Kompromiss bei der Kölschstange
Die von den Kölschbrauereien Mitte der 80er Jahre vereinbarte Kölsch-Konvention verpflichtet die Brauereien auf die zylindrische Form der Stange für die obergärige Bierspezialität. Neben Dekorvarianten blieb deshalb nur die Möglichkeit, noch schlankere und damit höhere Gläser zu kreieren. Gesetzliche Vorschrift nach Eichgesetz ist es, dass Gläser genau bis zum Füllstrich das gekennzeichnete Volumen (hier 0,2 l) enthalten, und der Abstand zwischen Eichmarke und oberem Rand muss mindestens 20 mm betragen. Ein optimal gezapftes Glas, so die Verbrauchererwartung muss mit Bier und dem gewünschten Schaum bis zum Rand gefüllt werden. Bei den neuen, höheren Gläsern vergrößert sich der Abstand zwischen Füllstrich und oberem Rand, so dass mehr Bier eingeschänkt werden muss..