Biersteuer und Verpackung aus mittelständischer Sicht -- Der Ausschuß für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer- Bundes legte auf seiner jüngsten Sitzung in Ochsenfurt die mittelständischen Positionen in den großen brauwirtschaftlichen Themenfeldern des Frühjahrs fest: Biersteuerharmonisierung und Verpackungsverordnung. Der Vorsitzende des Ausschusses Dr. Nils Goltermann konnte zu dieser Sitzung auch Josef Hattig, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, Bremen, begrüßen. Die durchgestaffelte Form sei und bleibe die beste aller Lösungen. Der Ausschuß für Mittelstandsfragen im Deutschen Brauer-Bund hatte bereits im Herbst des vergangenen Jahres dem Minister seine Sorge über eine mögliche Aushöhlung des Mehrwegsystems für Bier durch die Einführung des Grüne- Punkt-Systems vorgetragen..

EG-Urteil über inländische Bierlieferungsverträge -- Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Delimitis/Henninger vom 28. 2. 1991 (Urteil C - 234/89) teilte der Deutsche Brauer-Bund (DBB) jetzt mit, daß der EuGH in diesem Urteil die vom DBB seit jeher vertretene Auffassung bestätigt hat, daß es für die Beurteilung der Frage, ob ein inländischer Bierlieferungsvertrag unter das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag fällt, einer umfassenden Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem relevanten Markt bedarf (s.a. Brauwelt Nr. 9, 1991, S. 279). Damit erteilte der EuGH lt. DBB einer immer wieder vertretenen Auffassung eine deutliche Absage, nach der allein das Bestehen eines Bündels von Bierlieferungsverträgen (Bündeltheorie) die Anwendbarkeit des Art.

Abfallbeseitigungsrecht -- Am 1. 10. 1990 traten verschiedene Verordnungen gemäß 2 Abs. 2 und 3 Abfallgesetz in Kraft. Sie betreffen Abfallerzeuger, d.h. Betreiber gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen, in denen Abfälle anfallen, also auch Brauereien. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, handelt es sich dabei im einzelnen um: - die Abfallbestimmungsverordnung als Ersatz für die Verordnung aus dem Jahre 1977; - die Reststoffbestimmungsverordnung; - die Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung. Sowohl der Abfallbestimmungsverordnung als auch der Reststoffverordnung ist eine Stoffliste angefügt, die alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und Reststoffe enthält..

Entscheidung über Verpackungsverordnung vertagt -- Wie bereits kurz gemeldet, wurde die Entscheidung über die Verpackungsverordnung im Bundesrat vertagt (Brauwelt Nr. 13/14, 1991, S. 485). In einer Pressekonferenz legte der Bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen Peter Gauweiler am 25. März 1991 in München dar, warum Bayern dem vom Bundesumweltminister am 22. März 1991 in Bonn vorgelegten Entwurf für eine grundsätzlich auch von Bayern geforderte Verpackungsverordnung nicht zustimmen konnte. Lt. Gauweiler hat der Bundesrat auf bayerische Initiative am 1. März 1991 einen Antrag zur Änderung des Bundesabfallgesetzes beschlossen. Damit sollte der Vermeidung und Verwertung von Abfällen vor einer sonstigen Entsorgung eindeutig der Vorrang gegeben werden.a.B..

Werbung mit Bio hell unzulässig -- Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I (4 HKO 10006/90) darf eine Brauerei ein Bier unter der Bezeichnung Bio hell und mit der Angabe ökologischer Landbau ist aktiver Umweltschutz nicht in den Verkehr bringen, auch wenn sie für dieses Bier - ein obergäriges Gerstenbier - ausschließlich landwirtschaftliche Rohstoffe, die unter Verzicht auf eine Behandlung mit chemischen und synthetischen Mitteln erzeugt werden, verwendet. In der Begründung weist das Gericht nach einer Mitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern darauf hin, daß der Begriff Bio in bezug auf das hergestellte Bier mehrdeutig sei. Dies sei aber zumindest bei einem Bier bedenklich, das den gleichen Alkoholgehalt aufweise wie ein normales Bier..

Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters -- Der Ausgleichsanspruch, der mit der rechtlichen Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses entsteht, kann nicht im voraus ausgeschlossen werden (Paragraph 89 b Absatz 4 HGB) . Daraus folgt, daß Abreden, durch die der Ausgleichsanspruch eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, dann wirksam sind, wenn sie nach Beendigung des Handelsvertretervertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung, die gleichzeitig den Vertrag beendet, getroffen werden. Unwirksam sind ausgleichsabträgliche Abreden jedoch dann, wenn die gleichzeitig vereinbarte Auflösung des Handelsvertretervertrages erst in einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. 3. 1990 - I ZR 2/89).

Altersversorgung und Leistungen des Betriebsrentengesetzes - - Nach 7 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) haben Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage nicht erfüllt werden, weil über das Vermögen des Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet worden ist, einen Anspruch in Höhe der Leistung, die der Arbeitgeber aufgrund der Versorgungszusage zu erbringen hätte. In dem Streitfall ging es darum, ob es sich bei der versprochenen Zusage um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handelte, denn nur diese Leistungen sind gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Mit dem Eintritt des vorgezogenen Altersruhegelds sollte der Kläger die Zulage erhalten. Die Leistung war damit an die gleichen Bedingungen geknüpft wie die Rente.B.

Für eine durchgestaffelte Mengenstaffel bei der Biersteuer zur Begünstigung aller Brauereiunternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung -- ,trat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG ein. Da Bier in vielen Ländern der Gemeinschaft zur nomalen Ernährung gehöre, sollte es ganz von der Verbrauchsbesteuerung ausgenommen werden. Da dies kaum möglich sein dürfte, sollte der Steuersatz möglichst niedrig gehalten werden.

Dringender Verdacht kann fristlose Entlassung rechtfertigen -- Jedes Arbeitsverhältnis baut auf Treue und Fürsorge auf. Deshalb kann es dem Arbeitgeber nicht angesonnen werden, einen Mitarbeiter auch nur einen Tag weiterzubeschäftigen, der im dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Straftat steht. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin gegen eine Kassiererin entschieden (9 SA 42/90), die im Verdacht der Bon-Manipulation stand und der deshalb eine fristlose Kündigung zugeleitet worden war. Bevor sich der Arbeitgeber zu einer so weitgehenden Maßnahme entschließe, müsse er allerdings alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. Dazu gehöre es auch, dem verdächtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, die Verdachtsgründe bzw. Juli 1990 - 9 Sa 42/90) ..

Einkommensteuer: Zur Frage des Zeitpunktes der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Sonderbetriebsvermögen. -- l. Ein Wirtschaftsgut gehört nicht erst dann zum Sonderbetriebsvermögen, wenn es der Gesellschaft tatsächlich zur Nutzung überlassen wird, sondern bereits dann, wenn es zu einer späteren Nutzungsüberlassung objektiv erkennbar bestimmt ist. 2. Unabhängig von der tatsächlichen oder beabsichtigten Nutzung wird ein Wirtschaftsgut dann zum Sonderbetriebsvermögen, wenn die Anschaffung als solche betrieblich veranlaßt ist (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 27. Juli 1989 II 111/86, rkr, EFG 1990 S. 470)

Einkommensteuer: Behandlung eines Geschäftswertes einer Personengesellschaft. -- l. Ein derivativer - aus Anlaß des Todes des Mitgesellschafters entgeltlich erworbener - anteiliger Geschäftswert einer Handelsvertretung in Form einer Personengesellschaft ist gemäß 5 Abs. 2 EStG in der Bilanz des als Einzelfirma fortgeführten Betriebes zu aktivieren. 2. Eine spätere Betriebsaufgabe der Einzelfirma allein begründet, ohne daß sämtliche Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung vorliegen, noch keine Möglichkeit einer Abschreibung des Geschäftswertes auf 0 DM. 3. Soweit wesentliche Betriebsgrundlagen samt Geschäftswert ins Privatvermögen überführt werden, geht der Geschäftswert dort unter, ohne daß eine Abschreibungsmöglichkeit besteht (FG-Düsseldorf, Urteil vom 5. 464)..

Biersteuermengenstaffel nicht Gegenstand von Verbandspolitik Bezugnehmend auf das Brauwelt-Gespräch mit Dr. Nils Goltermann, dem Vorsitzenden des Mittelstandsausschusses des Deutschen Brauer-Bundes, über die Biersteuermengenstaffel im Rahmen der EG-weiten Verbrauchsteuerharmonisierung, das in der Brauwelt Nr. 51/52, 1990, S. 2370, abgedruckt wurde, betonte Franz-Xaver Gloßner, Präsident des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien, jetzt in einem Schreiben an die Brauwelt, daß auch sein Verband diese Sachfrage nicht zum Gegenstand reiner Verbandspolitik machen wolle.a. S. 50) . Auch Gloßner befürwortet, daß die bundesdeutsche Braubranche bei diesem Thema mit einer Stimme spricht. Sein Verband habe Dr. Damit erführen die Staffelsätze für diese Betriebe einen Ausbau von 70 - 125%.

Auch ein Kölsch-Leicht oder ein alkoholfreies Kölsch können zur Biersorte Kölsch gehören, wenn sie aus dem Herkunftsbereich von Kölsch stammen und es sich bei ihnen im Sinne der Kölsch-Konvention um ein als Vollbier original eingebrautes Kölsch handelt, dem nachträglich der Alkohol ganz oder zum Teil entzogen worden ist. --

Aushilfskräfte bei der Betriebsratswahl -- Die nur kurzfristige Tätigkeit spricht nicht gegen die Arbeitnehmereigenschaft der Aushilfskräfte. Für die Wahlberechtigung der Aushilfskräfte bei der Betriebsratswahl kommt es darauf an, ob sie am Tag der Stimmabgabe in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen. Die Betriebsratsgröße richtet sich nach der Anzahl der betriebsangehörigen Arbeitnehmer. Aushilfsarbeitnehmer sind zu berücksichtigen, soweit eine bestimmte Anzahl regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt worden ist und auch mit einer derartigen Beschäftigung in Zukunft gerechnet werden kann. Ob es sich dabei um dieselben oder jeweils um andere Personen handelt, ist unerheblich (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluß vom 26. 9..

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