Mit Wirkung zum 28. Mai 2005 traten die Vorschriften für die Pfandsätze für Einwegverpackungen in Kraft. Alle Einwegverpackungen, unabhängig von ihrer Größe werden mit einem Pfandsatz von 25 Cent belegt. Das Party-Bierfass ab einer Größe von 3 l wird pfandfrei. Insellösungen haben noch eine Übergangsfrist von einem Jahr. Behälter für kohlensäurefreie Getränke und für Wein bleiben ebenfalls pfandfrei.