Mikrobiologische Schnellnachweisverfahren. Eine kritische Betrachtung -- Der Nachweis von Mikroorganismen im Betriebsablauf sowie im Fertigprodukt ist wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung. Jeder kulturelle Nachweis benötigt jedoch eine Bebrütungszeit und liefert das Ergebnis erst mit teils mehrtägiger Zeitverzögerung. Daher fehlt es nicht an Versuchen, Schnellnachweisverfahren anzuwenden. Mitunter werden dafür Nachteile in Kauf genommen, wie zum Beispiel eine deutlich höhere Nachweisgrenze, keine Identifikationsmöglichkei it oder eine zu geringe Selektivität. Nicht jedes Verfahren ist dabei merklich schneller als die herkömmlichen Methoden.
Logisitikbox der Deutschen Bundesbahn -- Mit der neuen Logistikbox (Innenmaß 2,44 x 2,44 x 2,25 m) will die Bundesbahn die Lücke zwischen der kleinen Palette und dem großen Container ausfüllen. Die neue Transporteinheit soll die Transportkette über die Laderampe hinaus bis ans Fließband verlängern und damit auch der innerbetrieblichen Rationalisierung neue Perspektiven eröffnen. Auf die Grundfläche passen sechs Europaletten. Das Eigengewicht beträgt je nach Ausführung zwischen 800 und 900 kg, die Nutzlast 4500 bis 6000 kg, der nutzbare Laderaum 13,4 m3. Die Grundversion enthält für Be- und Entladung eine Doppelflügeltür. Eine Version sieht zwei Doppelflügeltüren vor und erlaubt damit das Be- und Entladen von zwei Seiten. Dafür werden 300 Boxen und 100 Tragrahmen beschafft..
Verpackungsdiskussion im Getränkebereich -- Wie R. Pott- Feldmann, Präsident des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V., und R. Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes, in einer Pressemitteilung am 3. März 1992 erklärten, hat der Bundesverband in einem Gespräch mit dem Bundesumweltministerium nachhaltig die Vorlage einer Getränkemehrweg-Verordnung mit der eindeutigen Präferierung der Mehrweggebinde begrüßt. Insbesondere die vorgesehenen Kennzeichnungspflichten für Einweg- und Mehrwegverpackungen sowie die in 7 aufgeführten verbindlichen Mehrweganteile für einzelne Getränkebereiche dienten der Förderung der umweltfreundlichen Getränke-Mehrwegsysteme und damit der Abfallvermeidung. Abgelehnt hat der Bundesverband dagegen die in 5 Abs. Februar 1992 Stellung bezogen. F. L..
Der Pro-Kopf-Verbrauch an alkoholfreien Erfrischungsgetränken lag in den alten Bundesländern 1991 bei 220 l (+ 4,9%) und in den neuen bei 152 l (+ 8,6%). -- In ersteren betrug nach Marktzahlen der Sinalco AG, Detmold, der Konsum an Mineralwasser 89 l (+ 4,7%), an Fruchtsäften 42 l (+ 6,1%) und an den übrigen 89 l (+ 4,7%) . In letzteren lag der Verbrauch an Mineralwasser bei 32 l (+ 14,3%), an Fruchtsäften/Nektaren bei 25 l (+ 13,6%) und an anderen Erfrischungsgetränken bei 95 l (+ 5,5%).
Die Biereinfuhr nach Deutschland erhöhte sich 1991 um 76,9% auf 2,809 Mio hl. -- Die bedeutendsten Lieferländern waren nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes Dänemark mit 1,45 Mio hl (+ 54%), die Niederlande mit 0,530 Mio hl (+ 202%), die CSFR mit 0,419 Mio hl (+ 69%) und Belgien/Luxemburg mit 0,281 Mio hl (+ 112%). Die Bierausfuhr erhöhte sich um 6% auf 6,174 Mio hl. Davon gingen 1,25 Mio hl (+ 3%) nach Großbritannien und 1,05 Mio hl (- 17%) in die USA.
An der 17. DLG-Qualitätsprüfung für Bier 1991 haben 173 (Vj. 192) Brauereien mit insgesamt 453 (475) Bieren teilgenommen. -- Davon wurden 330 (346) mit DLG-Preisen ausgezeichnet. 85 (84) erhielten den Großen DLG-Preis, 236 (253) den Silbernen und 9 (7) den Bronzenen. 94 Brauereien kamen aus Bayern, 36 aus Baden-Württemberg, 13 aus Nordrhein-Westfalen, 11 aus Hessen, 5 aus Niedersachsen, 4 aus Rheinland-Pfalz, 3 aus Sachsen-Anhalt, je 2 aus Hamburg und dem Saarland sowie je 1 aus Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Anmeldeschluß für die 18. DLG- Qualitätsprüfung 1992 ist der 2. 6. 1992.
Einkommensteuer: Folgen der vorweggenommenen Erbfolge. -- Steuerpflichtige nehmen Vermögensübertragungen an Angehörige vielfach im Hinblick auf den künftigen Erbfall vor. In solchen Vermögensübertragungen werden häufig Versorgungsleistungen an den Übergeber und Ausgleichszahlungen vorgesehen, die der Übernehmer an Angehörige leisten soll, die bei der Vermögensübertragung übergangen wurden; mit dem übertragenen Vermögen gehen regelmäßig auch die belastenden Verbindlichkeiten über. Die Steuerrechtsprechung hat in diesen vom Vermögensübernehmer zugesagten Leistungen bisher kein Entgelt, sondern Nebenabreden zu einem unentgeltlichen Geschäft gesehen; infolgedessen ergaben sich für den Übergeber kein Veräußerungsentgelt und für den Übernehmer keine Anschaffungskosten. 10. 1990)..
Körperschaftssteuer: Einfluß einer Einlage auf die Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung.-- 1. Der Wert einer verdeckten Einlage ist nicht geeignet, die Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung zu mindern. 2. Überläßt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser eine Erwerbschance und verzichtet die Kapitalgesellschaft später auf die Nutzung der Erwerbschance wiederum zugunsten des Gesellschafters, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Differenz zwischen den nicht erzielten Einnahmen und den ggf. angefallenen Aufwendungen anzunehmen (BHF-Urteil vom 12. 12. 1990 I R 73/89, DB 1991 S. 1255).
Wasserhaushaltsgesetz wird novelliert -- Bei der Verabschiedung von Folgerichtlinien zur Gewässerschutzrahmenrichtlinie 76/464/EWG soll zukünftig gemäß Artikel 130 S Abs. 2 des EWG-Vertrages mit qualifizierter Mehrheit über Emissionsgrenzwerte für die Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer sowie über Qualitätsziele für die Gewässer beschlossen werden. Das sieht der Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung in Folge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (Rats. Dok. Nr. 4822/90) vor, den der federführende Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 9. Oktober zur Kenntnis genommen hatte..
Die umweltgerechte Entsorgung von Transportverpackungen ist ab 1. 12. 1991 Pflicht. -- Zu diesem Zeitpunkt ist auch das VRSD (Verpackungsrücknahmesystem Deutschland) bundesweit mit rd. 500 Annahmestellen eingeführt. Verfahrensbasis ist die Gutschrift, die die Verpackung nach dem Prinzip der Umsatzsteuer bis zum Entsorger begleitet. Die durchschnittlichen Entsorgungsentgelte des VRSD pro 100 kg reichen von 11,57 DM für Pappe/Papier bis zu 208,86 DM für Styropor. Für gemischte Materialien betragen die Gebühren 52,35 DM/m3 bzw. 61,13 DM/100 kg.
Haftung für Bargeld -- Einem Busfahrer war eingenommenes Fahrgeld während seiner Frühstückspause aus dem verschlossenen Bus gestohlen worden. Das Busunternehmen behielt die fehlende Summe (470 DM) vom Lohn ein mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe Fahrgelder in dieser Höhe nicht abgerechnet. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Kläger muß das gestohlene Geld ersetzen, weil die Ermittlung ergab, daß er es nicht ordnungsgemäß verwahrt hat. Der Kläger war arbeitsvertraglich verpflichtet, eingenommenes Geld so zu verwahren, daß es nicht gestohlen werden konnte. Diese Pflicht hat der Kläger fahrlässig verletzt, weil er das Geld in dem nicht verschließbaren Holzkasten unter dem Fahrschein-Drucker liegenließ, als er sich bei Antritt der Frühstückspause von dem Bus entfernte. 9.
Berechnung der Betriebsrente -- Ein Arbeitnehmer durfte ein Dienstfahrzeug privat fahren; er mußte deshalb 586 DM monatlich an Nutzungswert versteuern. Dieser Geldwert müßte, so meinte er, auch bei Berechnung der Betriebsrente berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hielt dagegen, die betriebliche Versorgungsordnung ließe dies nicht zu. Die Klage des Arbeitnehmers blieb ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 14. 8. 1990 (3 AZR 321/89): Die Versorgungsordnung kann festlegen, welche Vergütungsbestandteile zum ruhegeldfähigen Einkommen gehören. Der Wert der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges darf nicht als ruhegeldfähiges Einkommen angesehen werden.B. Gratifikationen und Überstundenentgelte)..