Eingabehilfen öffnen

Recht

Körperschaftssteuer: Zur Auslegung einer Tantiemevereinbarung.-- Sieht eine Tantiemevereinbarung die Ermittlung der Tantieme in Höhe von 20 v. H. des Steuerbilanz-Jahresgewinns nach Abzug von Ertragsteuern und Verlustvorträgen, aber vor Abzug von Gewinnbeteiligungen und dieser Tantieme vor, so muß ein vorhandener Verlustvortrag zur Ermittlung der Tantieme abgezogen werden; er darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben (Niedersächsisches Finanzgericht, rechtskräftiges Urteil vom 8. 11. 1990 VI 432/88, NWB 1992, Fach 1, S. 183).

Recht

Investitionszulage: Antragsfrist 30. 9. 1992 beachten. -- Die Anträge auf Gewährung der Investitionszulage für das Jahr 1991 nach _ 19 Berlin FG sowie nach dem Investitionszulagegesetz müssen bis zum 30. 9. 1992 (Ausschlußfrist) bei dem für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt gestellt werden. In dem Antrag müssen die förderungswürdigen Maßnahmen, für die eine Investitionszulage beantragt wird, so genau bezeichnet werden, daß ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist.

Recht

Der besondere Rat: Identifikationsnummern für die Umsatzsteuer. -- Ab 1993 benötigen alle deutschen Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu anderen EG-Staaten eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, erteilt das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis die Nummern vom September dieses Jahres an. Grundsätzlich sei dafür ein schriftlicher Antrag mit Namen und Anschrift, Steuer-Nummer und Finanzamt des Umsatzsteuerpflichtigen notwendig. Unternehmen, die bereits 1992 Waren in andere Mitgliedstaaten liefern oder von dort beziehen, müssen nach Darstellung des Ministeriums in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung 1992 einen besonderen Merker eintragen (Zeile 18 - Kennzahl 60 = 1). August 1992 beim Finanzamt vorlag.

Recht

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) , Godesberger Allee 157, 5300 Bonn 2, veröffentlichte im Jahre 1987 die Richtlinie für Erfrischungsgetränke (Fruchtsaftgetränke, Limonaden und Brausen), die der Entwicklung von Rechtsetzung, Rechtsprechung, Verbrauchererwartung und der fortgeschrittenen Technik Rechnung trug. Da im Jahre 1990 die Regelungen über die Verwendung von Süßstoffen liberalisiert wurden, mußten einige Abschnitte der Richtlinie den neuen Bedingungen angepaßt werden. Der BLL hat unter Beteiligung aller interessierten und betroffenen Kreise der Lebensmittelwirtschaft in seinen Gremien die überarbeitete Richtlinie geprüft und sie als Verkehrsanschauung der Lebensmittelwirtschaft gutgeheißen..

Recht

Änderung bei der Arbeitnehmerhaftung -- Der Arbeitnehmer haftet generell für jeden Schaden, den er dem Arbeitgeber durch schuldhafte Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten zufügt. Bei gefahrgeneigter Tätigkeit haftet der Arbeitnehmer nach bisheriger Rechtsprechung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den vollen Schaden, bei leichter Fahrlässigkeit nicht, und bei mittlerer (normaler) Fahrlässigkeit wird der Schaden aufgeteilt. Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts stimmt dem Achten Senat in der Auffassung zu, daß an der Gefahrgeneigtheit der Arbeit als Voraussetzung einer beschränkten Arbeitnehmerhaftung nicht festgehalten werden sollte. 6. 1992 - GS 1/89)..

Recht

Zum 1. 1. 1993 soll die Pflicht zur Angabe des Herstellers auf dem Etikett entfallen. -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes soll es genügen, entsprechend _ 3 LMKV den Hersteller, den Abfüller oder den Verkäufer als Verantwortlichen auf dem Etikett anzugeben. Aus steuerlichen Gründen wird es für viele mittelständische Brauereien (bis zu 200 000 hl Jahresausstoß) ratsam sein, von Lohnbrau-Bier auf Kauf-Bier umzustellen, wobei sich an der Etikettierung nichts ändert.

Recht

Das neue Biersteuergesetz dürfte am 28. 9. 1992 vom EG- Ministerrat verabschiedet werden und zum 1. 1. 1993 in Kraft treten. -- Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, bleiben in Deutschland die relevanten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen des derzeitigen Biersteuergesetzes, wie z.B. das Reinheitsgebot, so lange in Kraft, bis die Bundesregierung das neue Biergesetz/Bierverordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt hat. Zum 1. 1. 1993 ändert sich also an den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zur Herstellung und zum Verkehr von Bier in Deutschland praktisch nichts, mit Ausnahme des Wegfalls der Herstellerangabe auf dem Etikett.

Recht

Gesetzliche Verankerung des Reinheitsgebotes -- Die Arbeiten des Deutschen Brauer-Bundes an einem neuen Bierrecht sind weit fortgeschritten. Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Brauer-Bundes werden die lebensmittelrechtlichen Teile des Biersteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen im Zuge der Umsetzung der EG-Biersteuerharmonisierung in deutsches Recht in einem neuen Gesetzeswerk kodifiziert. Der Deutsche Brauer-Bund sieht es als eine seiner Hauptaufgaben an, der Bundesregierung so schnell wie möglich eingehende Vorschläge für die Gestaltung des neuen Bierrechts zu machen. Ein aus Experten der Arbeitsausschüsse gebildeter Arbeitskreis hat bereits einen Entwurf erarbeitet..

Recht

Gewerbesteuer: Kundenguthabenkonto als Dauerschuld des Lieferanten. -- Zahlt ein Kunde dem Lieferanten vereinbarungsgemäß Überpreise, die der Lieferant dem Kunden auf einem besonderen Konto gutschreibt und banküblich verzinst, so kann dies beim Lieferanten zu einer Dauerschuld führen (BFH-Urteil vom 21. 2. 1991, IV R 86/89, BB 1991, S. 968).

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

kalender-icon