06.03.1992

Zur Kennzeichnung abweichender Zusammensetzung von Getränken

Zur Kennzeichnung abweichender Zusammensetzung von Getränken -- Da viele Lebensmittel Behandlungen unterworfen werden, um ihnen Stoffe zu entziehen oder Anteile zu reduzieren, muß der Verbraucher über die abweichende Beschaffenheit solcher Lebensmittel unterrichtet werden. Hierüber berichtet L. Bertlich in einem Aufsatz Stoffänderungen in Lebensmitteln - Kenntlichmachung (AID- Verbraucherdienst 35, Nr. 11, 230 - 235, 1990). Einmal geht es um Hinweise auf Minderung, Reduzierung und Armut bestimmter Stoffe. Hinweise auf einen verminderten Brennwert (weniger Kalorien) sind in 7 Abs. 2 Nr. 2 der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKVO) geregelt. Mit wenigen Ausnahmen muß eine mindestens 40%ige Brennwertreduzierung erfolgt sein. 2 Nr. 5 Vol.-%. Diese Gehalte müssen kenntlich gemacht werden..

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