Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), wonach die unabsichtliche Aussaat von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten bleibt. „Für Landwirte, Verbraucher und die Umwelt ist das Urteil von erheblicher Bedeutung, weil es die Kontamination von Saatgut und somit auch den unkontrollierten Anbau nicht sicherheitsgeprüfter Gentech-Pflanzen verhindert“, so BÖLW-Vorstandsvorsitzender Felix Prinz zu Löwenstein. Das BVerwG stimmte im Revisionsverfahren der Entscheidung Hessens zu, das 2007 den Umbruch eines Rapsfeldes anordnete, auf dem Landwirte unwissentlich Saatgut verwendet hatten, das Spuren von nicht zugelassenen Gentech-Konstrukten enthielt. Schon weniger als 0,5 Prozent Saatgutverunreinigung bedeuten das unkontrollierte Wachsen und Auskreuzen von mehr als 1000 Gentech-Raps-Pflanzen pro Hektar Ackerfläche – Umwelt, Mensch und Tier würden zum Versuchskaninchen.

Die Mitte Dezember 2012 mit sehr großer Mehrheit verabschiedete EU-Fruchtsaft-Richtlinie wird in der EU weiterhin die Basis dafür sein, dass Fruchtsaft auch Fruchtsaft bleibt. Nach Einschätzung des Verbandes der deutschen Fruchtsaft-Industrie [EV] in Bonn erwarten das vor allem die Verbraucher in Deutschland, denn hier ist Fruchtsaft sehr beliebt. Seit Jahren sind die Deutschen Weltmeister im Fruchtsafttrinken, aktuell mit einem Pro-Kopf-Konsum von 37 l/Jahr (Fruchtsäfte und -nektare).

Eine Pächterin (Klägerin) verlangt von ihrer Verpächterin (Beklagte) Schadensersatz wegen eines behaupteten Umsatzrückgangs als Folge des durch das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz eingeführten Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten. Die Klägerin pachtete im September 2005 von der Beklagten eine Gaststätte, die aus zwei nicht voneinander getrennten Räumen bestand. Nachdem am 15. Februar 2008 in Rheinland-Pfalz ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten war, durfte in der verpachteten Gaststätte nicht mehr geraucht werden. Von der Pächterin geforderte Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs lehnte die Verpächterin ab. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Pächterin ist erfolglos geblieben. Die hiergegen gerichtete Revision der Pächterin hatte keinen Erfolg.

Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber können sich aus innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen ergeben.

Die politisch umstrittene Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steigt 2012 von 3,530 auf 3,592 ct/kWh, wodurch auf die Unternehmen weitere finanzielle Belastungen zukommen.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommen Probleme oder existenzbedrohende Schwierigkeiten auf kleine und mittelständische Unternehmen zu, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird. Durch dünne Kapitaldecken sind die Folgen bei Forderungsverlusten oft so schwerwiegend, dass das eigene Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Nutzen sollten sich Unternehmen nach ausreichender Information gegen diese Gefahren absichern. Tipps dazu gibt der folgende Artikel.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält. Darauf verweist der DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband [EV], Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Mai 2011 zum Urteil vom 17. Februar 2011 – V R 39/09.

Ein Veranstalter eines „Public-Viewing-Events“ ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine Ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet.

Die An- und Verpachtung von gastronomisch genutzten Objekten ist für viele Brauereien unverzichtbarer Teil ihrer Vertriebsstrategie. Die Brauereien müssen die aktuelle Rechtsentwicklung im Gewerberaum-Mietrecht ständig beobachten. Der vorliegende Beitrag informiert über einige interessante und ausgewählte Gerichtsentscheidungen. Im ersten Teil in BRAUWELT Nr. 39-40, 2011, S. 1190-1191, wurde die aktuelle Rechtsprechung zu zwei besonders bedeutsamen Brennpunkten im Gewerberaummietrecht dargestellt, nämlich zur Schriftform und zu den Schönheitsreparaturen. Jetzt werden wichtige Entscheidungen zu ausgewählten Themen vorgestellt, die sich bei der Vertragserstellung, der Verwaltung und der Abwicklung von Pachtverhältnissen ergeben und in der Praxis beachtet werden müssen. Es sei vorab der Hinweis erlaubt, dass der Regelungsinhalt von Gewerberaummietverträgen sehr häufig dem strengen Recht über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt.

Am 15. November 2011 veranstaltet das Branchenforum Brauwirtschaft in Köln ein Seminar zum Thema Gaststättenpachtvertrag. Zielgruppe sind Mitarbeiter in Brauereien und Getränkefachgroßhandlungen, die mit dem Abschluss von Gaststättenpachtverträgen und der Verwaltung von Gaststättenpachtobjekten betraut sind, sowie Unternehmensjuristen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. September 2011 im Rechtsstreit um die Löschung der in Deutschland geschützten Marke „Bavaria Holland Beer“ der holländischen Bavaria Brauerei, Lieshout, sein Urteil gesprochen. Die Marke war von der Brauerei im April 1995 in Deutschland registriert worden. Der Antrag des Bayerischen Brauerbundes auf Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als nach europäischem Recht geschützte geographische Angabe war von Deutschland im vereinfachten Anmeldeverfahren im Januar 1994 gestellt worden. Zur Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ in das EU-Register der geschützten geographischen Angaben, in dem sich weitere bekannte Bezeichnungen wie „Feta“ oder „Roquefort“ befinden, ist es erst nach einem langwierigen Verfahren im Juli 2001 gekommen..

Das am 6. September 2011 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte sogenannte „Honig-Urteil“ hat weitreichende Konsequenzen auf viele Bereiche der deutschen Wirtschaft. Die BRAUWELT wollte nun wissen, inwieweit sich das Urteil auf die Brauwirtschaft auswirkt. Der Deutsche Brauer-Bund in Berlin nahm dazu folgendermaßen Stellung:

Dieser juristische Fachaufsatz richtet sich in erster Linie an die Juristen der deutschen Brau- und Getränkewirtschaft – Syndikusanwälte und externe Rechtsanwälte – und will ihnen eine auch zitierfähige Argumentationshilfe für rechtliche Auseinandersetzungen zum Thema an die Hand geben. In der forensischen Praxis stehen Vertragsklauseln, die der Getränkewirtschaft einen Ausgleich für Minderbezugsmengen gewähren sollen, ständig auf dem juristischen Prüfstand, wobei sich kein einheitliches Entscheidungsbild bei den Instanzgerichten abzeichnet. Es gibt immer wieder Missverständnisse und auch Irrtümer, die zu unnötigen Prozessen oder Fehlentscheidungen führen. Hier sollen die kaufmännische Nachvollziehbarkeit dargestellt und die rechtlichen Grundlagen für eine sinnvolle und ausgewogene Vertragsgestaltung aufgezeigt werden, um eine für die Beteiligten wünschenswerte Klarheit bei der Vertragsgestaltung und eine breite und damit kalkulierbare Einheitlichkeit in der Rechtsprechung der Gerichte zu erzielen.

Die Reform des Insolvenzrechts steht vor der Tür. Aber wird sich mit dem neuen Gesetz wirklich etwas zum Besseren wenden? Ein Blick in die Praxis verschafft Klarheit über das neue „Schutzschirmverfahren“.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld