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Recht

Der Entwurf der Los-Kennzeichnungs-Verordnung wird wohl nicht mehr vor der Sommerpause dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. -- Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. geht davon aus, daß diese Verordnung nicht vor Mitte Oktober 1992 in Kraft treten wird. Wie der Deutsche Brauer-Bund e.V. mitteilte, erwägt die Bundesregierung, die Verordnung erst zum 1. Januar 1993 in Kraft treten zu lassen. Er empfiehlt aufgrund dieser ungewissen Sachlage noch einmal, eine baldige Losangabe auf den Flaschenetiketten und so weiter sicherzustellen.

Recht

Gesellschaftsrecht: Umsetzung der 12. EG-Richtlinie betreffend Einmann-Gesellschaften.-- Zur Umsetzung der 12. EG-Richtlinie ist am 24. 12. 1991, BGBl 1992 I S. 2206 das Gesetz zur Durchführung der 12. Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 18. 12. 1991 verkündet worden und am 1. 1. 1992 in Kraft getreten. Danach gilt: 1. Rechtsgeschäfte zwischen dem Alleingesellschafter und der vertretenden Gesellschaft sind, auch wenn er nicht alleiniger Geschäftsführer ist, unverzüglich nach ihrer Vornahme in eine Niederschrift aufzunehmen. 2. 8806)..

Recht

Einkommenssteuer: Notwendige Angaben in Fahrtenbüchern. -- Der BMF hat in den Finanznachrichten 19/92, S. 4, Hinweise zu den notwendigen Angaben in Fahrtenbüchern gemacht. Danach vertritt die Finanzverwaltung folgende Auffassung. Nach der Rechtsprechung stellen die nachfolgenden Angaben in einem Fahrtenbuch im Zusammenhang mit Rechnungen über Treibstoffe, Öl, Reparatur; Kundendienst usw. Bei Ausdrucken von Bordcomputern müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben ausgeschlossen, in jedem Fall aber dokumentiertesein..

Recht

EG-Zusatzstoffregelung/Süßstoffregelung -- Wie bereits berichtet (Brauwelt, Nr. 26, 1992, S. 1215), hat sich die EG-Kommission erneut mit der Zusatzstoffregelung für Lebensmittel, insbesondere mit der Süßstoffrichtlinie befaßt. Dabei konnte sich der EG-Vizepräsident Dr. Martin Bangemann mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen, die bisherige Fußnotenregelung - Ermächtigung für die Mitgliedsstaaten, bei traditionellen Herstellungsverfahren für die Inlandsproduktion Zusatzstoffe nicht zuzulassen- als allgemeine Regelung festzulegen. Der Deutsche Brauer-Bund begrüßt es daher, daß die EG- Kommission auf Initiative des EG-Vizepräsidenten beschlossen hat, den rechtlichen Schutz traditioneller Herstellungsverfahren und ihrer Kennzeichnung in der Zusatzstoffrahmenrichtlinie vorzuschlagen..

Recht

FCKW-Halon-Verbotsverordnung -- In der Artikelserie über Kälteanlagen in den Brautechnik-Aktuell-Ausgaben in der Brauwelt Nr. 49, 1991, S. 2367, und Nr. 1/2, 1992, S. 22, wurde die FCKW-Problematik eingehend behandelt. Dazu teilte die Linde AG, Köln, ergänzend folgende wichtige Daten mit: - 1. 1. 1992: Verbot von FCKW-Kältemitteln (u. a. R11, R12, R502) in Neuanlagen mit einer Füllmenge von > 5 kg; - 1. 1. 1995: Generelles Verbot von FCKW-haltigen Kältemitteln in Neuanlagen (gilt nicht für H-FCKW R22); - 1. 1. 2000: generelles Verbot von H-FCKW R22. Kältemittel für Anlagen, die vor diesen Verbotsterminen erstellt wurden, dürfen bis zur Inbetriebnahme dieser Anlagen hergestellt, in den Verkehr gebracha und verwendet werden..

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Die EG-Süßstoffrichtlinie wurde am 13. 5. 1992 vom Europäischen Parlament abgelehnt. -- Zur Debatte stand dabei nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes die eingefügte Fußnote, mit der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, den Gebrauch von Süßstoff für alkoholfreie Biere bzw. Biere mit einem Alkoholgehalt von unter 1,2 vol.-% auch nach Inkrafttreten der Richtlinie zu verbieten (Bangemann-Formel). Die Fußnote soll nun in die Richtlinie eingearbeitet werden. Das Verfahren wird dann erneut seinen Anfang nehmen.

Recht

Die Losangabe auf den Flaschen ab 1. 7. 1992 empfiehlt der Deutsche Brauer-Bund aus Gründen der unternehmerischen Vorsicht. -- Bis jetzt liegt noch kein von der Bundesregierung überarbeiteter Entwurf vor. Dennoch kann mit der Umsetzung der EG-Loskennzeichnungsverordnung bis zum 1. 7. 1992 gerechnet werden. Erzeugnisse, die vor dem Inkrafttreten der Loskennzeichnungsverordnung in den Verkehr gebracht oder etikettiert werden, dürfen auch ohne Losangabe in den Verkehr gebracht werden.

Recht

Individualkasten gegen Einwegflut -- In einem Brief an den Brauerbund Hessen-Mittelrhein sowie an den Deutschen Brauer- Bund, Abt. Umweltfragen, aber auch an Bundesumweltminster Toepfer und Wirtschaftsminister Möllemann, setzte sich der Inhaber der Hütt-Brauerei Bettenhäuser KG, Baunatal- Knallhütte, F. Bettenhäuser, kritisch mit dem Entwurf der Mehrwegverordnung des Bundesministeriums für Umwelt auseinander, vor allem mit dem 5 Abs. 2, nach dem es nicht mehr möglich sein soll, eine eigene Individualkiste auf den Markt zu bringen (Brauwelt Nr. 51/52, 1992, S. 2465). Lt. Bettenhäuser war es die Individualkiste, die mit großem finanziellen Aufwand erst kürzlich eingeführt worden ist, mit der es gelang, die Einwegware zurückzudrängen. Darüber hinaus müßten Einheitskisten etikettiert werden..

Recht

Anrechnung auf die Karenzentschädigung? -- Ein vereinbartes Wettbewerbsverbot im Falle des Ausscheidens ist für den Arbeitnehmer nur verbindlich, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Karenzentschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung muß mindestens die Hälfte der letzten Bezüge erreichen. Anderweitiges Einkommen kann der Arbeitgeber in bestimmten Grenzen auf die Karenzentschädigung anrechnen. Infolge der Wettbewerbsbeschränkung ist es für den Arbeitnehmer oft schwierig, eine neue Stelle zu finden. In vielen Fällen wird er sich arbeitslos melden müssen. Dann hat der bisherige Arbeitgeber dem Arbeitsamt das an den Arbeitnehmer gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten (Paragraph 128a Arbeitsförderungsgesetz). Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22..

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