Marketing
Am 1. Februar 1995 tritt eine Änderung des Gaststättengesetzes in Kraft. Darauf verwies der Deutsche Brauer-Bund in einem seiner letzten Rundschreiben. Danach werden Gaststätten verpflichtet mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Entsprechende Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 DM geahndet werden. Der Deutsche Brauer-Bund empfiehlt, die Gaststätten auf diese Neuregelung hinzuweisen..
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In gewissen Zeitabständen fühlen sich die Volksvertreter bemüßigt, den Konsum alkoholfreier Getränke zumindest in der Gastronomie zu empfehlen oder zu fördern. So wendet sich das Wirtschaftsamt des Berliner Bezirks Steglitz in diesen Tagen an alle 500 ins Handelsregister eingetragenen Steglitzer Gastwirte mit der Bitte, sich an der Aktion zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs zu beteiligen. Was so martialisch klingt, reduziert sich bei näherer Betrachtung auf das Anbringen großer Aufkleber mit der Inschrift Jugendfreundlicher Wirt bietet alkoholfreie Getränke preiswerter als Bier bei gleicher Menge an. Diese Maßnahme hatte die Bezirksverordnetenversammlung auf Antrag der CDU- Fraktion beschlossen. Damals waren allerdings nur zwei Dutzend Gastwirte der Aufforderung nachgekommen..
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