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Hefebelüftung mit anschließender Entspannung -- Setzt man zur optimalen Belüftung der Hefe-Würzesuspension eine Belüftungsdüse mit anschließender Entspannung ein, bei der annähernd Schallgeschwindigkeit erreicht wird, sind keine negativen Auswirkungen zu befürchten, wie Dr. E. Geiger, Staatliche Brautechnische Prüf- und Versuchsanstalt, Weihenstephan, bei der Abschlußdiskussion anläßlich des 25. Technologischen Seminars 1992 in Weihenstephan betonte. Diese Art der Belüftung wirkt sich vielmehr sehr positiv aus, weil die Luft durch die Düse so fein verteilt wird, daß man eine viel größere Oberfläche hat und somit der Hefe mehr Sauerstoff zur Verfügung stellen kann. Fährt man mit Luft, besteht auch nicht die Gefahr einer Übersättigung. Entscheidend ist lt. Prof. W.-Brm. Prof..
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Verbesserung der Bierfiltrierbarkeit. Bessere Ausnutzung des Enzympotentials des Malzes -- Ziel der Untersuchungen soll die Verbesserung der Filtrierbarkeit durch eine bessere Ausnutzung des Multienzympräparates Malz in der Brauerei unter Einhaltung des deutschen Reinheitsgebotes sein. Dieses soll durch die Gewinnung der Endo- beta- Glucanasen aus der Malzmaische vor ihrer thermischen Inaktivierung, d.h. in einem Temperaturbereich von 35 bis 55 Grad C, erreicht werden. Die Gewinnung der Malzenzyme muß als eine keimfreie Enzymlösung während des Brauprozesses ohne zusätzliches Malz und ohne Zeitverluste erfolgen, um eventuelle mikrobielle Probleme im Endprodukt durch den Zusatz dieser Enzymlösungen beim Anstellen oder bei der Gärung und Reifung zu vermeiden.
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Innovatives Vermahlungssystem für Läuterbottich- Sudwerke -- Die Sudhaus-Arbeit ist heutzutage mehr noch als früher auf drei Effekte abgestimmt: Hohe Ausbeute bei bester Qualität der Würze und rasche Sudfolge. Grundvoraussetzung für die Einhaltung derartiger Vorgaben - Läuterbottich-Hersteller sprechen heute schon von 10 Suden pro Tag ohne Qualitäts- und Extrakt-Einbußen - ist ein auf den Brau- und Läuterprozeß abgestimmtes Vermahlungssystem, denn gerade die Schrotzusammensetzung beeinflußt die Parameter Läutergeschwindigkeit, Klarheit der Würze und Jodnormalität der Nachläufe sowie Sudhaus-Ausbeute maßgeblich.
Recht
Neuere Rechtsprechung zur Produzentenhaftung. Beweislastumkehr auf für Kelin- und Mittelbetriebe -- Eine kleine oder mittlere Brauerei sieht sich tatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüchen aus Produkthaftung ausgesetzt. Nicht selten wird von seiten der Brauerei vorgetragen, sie sei ein kleines oder mittelständisches Unternehmen, deshalb könne sie nicht ebenso streng haften wie eine größere Brauerei. Die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung ist unzutreffend, wie der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung festgestellt hat.
Recht
Urlaubsabwicklung in der betrieblichen Praxis -- Bei der jährlichen Urlaubsabwicklung kollidieren oft die betrieblichen Interessen mit denen der Arbeitnehmer. Im folgenden Beitrag werden einige Fälle aus der betrieblichen Praxis dargelegt und kommentiert. Die Disposition des Urlaubs muß der jeweiligen Auftragslage angepaßt sein. Mitunter müssen bereits geplante Urlaubstermine deshalb verlegt werden, wobei sich öfters rechtliche Streitfragen ergeben. Zwar obliegt die Festsetzung der Urlaubszeit (gemäß _ 7 des Bundesurlaubsgesetzes) grundsätzlich dem Arbeitgeber, jedoch muß er die Urlaubswünsche seines Arbeitnehmes berücksichtigen, sofern nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer Vorrang haben. Januar 1974 - AZR 380/73).B.B. April 1972 geregelt.
Recht
Keine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers -- Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, so erlischt der gesetzliche Urlaubsanspruch. Es entsteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch. Da die Arbeitspflicht regelmäßig an die Person des Arbeitnehmers gebunden ist, können Pflichten, auf die der Urlaubsanspruch bezogen ist, nach dem Tod des Arbeitnehmers nicht mehr entstehen. Ein Urlaubsanspruch entfällt daher schon deshalb, weil der Arbeitgeber ihn nicht erfüllen könnte. In einem Rechtsstreit forderte die Ehefrau des verstorbenen Arbeitnehmers vom Arbeitgeber die Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs. Ihre Klage hatte keinen Erfolg. Die Abgeltungsvorschrift des _ 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz setzt voraus, daß der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt. 6.
Gastronomie
Die erste Minibrauerei in Vietnam -- Die erste Minibrauerei in Vietnam dient zur Versorgung der Stadt Dong Hoi, in der Provinz Quang Binh, und ist ein Baustein, um wieder kleinere und mittelständische Betriebe aufzubauen. Es werden im ganzen Land nicht nur Brauereien, sondern auch Metzgereien, Bäckereien, Schuhfabriken, Kleiderfabriken in Größenordnungen gebaut, die den Bedürfnissen einer Region entsprechen. Der Betreiber, die Firma Cotec in Saigon, hat hier sehr viel Zeit und Geld investiert, um diese neue Infrastruktur mit aufbauen zu helfen.
Recht
Abgeltung von Gleitzeitguthaben -- Ein Arbeitgeber hatte die individuellen Gleitzeitguthaben in der Weise abgebaut, daß diese wie Mehrarbeit abgerechnet und den betreffenden Arbeitnehmern vergütet wurden. Der Betriebsrat sah in dieser Handhabung einen Verstoß gegen die bestehende Betriebsvereinbarung. Danach seien die Gleitzeitguthaben nur durch Freizeit abzubauen. In der Betriebsvereinbarung war dies nicht ausdrücklich geregelt. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluß vom 23. 6. 1992 (1 ABR 11/92): Die Gleitzeitregelung bezieht sich ausschließlich auf die für die Arbeitnehmer geltende regelmäßige tarifliche Arbeitszeit. Diese wird durch die Vergütung abgegolten, die pro Monat für die tarifliche Arbeitszeit zu zahlen ist..
Recht
Die Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten bei Geschäftsessen muß erhalten bleiben. -- Das forderte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in einem offenen Brief an Finanzminister Waigel. Das Gastgewerbe will aber, entsprechend den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung im Föderalen Konsolidierungsprogramm, bei der Bekämpfung vorhandener Mißbräuche mitarbeiten.
Recht
EG-Vorschriften und die Brauwirtschaft -- Im Rahmen eines Informationstages der Fa. Otto Tuchenhagen GmbH & Co. KG, Büchen/Gerlingen, sprach Dipl.-Ing., Dipl-Wirtschafts.-Ing. Hansjörg Bosch, Geschäftsführer des Deutschen Brauer- Bundes, Bonn, am 3. März 1993 in Stuttgart über Neue EG- Vorschriften für Bier und ihre Auswirkungen. Dabei ging er auf eine Reihe von Vorlagen für Richtlinien ein, bei denen er sich zum Großteil nur auf den aktuellen Stand der Diskussion beziehen konnte. Verbindliche Rechtsvorschriften liegen bei den meisten Vorgängen noch nicht vor. Bereits verabschiedet und in deutsches, nationales Recht umgewandelt ist, wie wiederholt berichtet, das Biersteuergesetz. Nach der neuen Regelung kommen entalkoholisierte Biere bei der Besteuerung günstiger weg als vorher.B.Zt.B.B.a.