Heimliche Videoüberwachung bei pauschalem Verdacht wertlos
In dem in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (11 Ca 7326/10) verhandelten Fall ging es um die Wirksamkeit einer bereits seitens des Arbeitgebers ausgesprochenen Kündigung. Bereits im vorausgegangenen Verfahren 9 BV 183/10 begehrte der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines seiner Mitglieder.