Aufgrund der Neuregelung des § 2 Abs. 5 Satz 1 BierStG hat sich teilweise das Bedürfnis gezeigt, steuerermäßigtes Bier aus kleinen Brauereien zur Vermeidung von Steuernachteilen bei anderen Steuerlagern im freien Verkehr abzufüllen. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, zu diesem Zwecke Abfüllanlagen zeitweise aus dem Steuerlager zu nehmen, um die Abfüllung versteuerten Bieres der kleinen Brauerei zu ermöglichen. Die Herausnahme bedarf einer einmaligen Bewilligung, sofern die Abfüllmengen buchmäßig nachgewiesen werden und sonstige Steuerbelange nicht gefährdet sind. Die Möglichkeit einer zeitweisen Ausgliederung von Räumen, Raumteilen oder Flächen aus anderen wirtschftlichen Gründen bleibt hiervon unberührt.
Auf Anfrage des Deutschen Brauer-Bundes beim Bundesministerium für Finanzen bezüglich einer Biersteuerbefreiung von Rückbier, das als Futtermittel oder Düngerbeigabe verwendet wird, erging folgender Bescheid: „Bier ist von der Steuer befreit, wenn es unter Steueraufsicht vernichtet wird (§3 Abs. 2 Nr. 3 BierStG). Eine Vernichtung liegt auch dann vor, wenn das Bier (in der Regel Rückbier) Futter- oder Düngemitteln beigemischt wird. Die erforderliche Steueraufsicht ist möglichst durch eine Steuerhilfsperson (§ 217 AO) des Steuerlagerinhabers wahrzunehmen. Das Hauptzollamt kann die Vernichtung außerhalb des Steuerlagers zulassen (§9 Abs. 3 auch in Verbindung mit § 16 Nr. 4 BierStV). Andere Vorschriften, z.B. lebensmittelrechtlicher Art, bleiben hiervon unberührt.”
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