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Archiv

Innovatives Vermahlungssystem für Läuterbottich- Sudwerke -- Die Sudhaus-Arbeit ist heutzutage mehr noch als früher auf drei Effekte abgestimmt: Hohe Ausbeute bei bester Qualität der Würze und rasche Sudfolge. Grundvoraussetzung für die Einhaltung derartiger Vorgaben - Läuterbottich-Hersteller sprechen heute schon von 10 Suden pro Tag ohne Qualitäts- und Extrakt-Einbußen - ist ein auf den Brau- und Läuterprozeß abgestimmtes Vermahlungssystem, denn gerade die Schrotzusammensetzung beeinflußt die Parameter Läutergeschwindigkeit, Klarheit der Würze und Jodnormalität der Nachläufe sowie Sudhaus-Ausbeute maßgeblich.

Recht

Neuere Rechtsprechung zur Produzentenhaftung. Beweislastumkehr auf für Kelin- und Mittelbetriebe -- Eine kleine oder mittlere Brauerei sieht sich tatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüchen aus Produkthaftung ausgesetzt. Nicht selten wird von seiten der Brauerei vorgetragen, sie sei ein kleines oder mittelständisches Unternehmen, deshalb könne sie nicht ebenso streng haften wie eine größere Brauerei. Die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung ist unzutreffend, wie der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung festgestellt hat.

Recht

Urlaubsabwicklung in der betrieblichen Praxis -- Bei der jährlichen Urlaubsabwicklung kollidieren oft die betrieblichen Interessen mit denen der Arbeitnehmer. Im folgenden Beitrag werden einige Fälle aus der betrieblichen Praxis dargelegt und kommentiert. Die Disposition des Urlaubs muß der jeweiligen Auftragslage angepaßt sein. Mitunter müssen bereits geplante Urlaubstermine deshalb verlegt werden, wobei sich öfters rechtliche Streitfragen ergeben. Zwar obliegt die Festsetzung der Urlaubszeit (gemäß _ 7 des Bundesurlaubsgesetzes) grundsätzlich dem Arbeitgeber, jedoch muß er die Urlaubswünsche seines Arbeitnehmes berücksichtigen, sofern nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer Vorrang haben. Januar 1974 - AZR 380/73).B.B. April 1972 geregelt.

Recht

Keine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers -- Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, so erlischt der gesetzliche Urlaubsanspruch. Es entsteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch. Da die Arbeitspflicht regelmäßig an die Person des Arbeitnehmers gebunden ist, können Pflichten, auf die der Urlaubsanspruch bezogen ist, nach dem Tod des Arbeitnehmers nicht mehr entstehen. Ein Urlaubsanspruch entfällt daher schon deshalb, weil der Arbeitgeber ihn nicht erfüllen könnte. In einem Rechtsstreit forderte die Ehefrau des verstorbenen Arbeitnehmers vom Arbeitgeber die Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs. Ihre Klage hatte keinen Erfolg. Die Abgeltungsvorschrift des _ 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz setzt voraus, daß der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt. 6.

Gastronomie

Die erste Minibrauerei in Vietnam -- Die erste Minibrauerei in Vietnam dient zur Versorgung der Stadt Dong Hoi, in der Provinz Quang Binh, und ist ein Baustein, um wieder kleinere und mittelständische Betriebe aufzubauen. Es werden im ganzen Land nicht nur Brauereien, sondern auch Metzgereien, Bäckereien, Schuhfabriken, Kleiderfabriken in Größenordnungen gebaut, die den Bedürfnissen einer Region entsprechen. Der Betreiber, die Firma Cotec in Saigon, hat hier sehr viel Zeit und Geld investiert, um diese neue Infrastruktur mit aufbauen zu helfen.

Recht

Abgeltung von Gleitzeitguthaben -- Ein Arbeitgeber hatte die individuellen Gleitzeitguthaben in der Weise abgebaut, daß diese wie Mehrarbeit abgerechnet und den betreffenden Arbeitnehmern vergütet wurden. Der Betriebsrat sah in dieser Handhabung einen Verstoß gegen die bestehende Betriebsvereinbarung. Danach seien die Gleitzeitguthaben nur durch Freizeit abzubauen. In der Betriebsvereinbarung war dies nicht ausdrücklich geregelt. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluß vom 23. 6. 1992 (1 ABR 11/92): Die Gleitzeitregelung bezieht sich ausschließlich auf die für die Arbeitnehmer geltende regelmäßige tarifliche Arbeitszeit. Diese wird durch die Vergütung abgegolten, die pro Monat für die tarifliche Arbeitszeit zu zahlen ist..

Recht

Die Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten bei Geschäftsessen muß erhalten bleiben. -- Das forderte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in einem offenen Brief an Finanzminister Waigel. Das Gastgewerbe will aber, entsprechend den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung im Föderalen Konsolidierungsprogramm, bei der Bekämpfung vorhandener Mißbräuche mitarbeiten.

Recht

EG-Vorschriften und die Brauwirtschaft -- Im Rahmen eines Informationstages der Fa. Otto Tuchenhagen GmbH & Co. KG, Büchen/Gerlingen, sprach Dipl.-Ing., Dipl-Wirtschafts.-Ing. Hansjörg Bosch, Geschäftsführer des Deutschen Brauer- Bundes, Bonn, am 3. März 1993 in Stuttgart über Neue EG- Vorschriften für Bier und ihre Auswirkungen. Dabei ging er auf eine Reihe von Vorlagen für Richtlinien ein, bei denen er sich zum Großteil nur auf den aktuellen Stand der Diskussion beziehen konnte. Verbindliche Rechtsvorschriften liegen bei den meisten Vorgängen noch nicht vor. Bereits verabschiedet und in deutsches, nationales Recht umgewandelt ist, wie wiederholt berichtet, das Biersteuergesetz. Nach der neuen Regelung kommen entalkoholisierte Biere bei der Besteuerung günstiger weg als vorher.B.Zt.B.B.a.

Recht

Arbeiten am Biergesetz -- Im Mittelpunkt der Frühjahrstagung von Präsidium und Delegiertenversammlung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V., Bonn, standen neben einem Bericht über den Stand der Arbeiten am Biergesetz aktuelle, die Brauwirtschaft betreffende Themen wie unter anderem die geplante Mehrwegverordnung, Qualitätssicherung und Zertifizierung und das Rohstoffpapier des Bundesverbandes. Nach dem Bericht von Rainer Pott-Feldmann, Präsident des Verbandes, ist das Biergesetz zum weiteren Schutz des Reinheitsgebotes unbedingt erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium habe dabei gute Vorarbeit geleistet und trete für ein klares und unumstrittenes Gesetz ein. Das Reinheitsgebot werde aber als Herstellungsvorschrift geschützt und erhalten bleiben.

Diverses

PET-Flaschen-Kartell -- Die Genossenschaft Deutscher Brunnen eG (GDB) hat beim Bundeskartellamt Berlin zur Verwendung von 1,5-l-Brunnen-Einheits-Mehrwegflaschen aus PET und zugehöriger Kunststoffkästen ein Normen- und Typenkartell angemeldet. Berechtigt zum Beitritt als Verwender sind die Mitglieder des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen e.V. in Bonn sowie Mitglieder des europäischen Dachverbandes (UNESEM). Dem Kartell gehören 56 deutsche Brunnenbetriebe an. Die GDB hat eine Reihe von anwendungstechnischen Regeln zur Verwendung der PET- Mehrwegflaschen aufgestellt und das Recht, diese auch zu überwachen. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte: - Einsatz nur für alkoholfreie Erfrischungsgetränke mit einem Mineralwasseranteil von mindestens 75%; - keine Heißabfüllung bzw..

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