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15.06.2011

Heimliche Videoüberwachung bei pauschalem Verdacht wertlos

In dem in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (11 Ca 7326/10) verhandelten Fall ging es um die Wirksamkeit einer bereits seitens des Arbeitgebers ausgesprochenen Kündigung. Bereits im vorausgegangenen Verfahren 9 BV 183/10 begehrte der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines seiner Mitglieder.

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