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Recht

Gewerbesteuer: Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung. -- Ist der Verpächter wesentlicher Betriebsgrundlagen zugleich geschäftsführender Minderheitsgesellschafter der Betriebs-GmbH, kann zwischen ihm als Verpächter und der GmbH eine zu einer Betriebsaufspaltung führende personelle Verflechtung bestehen, wenn er die GmbH faktisch beherrscht. Eine solche faktische Beherrschung ist nicht bereits darin zu sehen, daß die zwischem dem Verpächter/Geschäftsführer und der GmbH geschlossenen Verträge nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, wenn sich die Anteile der Betriebs- GmbH ausschließlich in den Händen von Vater, Mutter und Sohn befinden (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. 3. 1991, 8 K 8169/85, rkr, EFG 1992, S. 25).

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Körperschaftsteuer: Wettbewerbsverbot eines Gesellschafter- Geschäftsführers und verdeckte Gewinnausschüttung. -- Liegt bei Gründung einer GmbH zu der Tätigkeit ihres Gesellschafter-Geschäftsführers eine Konkurrenzsituation vor, ist diesem dann stillschweigend Dispens vom allgemeinen Wettbewerbsverbot erteilt, wenn Satzung und Anstellungsvertrag hierüber keine Regelung enthalten. Einer angemessenen Entschädigung bedarf es in diesem Fall nicht (FG Köln, Urteil vom 25. 7. 1991, 13 K 5752/90, rkr, EFG 1992, S. 39).

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Körperschaftsteuer: GmbH-Gesellschafter Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung. -- Gewährt der Gesellschafter einer GmbH seiner Gesellschaft ein Darlehen aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, dann entstehen dem Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung, wenn die Darlehensforderung mit dem Konkurs der GmbH wertlos wird (BFH-Urteil vom 16. 4. 1991, VIII R 100/87, DB 1991 S. 2418) .

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Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Pkw-Vermietung durch Sozius an Sozietät. -- 1. Ein Gesellschafter (Sozius) bewirkt an seine Gesellschaft eine unternehmerische Leistung, wenn er seinen Pkw für einen längeren Zeitraum entgeltlich für Zwecke der Gesellschaft verwendet. 2. Der Unternehmereigenschaft steht nicht entgegen, daß er den Pkw (fast) ausschließlich selbst nutzt. 3. Eine solche Leistung ist nicht schon deshalb ein die Unternehmereigenschaft ausschließender unentgeltlicher Gesellschaftsbeitrag, weil alle Gesellschafter für die entgeltliche Zurverfügungstellung ihres Pkw eine gleich hohe Grundvergütung erhalten (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19. 2. 1991, 6 K 2378/89, rkr., EFG 1991, S. 763).

Recht

Umsatzsteuer: Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs. -- Dem in einer Rechnung angegebenen Leistungsempfänger steht das Recht auf Vorsteuerabzug mit Hilfe dieser Rechnung nur zu, wenn tatsächlich die Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Indiz dafür ist insbesondere, daß er (für sich) die Leistung in Auftrag gegeben (bestellt) hat. Ist der Gesellschafter einer Personengesellschaft Besteller und Empfänger eines gelieferten Gegenstands, kann die Gesellschaft aus einer an sie gerichteten Rechnung den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen. (BFH-Urteil vom 3. 5. 1989 V R 185/84, BFH/NV 1990, S. 331).

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Die Steuersollbeträge für Inlandbier beliefen sich 1991 in der Bundesrepublik auf 1,578 Mrd DM, für Einfuhrbier auf 26,955 Mio DM. -- Beim Inlandbier lag Nordrhein-Westfalen mit 436,08 Mrd DM vor Bayern mit 389,926 Mrd DM und Baden- Württemberg mit 152,617 Mrd DM an der Spitze, beim Einfuhrbier Schleswig-Holstein/Hamburg mit 14,02 Mio DM vor Nordrhein-Westfalen mit 8,653 Mio DM und Sachsen mit 1,602 Mio DM.

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Einkommensteuer: Erwerb eines Wirtschaftsguts durch Leibrente. -- Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter für seinen Betrieb gegen eine Veräußerungsleibrente, ist als Anschaffungskosten für die erworbenen Wirtschaftsgüter der Betrag anzusetzen, der dem kapitalisierten Barwert der Rente entspricht. Zugleich ist der Barwert der Rentenverpflichtung zu passivieren (vgl. 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Da sich die Verpflichtung in der Folgezeit durch die geringer werdende Laufzeit vermindert, ist ihr Barwert zu den einzelnen Bilanzstichtagen neu zu ermitteln und jeweils mit dem geänderten Wert als Schuldposten auszuweisen. 2. 1984 IV R 128/81, BStBl 1984 II S. 516). Oktober 1990 X R 64/89, BBK 1991, Fach 1, S. 2933)..

Recht

EG-Biersteuermengenstaffel: mittelstandsfreundlich? -- Zu dem Report-Beitrag Gloßner-Staffel: wichtiger Beitrag zur Erhaltung der mittelständischen Struktur in der Brauwelt Nr. 15, 1992, S. 638, schickte Dipl.-Kfm. Dipl.-Brm. Friedrich M. Lippmann, geschäftsführender, pers. haftender Gesellschafter der Privat-Brauerei Schmucker, Ober-Mossau KG, Mossautal/Odenwald, folgenden Leserbrief: Einmal, ein einziges Mal wollte die EG-Bürokratie dem Mittelstand kein faules, sondern ein goldenes Ei ins Nest legen. Man hat es fortgeworfen und rühmt sich dessen noch. Der Entwurf des Ministerrates hätte es den Mitgliedstaaten erlaubt, unabhängigen Brauereien bis zu 200 000 hl Jahresproduktion einen um 50% ermäßigten Steuersatz zu gewähren. Was daraus geworden ist, ist bekannt. 1. 1. Ab 1. 1.

Recht

Einkommensteuer: Berechnung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. -- Nach dem BFH-Urteil vom 11. 4. 1990 I R 95/88, NWB 1991, Fach 1, S. 28, bestimmt sich die Höhe einer zu bildenden Pensionsrückstellung für beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften nach der wahrscheinlich zu erbringenden Leistung. Dabei muß es, bezogen auf das in der jeweiligen Pensionszusage vorgesehene Pensionsalter, hinreichend wahrscheinlich sein, daß die Kapitalgesellschaft nach Maßgabe der Pensionsrückstellung in Anspruch genommen wird. Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer wegen seiner beherrschenden Stellung auch im sozialen Rentenrecht nicht als Arbeitnehmer angesehen wird..

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