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Direkte Kundenansprache | Einen uncharmanten Oberpfälzer schimpft man im regionalen Sprachgebrauch gerne einen „Moosbüffel“. Andererseits steckt in dem Begriff das Zeug zum Kultstatus, vermutet die Brauerei Franz Xaver Glossner & Neu­markter Mineralbrunnen e.K. aus Neumarkt und sicherte sich kurzerhand den tadelnden Namen. Schon bewegt man sich auf dem Terrain von Marke und Marketing. Die alteingesessene Neumarkter Brauerei Glossner geht mit wirkungsvollen B2B – Business to Business und B2C – Business to Customer-Konzepten direkt auf ihre Kunden zu und wächst.­­­

Wenn ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden soll, muss der Geschädigte be­weisen, dass ein Dritter den Schaden verursacht hat. Dafür kommen vielfach Zeugenaussagen in Frage, aber nicht immer, nämlich dann nicht, wenn der Schadenverursacher heimlich han­delt. Wiederholt sich dieser Vorgang, wird der Geschädigte überlegen, ob er den Sachverhalt durch heim-

Barth-Verkostungen | Die Ergebnisse der Verkostungen der Jahre 2001 – 2003 wurden in der Brauwelt International 3 (2005, Vol 23, S. 181 ff.) veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigten ganz deutlich, dass die blumige Fraktion des Hopfenaromas von Verkostern am meisten bevorzugt wird. Daher entschieden sich die Autoren, bei den Verkostungen auf der drinktec 2005 den Schwerpunkt auf die genauere Untersuchung dieser Fraktion des Hopfenaromas zu legen.

Nach dem erfolgreich realisierten Turnkey-Projekt für Habeco in Hanoi, entschied sich auch die Vietnam Dairy Products Joint Stock Company, besser bekannt als Vinamilk, eines der bekanntesten Unternehmen des Landes und führender Lebensmittelproduzent Vietnams, für Anlagen der Ziemann Group, Ludwigsburg.

Haben Sie Fragen zu alkoholrechtlichten Themen? Suchen Sie Definitionen aus der Alkohol- bzw. der Spirituosen-Industrie? Dann werden Sie im Buch „Alkohol-ABC und Recht“ eine gute Informationsquelle finden. Von A wie Absinth bis Z wie Zymol werden Begriffe der Alkoholbranche erläutert. Wichtige Rechtsvorschriften zum Alkoholmarkt-/Alkoholsteuerrecht sowie zum Spirituosenrecht sind ebenfalls aufgeführt. Erweitert werden diese Kapitel um Regeln der Wirtschaft (hinsichtlich der Verhaltensregeln für die Werbung mit alkoholischen Getränken und den Wettbewerbsregeln des BSI), um Wissenswertes für den Fachmann und Tipps zu Fachliteratur. Hilfreich ist auch die Angabe von Internet-Adressen für zusätzliche Informationen.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Ar­beitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Ta­rifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dieses Direktionsrecht ist Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses und ermöglicht es dem Ar­beitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen, wobei dieses Recht nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden darf.

Im Labormaßstab simulierten die Autoren die realen Vorgänge der Flaschenreinigung und der Reibwirkung durch den Flaschentransport. Sie verglichen die Einflüsse unterschiedlicher Laugenadditive und stellen hier die Ergebnisse u.a. hinsichtlich Glaskorrosion, Reinigungswirkung, Innendruckfestigkeit und Ausspülbarkeit dar. Unterstützung für die praktischen Versuche gab die Bochumer Privatbrauerei Moritz Fiege.

Während sich die US-Braugiganten in gnadenlosen Preiskämpfen gegenseitig bekriegen, selbst auf die Gefahr hin, das Image von inländischen Biermarken vollends zu ruinieren, ist es den einst mild belächelten Kleinbrauern zu verdanken, dass Bier seine Attraktivität nicht

Der globale Biermarkt wächst nach Angaben der Canadean Ltd., Basingstoke/UK, weiter, trotz der ständigen Abnahme der Bierabsatzes in den traditionellen Bierländern in Westeuropa und in Nordamerika. Seit 1999 ist der Weltbierausstoß um 16 Prozent gestiegen, vor allem in Asien, Osteuropa und Lateinamerika.

Am 9. September 2005 trafen sich im Brauhaus in Spandau GmbH in Berlin 58 Mitglieder, Fördermitglieder und Gäste zum Braumeister- und Malzmeisterabend.

Wenn eine Maschine bestellt wird, wird gewöhnlich eine bestimmte Leistung vereinbart. Stellt sich dann später heraus, dass die Leistung geringer ist, wird der Käufer überlegen, welche Ansprüche er gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Dafür ist das Werkvertragsrecht des BGB maßgebend. Danach besteht die Verpflichtung, die Maschine so herzustellen, dass sie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder vermindert. Wenn nun die Maschine schon bei der Abnahme einen verborgenen Fehler hatte, kommt es darauf an, ob sich dieser Fehler bei der Verwendung der Maschine auswirkt.

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