Eindeutige Einweg-Kennzeichnung gefordert
Die Kennzeichnungsverordnung für Einweg und Mehrweg ist für den Getränkefachgroßhandel von zentraler Bedeutung. Rund die Hälfte der Verbraucher wisse sieben Jahre nach Einführung des Einwegpfandes nicht, dass es neben Mehrwegflaschen auch Einwegverpackungen mit Pfand gibt. „Der Verbraucher glaubt, weil er Pfand zahlt und die Flasche zurück in den Laden bringt, habe er Mehrweg gekauft. Mit einem deutlichen Logo kann der Verbraucher dagegen sofort erkennen, ob es sich um Mehrweg oder Einweg handelt“, resümierte Günther Guder, geschäftsführender Vorstand, Bundesverband des Deutschen GFGH. Günther Guder mahnt: „Die Getränkehersteller sowie die Getränkegroß- und -einzelhändler beschäftigen insgesamt noch über 170 000 Menschen in nicht exportierbaren Arbeitsverhältnissen..