Einkommensteuer: Entsendung von Arbeitnehmern in die bisherige DDR.
Einkommensteuer: Entsendung von Arbeitnehmern in die bisherige DDR. -- Hat ein Arbeitgeber im Kalenderjahr 1990 Arbeitnehmer aus dem bisherigen Teil der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) in das Gebiet der bisherigen DDR entsandt, so können die Lohnaufwendungen gem. dem BMF- Schreiben vom 29. No ember 1990, NWB 1991, Fach 1, S. 20 bei den Unternehmen in dem bisherigen Teil der BRD einschließlich Berlin (West) in der steuerlichen Gewinnermittlung aus allgemeinen Billigkeitserwägungen wie folgt behandelt werden: 1. Entsendung von Arbeitnehmern eines Unternehmens (Arbeitgeber) in eine Tochterkapitalgesellschaft: Soweit das Mutterunternehmen Lohnaufwendungen getragen hat, dürfen sie bei ihm als Betriebsausgaben abgezogen werden. 2. 3.ä..