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23.08.2011

Ausgleich von Vermögensschäden

Auch sorgfältiges Geschäftsverhalten kann Übervorteilung durch Geschäftspartner nicht ausschließen. Tritt dieser Fall ein, stellen Brauereiverantwortliche den Übeltäter oft spontan zur Rede. Leugnet dieser die Tat, kommt es zur Anzeige. In der Zwischenzeit können Beweismittel vernichtet werden, die Brauerei bleibt auf dem Schaden sitzen, der Täter lacht sich ins Fäustchen. Beachtet man die folgenden Hinweise, kann man hier gegensteuern.

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