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Der Zeitpunkt ist unglücklich gewählt. Während die Anti-Alkoholdebatte an Schwungkraft gewinnt, bringt AB-InBev ausgerechnet seinen ersten Softdrink à la Bionade mit dem Namen Jupiler Force auf den Markt. Eigentlich sollten sich die Anti-Alkohol-Lobbyisten freuen. Jedoch, viele von ihnen – vor allem Frauen – wittern Unrat. Ein Softdrink darf nicht mit Bier verwechselt werden. Warum also heißt das Produkt Jupiler Force wie die wichtigste belgische Biermarke und nicht etwa Manneken Stolz? Dass Jupiler Force auf männliche Kunden zielt, macht alles nur noch schlimmer.

Weise Worte, die Heineken-CEO Jean-François van Boxmeer da von den Lippen perlten. Wie tief kann man sich denn ins eigene Fleisch schneiden, bevor der Knochen bricht? Londons Analysten wurde es dennoch ganz heiß unter dem Kragen ihrer 140-EUR-Hemden. Was kann der CEO denn bloß gemeint haben? Dass Heineken mehr Geld in seine Marken in Europa pumpen will? Das ist es in der Tat, was van Boxmeer auf der Bilanzpressekonferenz im Februar mitteilen wollte. Das wird natürlich auf die Gewinne drücken.

Es war wohl ein Fehler, dass Carlsberg die massive russische Biersteuererhöhung vom Januar 2010 nicht sofort auf die Verkaufspreise aufgeschlagen hat. Die Nummer vier des Brau-Kosmos hat sich erst im vergangenen Sommer zu einer Preiserhöhung entschlossen. Prompt sank Carlsbergs Nettogewinn im vierten Quartal 2010 von 383 Millionen DDK nach 301 Millionen DDK (40,4 Mio EUR) im Vergleichszeitraum 2009. In Osteuropa, wo Carlsberg knapp die Hälfte seiner Gewinne erzielt, rutschte das Betriebsergebnis um 56 Prozent ab.

Wer kauft Foster’s Bier-Business nach der Trennung von Foster’s Wein-Geschäft? Gute Frage. Japans Asahi Breweries haben schon abgewinkt. Zu teuer. Coca-Cola-Amatil-Chef Terry Davis ist die Sache ebenfalls zu hochpreisig. Bleibt von den üblichen Verdächtigen nur SABMiller. Wer auch immer das Schnäppchen schlägt, Foster’s Bier Unit ist noch engstens mit seinem Wein-Zwilling auf der gemeinsamen IT-Plattform vernetzt. Wie konnte es dazu kommen, und wer ist verantwortlich? Das aktuelle Foster’s-Management.

August Busch IV muss durch eine Art Vorhölle gegangen sein, nachdem ihn die Presse wegen des spektakulären Tods seiner Geliebten genau vor Weihnachten 2010 in die Mangel nahm. Im Februar gab die Staatsanwaltschaft von St. Louis County bekannt, dass besagte Adrienne Martin vor ihrem Tod Kokain und Oxycodon konsumierte. Ihr Tod resultiere also aus einer Überdosis – ein Unfall. Es werde keine Anklage gegen August Busch IV erhoben.

Werden die Bilanzierungspflichten nicht erfüllt, so kann dies eine Strafbarkeit gem. §§ 283 ff. StGB nach sich ziehen. Bei Ver­letzung von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten kann der Straftatbestand des Bankrotts gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5 - 7 StGB erfüllt sein oder auch der in § 283 b StGB angeführte abstrakte Straftatbestand der möglichen Verletzung der Buchführungs­pflicht. Die Sichtweise gilt hier im Rahmen von Gefährdungstatbeständen im Vorfeld eines Bankrotts. Auch das fahrlässige Handeln ist gem. § 283 b Abs. 2 StGB unter Strafe gestellt; hier muss allerdings ein äußerer Zusammenhang zwischen Pflicht­verletzung und Insolvenz bestehen. Nicht jede Pflichtverletzung ist deshalb als strafbare Handlung zu werten.

Sie haben es sicher noch im Ohr, dieses unablässige, monotone, nervtötende Brummen, das den Fußballsommer der WM 2010 musikalisch begleitete. Was habe ich die Vuvuzelas verflucht, nun muss ich Abbitte leisten: Sie haben es geschafft, die jahrhundertealten Gemeinplätze und Vorurteile über Afrika aus unseren Köpfen zu blasen und zu zeigen, dass dieser Kontinent mehr zu bieten hat als Not und Elend. Darauf sollte Afrika ein Bier trinken!

Wo stehen wir eigentlich mit unserem Unternehmen? Haben wir uns Ziele gesetzt? Sind diese Ziele erreichbar? Was müssen wir dafür tun? Sind wir auf dem richtigen Weg? Wo weichen wir ab? Warum weichen wir ab? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen – beim Umsatz, bei den Kosten? Wie sieht es mit der Zahlungsfähigkeit aus – kurzfristig, mittelfristig und langfristig? Auf diese Fragen müssen Unternehmer klare Antworten geben können. Zunächst sich selbst, aber auch anderen, z. B. Banken oder Gesellschaftern. Lesen Sie hier, welche Steuerungsinstrumente bei der Beantwortung dieser Fragen hilfreich sind.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005, die vorschreibt, dass Einlagerungs- und Lagereinrichtungen mit geeigneten Geräten zur Messung der Lufttemperatur auszustatten, die Messungen aufzuzeichnen und zu datieren sind. Unerwartete Temperaturschwankungen werden in vielen Fällen zu spät bemerkt, nicht selten entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Schaden. Um derartige Probleme zu vermeiden, entwickelte ebro Electronic ein automatisches Temperaturaufzeichnungssystem mit Alarmfunktion. Das Funkfühlersystem EBI 25 ermöglicht eine weltweite, zentrale Temperaturüberwachung. Die Alarmfunktion informiert umgehend, sobald das System eine Über- oder Unterschreitung der hinterlegten Grenzwerte registriert.wave (lokale PC-Anwendung) und Winlog.web (web-basierte Serverlösung)..

Bier steht generell für Entspannung, geselliges Beisammensein, keine Hierarchien. Wer sich als Bräu im Massenmarkt bewegt, der muss diesen Assoziationen mehr oder weniger Rechnung tragen, ob in Biergarten-Atmosphäre unter weiß-blauem Himmel, ob in entspannender Wald- und Seenlandschaft oder bei Abenddämmerung mit Meeresblick und grünen Segelschiffen. Wer nicht den Massengeschmack der Biertrinker ansprechen will, der braucht mit seinem Gerstensaft keine Rücksicht auf Mainstream-Attitüden nehmen: Der Himmel kann warten – und in der Hölle feiert es sich auch nicht schlecht, mit weniger Konsumenten, nur eben intensiver und härter!

Die neuen Verbraucherschutzbestimmungen haben große Auswirkungen auf Gastronomiefinanzierungen für Existenzgründer und Verbraucher. Die Vertragserstellung wird deutlich schwieriger und erfordert mehr Zeitaufwand. Zugleich erhöhen sich die Anforderungen an den Außendienst durch die vorvertraglichen Informationspflichten. Mit diesem Beitrag soll ein „grober“ Überblick über das neue Recht gegeben werden.

Im 150. Jahr seines Bestehens steigerte Bühler den Auftragseingang um 21 Prozent auf über zwei Milliarden Franken. Zum Wachstum haben alle drei Konzerndivisionen beigetragen. Die stärkste Zunahme erzielte mit 48 Prozent Advanced Materials, gefolgt von Food Processing (+27%) und Grain Processing (+15%). Die markante Zunahme des Auftragseingangs wurde vor allem von den aufstrebenden Märkten in Asien (+39%), Nord- und Südamerika (+19%) und im Mittleren Osten (+96%) getragen. Beim Konzernumsatz gelang mit einem Plus von elf Prozent auf 1907 Millionen CHF (+13% auf währungsbereinigter Basis) ein deutlicher Zuwachs. Von diesen Zahlen profitierte auch das operative Ergebnis (EBIT).

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