Abfüllung
Der vorliegende Beitrag soll die Bedeutung der Verrohrung und in diesem Zusammenhang auch der Einbindung von Reinigungseinrichtungen, wie CIP-Anlagen und von Umschaltpunkten im Rahmen von Planung, Projektierung und Montage von Flaschenfüllereien verdeutlichen.
Dabei wird auf Einzelaspekte dieser Faktoren eingegangen, es werden Lösungsmöglichkeiten in diesen Teilbreichen aufgezeigt.
olgende Ausgangssituation: Der Besitzer oder Vorstand einer Brauerei baut eine neue Flaschenfüllerei. Die Halle steht schon, nach langen Verhandlungen sind alle Füllereimaschinen vergeben, neue Produkte sind bereits im Markt positioniert.
Grundsätzlich stellt diese Situation kein Problem dar: Die paar Röhrchen sind ja gleich verlegt. . . . Diese Probleme treten erfahrungsgemäß immer wieder auf..
Qualitätssicherung
(E)-2-Nonenal wurde und wird bei der Untersuchung der geschmacklichen Stabilität des Bieres des öfteren als Leitsubstanz des alterungsbedingten Oxidationsgeschmacks, des sog. „cardboard flavours“, angesehen. Eine analytische Methode zur Vorhersage der zu erwartenden geschmacklichen Stabilität des späteren Bieres, schon im Stadium des Malzes bzw. der Würze, soll das Nonenal-Potenzial darstellen.
Das (E)-2-Nonenal wurde und wird bei der Untersuchung der geschmacklichen Stabilität des Bieres des öfteren als Leitsubstanz des alterungsbedingten Oxidationsgeschmacks, des sog. "cardboard flavours", angesehen. Eine analytische Methode zur Vorhersage der zu erwartenden geschmacklichen Stabilität des späteren Bieres, schon im Stadium des Malzes bzw. 1990 eingeführt wurde.
Gastronomie
Die von den Kölschbrauereien Mitte der 80er Jahre vereinbarte Kölsch-Konvention verpflichtet die Brauereien auf die zylindrische Form der Stange für die obergärige Bierspezialität. Neben Dekorvarianten blieb deshalb nur die Möglichkeit, noch schlankere und damit höhere Gläser zu kreieren. Gesetzliche Vorschrift nach Eichgesetz ist es, dass Gläser genau bis zum Füllstrich das gekennzeichnete Volumen (hier 0,2 l) enthalten, und der Abstand zwischen Eichmarke und oberem Rand muss mindestens 20 mm betragen. Ein optimal gezapftes Glas, so die Verbrauchererwartung muss mit Bier und dem gewünschten Schaum bis zum Rand gefüllt werden. Bei den neuen, höheren Gläsern vergrößert sich der Abstand zwischen Füllstrich und oberem Rand, so dass mehr Bier eingeschänkt werden muss..
Archiv
Rund 45% des Biermarktes Russlands entfallen auf mittelstarke Biere. Alkoholfreie Biere machen 1,7%, Biere mit geringem Alkoholgehalt 31,8% und starke Biere 21,3% des Marktes aus. Auf Dosenbier entfallen 8,4% aller Umsätze. Bier in Glasflaschen macht 61,8%, in PET-Flaschen 29,7% und in Kegs nur 0,1% des Marktes aus. Dabei dominieren mit Abstand helle Sorten, auf die 95% des russischen Biermarktes entfallen. Nur 5% sind dunkle Biere.
Archiv
Das zum Jahreswechsel kommende Getränke-Einwegpfand wird zu einer überraschend deutlichen Stärkung der Mehrwegquote in wichtigen Teilen des Handels führen. Dies ist das Ergebnis einer Handelsbefragung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), Nürnberg. Demnach verschwinden Getränkedosen und Einweg-PET in starkem Umfang aus den Regalen der eigenständigen Lebensmittelgeschäfte, Getränkeabholmärkte, Kioske und Tankstellen, der Anteil von Getränken in Mehrweg hingegen steige deutlich an. In selbstständigen Lebensmittelgeschäften soll sich nach Einführung des Dosenpfandes der Anteil des in Einweg angebotenen Bieres mehr als halbieren, sie sinkt von 30 auf 13%. Ihr Anteil reduziert sich von 38 auf 19%..
Archiv
Die österreichische Vöslauer Mineralwasser AG baut von Berlin aus ihren Deutschland-Vertrieb aus, nachdem der Testmarkt in Berlin erfolgreich verlaufen ist. Unter der Leitung von Monika Wendt (33) wird der Vertrieb von Vöslauer Mineralwasser deutschlandweit in den Bereichen LEH, Fachgroßhandel und Gastronomie organisiert. Monika Wendt kommt von der Spreequell Mineralbrunnen GmbH, Berlin, wo sie zuständig war für die Betreuung der LEH-Zentralen und Neukundenakquisition. Die Vöslauer Mineralwasser AG ist heute nach eigenen Angaben mit 179 Mio l (2001) Marktführer auf dem österreichischen Mineralwassermarkt.
Recht
Das LAG Baden-Württemberg hatte am 6. August 2001 über die Frage zu entscheiden, ob auch bei Einstellungen zur Behebung von Notfällen Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beachten müssen.
Im Entscheidungsfall trat bei der Stuttgarter Niederlassung eines weltweit auftretenden Konzerns bei einer Umstellung des EDV-Systems eine mit eigenen Mitteln und Mitarbeitern nicht mehr zu behebende Panne auf. Es wurden sodann zwei Spezialisten einer irischen Konzernschwester eingeflogen, um das System wieder funktionsfähig zu machen. Sie wurden nicht Arbeitnehmer der Stuttgarter Niederlassung, da sie nur kurzzeitig eingesetzt werden sollten. Der Betriebsrat verweigerte deshalb den beiden personellen Einzelmaßnahmen seine Zustimmung.
....
Rohstoffe
Der Arbeitskreis "Sortenempfehlungen" des Vereins zur Förderung des bayerischen Qualitätsgerstenanbaues e.V. hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2002 die Aufnahme der Sorten "Pewter" und "Prestige" in die Sortenliste 2003 eingehend diskutiert. Grundlage für die zu fällenden Entscheidungen bilden die Qualitätsergebnisse aus Bayern sowie die ermittelten Werte aus der Wertprüfung 1 bis Wertprüfung 3 des Bundessortenamtes und aus dem Berliner Programm der Braugerstengemeinschaft.
Nach eingehender Beratung wurden die beiden Sorten "Pewter" und "Prestige" nicht in die Sortenliste 2003 übernommen. Beide Sorten sind unter bayerischen Bedingungen sehr ertragsschwach. Außerdem besteht eine sehr hohe Neigung zu Kornanomalien.
Die Sorten "Cellar" und "Hendrix" wurden abgelehnt..
Recht
Dass Brauereien zur Absicherung ihres Getränkeabsatzes gelegentlich mit ihren Abnehmern, den Gastwirten, regelrechte Knebelverträge abschließen, ist hinlänglich bekannt. Im konkreten Fall wurde dieser Praxis von der Justiz ein Riegel vorgeschoben: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bierlieferungsvertrags zwischen Gastwirt und Brauerei enthielten eine sehr harte Vertragsstrafenregelung. Der Wirt hatte zusichern müssen, für den Fall der Einstellung des Getränkebezugs 30% des Verkaufspreises der noch abzunehmenden Getränkemenge als Vertragsstrafe an die Brauerei zu zahlen - unabhängig davon, ob er daran schuld war oder nicht. Außerdem behielt sich die Brauerei für diesen Fall das Recht vor, seinen Mietvertrag mit dem Hausbesitzer zu übernehmen und das Lokal weiter zu verpachten.