12.07.2011

Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt. Dann ist von dem arbeitsvertraglichen Verhältnis auszugehen, das für beide Parteien eine Verpflichtung zur Rücksicht bei einer Vielzahl von Nebenleistungspflichten wie Unterlassungs- und Handlungspflichten beinhaltet. Allgemeine Sorgfalts-, Obhuts-, Fürsorge-, Aufklärungs- und Anzeigepflichten dienen dazu, die Erbringung der Arbeitsleistung vorzubereiten und zu fördern, die Leistungsmöglichkeit zu erhalten und den Leistungserfolg zu sichern.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld