Eingabehilfen öffnen

Recht

Auch sorgfältiges Geschäftsverhalten kann Übervorteilung durch Geschäftspartner nicht ausschließen. Tritt dieser Fall ein, stellen Brauereiverantwortliche den Übeltäter oft spontan zur Rede. Leugnet dieser die Tat, kommt es zur Anzeige. In der Zwischenzeit können Beweismittel vernichtet werden, die Brauerei bleibt auf dem Schaden sitzen, der Täter lacht sich ins Fäustchen. Beachtet man die folgenden Hinweise, kann man hier gegensteuern.

Recht

Anfang Juli stimmte der Bundesrat dem Entwurf einer Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) zu. Mithilfe dieser Neuregelung sollen Änderungen der EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht übertragen werden. Von der Umsetzung werden einige tausend Unternehmen in Deutschland betroffen sein, erstmals auch Betreiber von Kleinanlagen.

Recht

Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund [EV] (DBB) auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben.

Recht

Das eigene Produkt muss zurückgerufen werden: Kein Hersteller kann dies völlig ausschließen, und die finanziellen Folgen können existenzgefährdend sein. Unternehmen sollten daher auf diesen Fall gut vorbereitet sein – das gilt auch für die Getränkebranche. Seit fast 150 Jahren agieren die beiden Dortmunder Unternehmen Deutsche Brau-Kooperation Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH und Leue & Nill GmbH & Co. KG, die unter dem gemeinsamen Firmendach der Leue-Gruppe tätig sind, im Bereich Versicherungen und versicherungstechnische Maklerdienstleistungen auch für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Die Autoren kennen folglich Krisensituationen, aber auch Lösungswege für ihre Kunden, die zu einem erheblichen Teil aus der Getränkebranche stammen.

Recht

Die Sicherungsübereignung fällt selbst erfahrenen Praktikern schwer. Deshalb soll mit dem nachstehenden Beitrag ein kurzer Überblick über wichtige Fragestellungen geboten werden, ohne dabei die juristischen Aspekte in den Vordergrund zu stellen.

Recht

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt. Dann ist von dem arbeitsvertraglichen Verhältnis auszugehen, das für beide Parteien eine Verpflichtung zur Rücksicht bei einer Vielzahl von Nebenleistungspflichten wie Unterlassungs- und Handlungspflichten beinhaltet. Allgemeine Sorgfalts-, Obhuts-, Fürsorge-, Aufklärungs- und Anzeigepflichten dienen dazu, die Erbringung der Arbeitsleistung vorzubereiten und zu fördern, die Leistungsmöglichkeit zu erhalten und den Leistungserfolg zu sichern.

Recht

15 000 EUR Schadensersatz verlangte ein Arbeitnehmer von seinem Chef, mit der Begründung, er wäre sechs Monate lang von ihm „gemobbt“ worden. Zur Klarstellung: Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern, insbesondere aber auch durch Vorgesetzte. Für die maßgeblichen Tatsachen ist der Arbeitnehmer beweispflichtig. Dafür wird der Arbeitnehmer als Opfer angehört und seine Glaubwürdigkeit überprüft.

Recht

In dem in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (11 Ca 7326/10) verhandelten Fall ging es um die Wirksamkeit einer bereits seitens des Arbeitgebers ausgesprochenen Kündigung. Bereits im vorausgegangenen Verfahren 9 BV 183/10 begehrte der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines seiner Mitglieder.

Recht

Die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Der aktuelle Höchstwert beläuft sich derzeit auf 3,53 ct./kWh. Durch den geforderten beschleunigten Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist nach Ansicht der Firma Ecotec langfristig mit einem weiteren Anstieg der EEG-Belastung zu rechnen. Großverbraucher müssen die Umlage in Zukunft als relevanten, dynamischen Bestandteil des Gesamtstrompreises einkalkulieren und Strategien entwickeln, um ihn zu reduzieren. Eine einfache Methode, um den Preisfaktor EEG-Umlage zu reduzieren, ist die Befreiung von der allgemeinen Umlage durch Inanspruchnahme der „Besonderen Ausgleichsregelung“. Hierdurch können in Praxisanwendungen bereits jährliche Einsparungen von mindestens 300 000 EUR (verbrauchsabhängig) erzielt werden. Die Inanspruchnahme der „Besonderen Ausgleichsregelung“ ist allerdings nur energieintensiven Industrieunternehmen im produzierenden Gewerbe vorbehalten. Der Stromverbrauch muss sich für die jeweilige Abnahmestelle auf mindestens 10 GWh/a belaufen, das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung muss mindestens 15 Prozent betragen. Außerdem gilt es, den Nachweis für ein zertifiziertes Energiemanagement zu erbringen.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

kalender-icon