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Recht

Dieser juristische Fachaufsatz richtet sich in erster Linie an die Juristen der deutschen Brau- und Getränkewirtschaft – Syndikusanwälte und externe Rechtsanwälte – und will ihnen eine auch zitierfähige Argumentationshilfe für rechtliche Auseinandersetzungen zum Thema an die Hand geben. In der forensischen Praxis stehen Vertragsklauseln, die der Getränkewirtschaft einen Ausgleich für Minderbezugsmengen gewähren sollen, ständig auf dem juristischen Prüfstand, wobei sich kein einheitliches Entscheidungsbild bei den Instanzgerichten abzeichnet. Es gibt immer wieder Missverständnisse und auch Irrtümer, die zu unnötigen Prozessen oder Fehlentscheidungen führen. Hier sollen die kaufmännische Nachvollziehbarkeit dargestellt und die rechtlichen Grundlagen für eine sinnvolle und ausgewogene Vertragsgestaltung aufgezeigt werden, um eine für die Beteiligten wünschenswerte Klarheit bei der Vertragsgestaltung und eine breite und damit kalkulierbare Einheitlichkeit in der Rechtsprechung der Gerichte zu erzielen.

Recht

Die Reform des Insolvenzrechts steht vor der Tür. Aber wird sich mit dem neuen Gesetz wirklich etwas zum Besseren wenden? Ein Blick in die Praxis verschafft Klarheit über das neue „Schutzschirmverfahren“.

Recht

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Gewerberaum-Mietrecht hat Auswirkungen auf die Gestaltung zukünftiger Gaststättenpachtverträge. Auch bereits bestehende Pachtverträge werden von der aktuellen Rechtsentwicklung beeinflusst. Diese Entwicklung gilt es mit dem Beitrag in praxisgerechter Form aufzuzeigen. In diesem ersten Teil geht es zunächst um die Schriftform mit den dabei zu beachtenden „Fallen“ sowie um Schönheitsreparaturen, die ebenfalls sauber formuliert sein müssen.

Recht

Auch sorgfältiges Geschäftsverhalten kann Übervorteilung durch Geschäftspartner nicht ausschließen. Tritt dieser Fall ein, stellen Brauereiverantwortliche den Übeltäter oft spontan zur Rede. Leugnet dieser die Tat, kommt es zur Anzeige. In der Zwischenzeit können Beweismittel vernichtet werden, die Brauerei bleibt auf dem Schaden sitzen, der Täter lacht sich ins Fäustchen. Beachtet man die folgenden Hinweise, kann man hier gegensteuern.

Recht

Anfang Juli stimmte der Bundesrat dem Entwurf einer Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) zu. Mithilfe dieser Neuregelung sollen Änderungen der EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht übertragen werden. Von der Umsetzung werden einige tausend Unternehmen in Deutschland betroffen sein, erstmals auch Betreiber von Kleinanlagen.

Recht

Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund [EV] (DBB) auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben.

Recht

Das eigene Produkt muss zurückgerufen werden: Kein Hersteller kann dies völlig ausschließen, und die finanziellen Folgen können existenzgefährdend sein. Unternehmen sollten daher auf diesen Fall gut vorbereitet sein – das gilt auch für die Getränkebranche. Seit fast 150 Jahren agieren die beiden Dortmunder Unternehmen Deutsche Brau-Kooperation Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH und Leue & Nill GmbH & Co. KG, die unter dem gemeinsamen Firmendach der Leue-Gruppe tätig sind, im Bereich Versicherungen und versicherungstechnische Maklerdienstleistungen auch für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Die Autoren kennen folglich Krisensituationen, aber auch Lösungswege für ihre Kunden, die zu einem erheblichen Teil aus der Getränkebranche stammen.

Recht

Die Sicherungsübereignung fällt selbst erfahrenen Praktikern schwer. Deshalb soll mit dem nachstehenden Beitrag ein kurzer Überblick über wichtige Fragestellungen geboten werden, ohne dabei die juristischen Aspekte in den Vordergrund zu stellen.

Recht

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt. Dann ist von dem arbeitsvertraglichen Verhältnis auszugehen, das für beide Parteien eine Verpflichtung zur Rücksicht bei einer Vielzahl von Nebenleistungspflichten wie Unterlassungs- und Handlungspflichten beinhaltet. Allgemeine Sorgfalts-, Obhuts-, Fürsorge-, Aufklärungs- und Anzeigepflichten dienen dazu, die Erbringung der Arbeitsleistung vorzubereiten und zu fördern, die Leistungsmöglichkeit zu erhalten und den Leistungserfolg zu sichern.

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