Recht
EG-Zusatzstoffregelung/Süßstoffregelung -- Wie bereits berichtet (Brauwelt, Nr. 26, 1992, S. 1215), hat sich die EG-Kommission erneut mit der Zusatzstoffregelung für Lebensmittel, insbesondere mit der Süßstoffrichtlinie befaßt. Dabei konnte sich der EG-Vizepräsident Dr. Martin Bangemann mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen, die bisherige Fußnotenregelung - Ermächtigung für die Mitgliedsstaaten, bei traditionellen Herstellungsverfahren für die Inlandsproduktion Zusatzstoffe nicht zuzulassen- als allgemeine Regelung festzulegen. Der Deutsche Brauer-Bund begrüßt es daher, daß die EG- Kommission auf Initiative des EG-Vizepräsidenten beschlossen hat, den rechtlichen Schutz traditioneller Herstellungsverfahren und ihrer Kennzeichnung in der Zusatzstoffrahmenrichtlinie vorzuschlagen..
Recht
FCKW-Halon-Verbotsverordnung -- In der Artikelserie über Kälteanlagen in den Brautechnik-Aktuell-Ausgaben in der Brauwelt Nr. 49, 1991, S. 2367, und Nr. 1/2, 1992, S. 22, wurde die FCKW-Problematik eingehend behandelt. Dazu teilte die Linde AG, Köln, ergänzend folgende wichtige Daten mit: - 1. 1. 1992: Verbot von FCKW-Kältemitteln (u. a. R11, R12, R502) in Neuanlagen mit einer Füllmenge von > 5 kg; - 1. 1. 1995: Generelles Verbot von FCKW-haltigen Kältemitteln in Neuanlagen (gilt nicht für H-FCKW R22); - 1. 1. 2000: generelles Verbot von H-FCKW R22. Kältemittel für Anlagen, die vor diesen Verbotsterminen erstellt wurden, dürfen bis zur Inbetriebnahme dieser Anlagen hergestellt, in den Verkehr gebracha und verwendet werden..
Recht
Die EG-Süßstoffrichtlinie wurde am 13. 5. 1992 vom Europäischen Parlament abgelehnt. -- Zur Debatte stand dabei nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes die eingefügte Fußnote, mit der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, den Gebrauch von Süßstoff für alkoholfreie Biere bzw. Biere mit einem Alkoholgehalt von unter 1,2 vol.-% auch nach Inkrafttreten der Richtlinie zu verbieten (Bangemann-Formel). Die Fußnote soll nun in die Richtlinie eingearbeitet werden. Das Verfahren wird dann erneut seinen Anfang nehmen.
Recht
Die Losangabe auf den Flaschen ab 1. 7. 1992 empfiehlt der Deutsche Brauer-Bund aus Gründen der unternehmerischen Vorsicht. -- Bis jetzt liegt noch kein von der Bundesregierung überarbeiteter Entwurf vor. Dennoch kann mit der Umsetzung der EG-Loskennzeichnungsverordnung bis zum 1. 7. 1992 gerechnet werden. Erzeugnisse, die vor dem Inkrafttreten der Loskennzeichnungsverordnung in den Verkehr gebracht oder etikettiert werden, dürfen auch ohne Losangabe in den Verkehr gebracht werden.
Recht
Individualkasten gegen Einwegflut -- In einem Brief an den Brauerbund Hessen-Mittelrhein sowie an den Deutschen Brauer- Bund, Abt. Umweltfragen, aber auch an Bundesumweltminster Toepfer und Wirtschaftsminister Möllemann, setzte sich der Inhaber der Hütt-Brauerei Bettenhäuser KG, Baunatal- Knallhütte, F. Bettenhäuser, kritisch mit dem Entwurf der Mehrwegverordnung des Bundesministeriums für Umwelt auseinander, vor allem mit dem 5 Abs. 2, nach dem es nicht mehr möglich sein soll, eine eigene Individualkiste auf den Markt zu bringen (Brauwelt Nr. 51/52, 1992, S. 2465). Lt. Bettenhäuser war es die Individualkiste, die mit großem finanziellen Aufwand erst kürzlich eingeführt worden ist, mit der es gelang, die Einwegware zurückzudrängen. Darüber hinaus müßten Einheitskisten etikettiert werden..
Recht
Anrechnung auf die Karenzentschädigung? -- Ein vereinbartes Wettbewerbsverbot im Falle des Ausscheidens ist für den Arbeitnehmer nur verbindlich, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Karenzentschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung muß mindestens die Hälfte der letzten Bezüge erreichen. Anderweitiges Einkommen kann der Arbeitgeber in bestimmten Grenzen auf die Karenzentschädigung anrechnen. Infolge der Wettbewerbsbeschränkung ist es für den Arbeitnehmer oft schwierig, eine neue Stelle zu finden. In vielen Fällen wird er sich arbeitslos melden müssen. Dann hat der bisherige Arbeitgeber dem Arbeitsamt das an den Arbeitnehmer gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten (Paragraph 128a Arbeitsförderungsgesetz). Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22..
Recht
Urlaubsdauer und Urlaubsentgelt bei Teilzeitbeschäftigung -- Zahlreiche Arbeitnehmer arbeiten halbtags oder an einzelnen Tagen der Woche. Die Berechnung des Urlaubs und des Urlaubsentgelts bereitet häufig Schwierigkeiten. Gemäß 4 des Bundesurlaubsgesetzes besteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die an allen Arbeitstagen regelmäßig halbtags oder an einzelnen Tagen der Woche ganztägig beschäftigt sind. Die unterschiedliche Dauer der Arbeitszeit wirkt sich jedoch in der Höhe des Urlaubsentgelts aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet halbtags an allen Arbeitstagen. Die Wartezeit von sechs Monaten ist erfüllt. Er hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Die Wartezeit ist erfüllt..
Recht
Zur Harmonisierung der Besteuerung von Bier in der EG ab 1993 -- Im Rahmen der Harmonisierung der Verbrauchsteuern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft treten ab 1. 1. 1993 für Bier neue steuerliche Bestimmungen in Kraft. Es existieren z.Zt. zwei Vorschläge. Eine Absenkung des Mindeststeuersatzes für Brauereien unter 200 000 hl Jahresausstoß ist vorgesehen. Es werden einige grundsätzliche Überlegungen zum Steuergegenstand Bier angestellt und ein Vergleich zwischen derzeitigen und künftigen Steuersätzen gezogen..
Recht
Das deutsche Reinheitsgebot wird in Zukunft als rechtlich geschütztes Qualitätslabel beibehalten werden können. -- Damit soll nach der revidierten Fassung des EG-Richtlinien- Vorschlages über in Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe vermieden werden, daß bestehende nationale Reinheitsgebote durch die Harmonisierung der Regeln über Zusatzstoffe angetastet werden. In Deutschland dürfen demnach auch alkoholfreie Biere in den Verkehr gebracht werden, die Süßstoffe enthalten, allerdings nur bei entsprechender Kennzeichnung. Eine dritte Kategorie am deutschen Markt zugelassener Biere enthält alle in den EG-Mitgliedstaaten nach den nationalen Vorschriften gebrauten Biere und auch solche, die keine verbotenen Stoffe enthalten.
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