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Qualitätssicherung
Ratten und Mäuse fallen in Deutschland unter das Tierschutzgesetz

Die Gesetzgebung ist, was das Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung in Lebensmittelbetrieben angeht, aus Autorensicht relativ leicht umzusetzen. Dennoch findet man immer noch Betriebe, in denen die gesetzlichen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt sind. Teils liegt es am fehlenden Wissen auf Seiten der Schädlingsbekämpfer, teils gibt es ein Wissensdefizit in den Lebensmittelbetrieben selbst. Auch verschiedene Normen befassen sich mit dem Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung; sie sollten in der Getränkebranche zumindest bekannt sein.

Recht

2012 wurde durch den Gesetzgeber die so genannte Publikumsinformationspflicht bei lebensmittelrechtlichen Pflichtverstößen mit § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingeführt. Die Norm stieß auf Kritik, sowohl auf Seiten der Lebensmittelunternehmer als auch auf Seiten der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Im April 2013 wurde sie durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in „Quarantäne“ gestellt. Seit März dieses Jahres gibt es nun einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Die Norm gilt, aber der Gesetzgeber muss nachbessern.

Recht
Erkennbar bekömmlich für die gute Laune: sommerlicher Biergenuss (Foto: Bayerischer Brauerbund)

Erst der Wein, jetzt das Bier – alkoholische Getränke treffen auf ein „nicht bekömmliches“ Gesetz. Der für das Wettbe­werbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs [1] hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in einer Bierwerbung unzulässig ist. Einem dreijährigen Rechtsstreit wurde damit der Schlusspunkt gesetzt.

Recht

Zu dem kartellrechtlichen Einspruchsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf teilt die Radeberger Gruppe Folgendes mit:

Recht

Am 28. und 29. August 2018 bietet das Branchenforum Brauwirtschaft die beiden Seminare „Grundlagen des Biersteuerrechts“ und „Aktuelle Probleme und ausgewählte Schwerpunkte im Biersteuerrecht“ in Köln an.

Recht

Wie der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 17. Mai 2018 – C-30/17 – eine für die Brauwirtschaft wichtige Grundsatzentscheidung gefällt. Er hat für Recht erkannt, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke dahingehend auszulegen ist, dass bei der Bestimmung der Besteuerungsgrundlage für aromatisierte Biere anhand der Plato-Skala der Trockenextrakt der Stammwürze zu berücksichtigen ist, Aromen und Zuckersirup, die nach Abschluss der Gärung hinzugefügt werden, aber unberücksichtigt bleiben.

Recht
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft (Foto: Monster Ztudio/shutterstock.com)

Die neue EU-Daten­schutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 direkt und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen. Zugleich wird auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz ab dem 25. Mai 2018 Geltung erlangen und an einigen Stellen neue Regeln vorschreiben. Auf Betriebe kommen damit zahlreiche neue Pflichten zu. Wer sich mit der Umsetzung des neuen Daten-schutz­­rechts bisher noch nicht beschäftigt hat, sollte jetzt keine Zeit verlieren, rät der Deutsche Brauer-Bund.

Qualitätssicherung
Befall von Kornkäfern kann oft nur über Begasung gelöst werden, wozu neben der Sachkunde gemäß GefStoffV noch ein separater Begasungsschein erforderlich ist

Von Anfang der 70er- bis Anfang der 90er-Jahre hat sich der Gesetzgeber bei der Sachkunde für die Schädlingsbekämpfung zumindest in der alten Bundesrepublik Deutschland mehr oder weniger bedeckt gehalten. Ob Laie oder Kammerjäger, jeder konnte ohne Auflagen Schädlingsbekämp­fungsmittel nach Belieben einsetzen. Das war gefährlich, denn damals waren viele Mittel wesentlich toxischer als heute. Mittler­weile haben sich die Gesetze bezüglich der Sachkunde, insbesondere für die Mäuse- und Rattenbekämpfung, drastisch geändert.

Gärung/Lagerung

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen „Arbeitsmittel“ ab einer bestimmten Größe und einem maximal zulässigen Betriebsdruck regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen oder durch befähigte Personen geprüft werden. Dies betrifft im Getränkebetrieb z. B. einen Druck­tank für Bier, den Pufferbehälter für Druckluft, den Dampfkessel und teilweise auch Rohrleitungen. Welche Vorberei­tungsarbeiten sind nun für den Betreiber einer berwachungsbedürftigen Anlage notwendig, wenn eine wiederkehrende Prüfung durch die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ansteht?

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