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06.03.1992

Bitterwerte für Pilsbiere

Bitterwerte für Pilsbiere -- In der Brauwelt Nr. 44, 1990, S. 1963, wurde im Rahmen eines Kurzberichtes über ein Referat von R. Uhlig (LUA Südbayern, Augsburg) über aktuelle lebensmittelrechtliche Fragen bei Bier auch auf die Bedeutung des Bitterwertes bei der Beurteilung von Pilsbieren durch die bayerischen Landesuntersuchungsämter eingegangen. Dort heißt es u.a., die Behörde werde Pilsbiere erst bei Bitterwerten um 20 Einheiten beanstanden ... und Für die Lebensmittelüberwachung kann der Bitterwert nur eine Orientierungshilfe sein, als Hauptbeurteilungskriterium ist er untauglich. Beide Formulierungen geben den Sachverhalt nicht korrekt wieder und sind zumindest mißverständlich. Sie bedürfen deshalb einer Klarstellung. Brauwelt Nr. 42, 1990, S. 1811). 1..

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