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Erstattung des Bußgeldes eines Kraftfahrers? -- Ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer verlangte die Erstattung eines Bußgeldes sowie der von ihm verauslagten Anwaltskosten. Er sei mit dem Bußgeld belegt worden, weil die Anhängerkupplung seiner Sattelzugmaschine nur zum Rangieren und Abschleppen, aber nicht zum regulären Anhängertransport zugelassen gewesen sei. Dafür hätte die Firma einzustehen, denn sie habe ihn nicht auf diese eingeschränkte Zulassung hingewiesen. Es sei lebensfremd, von einem Mitarbeiter zu verlangen, vor Fahrtantritt die Fahrzeugpapiere bis ins kleinste hinein zu überprüfen. Die Klage hatte keinen Erfolg. Zwar ist es unserem Rechtssystem nicht fremd, von einem Dritten Ersatz für eine gezahlte Geldstrafe oder ein Bußgeld zu verlangen. 7..

Abgabenordnung: Nach dem 31. 12. 1991 vernichtbares Schriftgut. -- Nach Ablauf des Jahres 1991 können - soweit nicht 147 Abs. 3 Satz 2 AO einer Aussonderung entgegensteht - die folgenden Unterlagen vernichtet werden: - Bücher, in denen die letzte Eintragung vor dem 1. 1. 1982 vorgenommen worden ist; - Aufzeichnungen, die vor dem 1. 1. 1982 vorgenommen worden sind; - Inventare, die vor dem 1. 1. 1982 aufgestellt worden sind; - Handels- und Steuerbilanzen einschl. Gewinn- und Verlustrechnungen, die vor dem 1. 1. 1982 aufgestellt worden sind; - Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die vor dem 1. 1. 1982 entstanden sind; - Handels- und Geschäftsbriefe, die vor dem 1. 1. 1986 empfangen worden sind; - Wiedergabe von Handels- und Geschäftsbriefen, die vor dem 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1..

Einkommensteuer: AfA für PKW grundsätzlich auf acht Jahre verteilen. -- 1. Der in Teil I BV 2a der amtlichen AfA- Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter angegebene AfA-Satz für Personenkraft- und Kombiwagen von 25 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer vierjährigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges ist von den Steuergerichten für das Streitjahr 1985 nicht zu beachten, da er im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt. Das gilt auch für den Ansatz dieses Abschreibungssatzes bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. 2. Der Senat hat keine Bedenken, wenn die Finanzgerichte in Anlehnung an Abschnitt 38 Abs. 1 Satz 5 Lohnsteuerrichtlinien 1990 auch für Kalenderjahre vor 1990 grundsätzlich von einer AfA für PKW von 12,5 v.H..

Unzulässige Wettbewerbshandlungen des Arbeitnehmers -- Tüchtige Fachkräfte sind bei der gegenwärtigen Auftragslage gefragt. Die große Zahl der in Zeitungen und Fachzeitschriften angebotenen Stellen macht dies deutlich. Die Arbeitnehmer haben oft gute Kontakte zu Auftraggebern. Manchmal bietet sich einem tüchtigen Arbeitnehmer die Gelegenheit, für einen Auftraggeber Arbeiten auf eigene Rechnung auszuführen. Er ist dabei seinem Arbeitgeber gegenüber im Vorteil, weil er meist ein preisgünstigeres Angebot machen kann. Manche Kosten, die der Arbeitgeber in Rechnung stellen muß, können vermieden werden, öffentliche Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) werden nicht entrichtet. Mancher Arbeitgeber ist hier großzügig, oft in der Sorge, einen tüchtigen Arbeitnehmer zu verlieren..

Wettbewerbsverbot nach Lösung des Arbeitsverhältnisses -- Der Arbeitnehmer darf die in früheren Arbeitsverhältnissen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in einem neuen Arbeitsverhältnis frei verwerten. Für den bisherigen Arbeitgeber bedeutet die Tätigkeit des Arbeitnehmes in einem neuen Arbeitsverhältnis oder als Selbständiger oft einen unerwünschten Wettbewerb. Hiergegen kann er sich unter Umständen durch die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots zeitweilig schützen. Durch eine solche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer sich verpflichten, bestimmte im Wettbewerbsverbot genau zu bezeichnende Tätigkeiten zu unterlassen bzw. bei den bezeichneten Arbeitgebern oder Betrieben nicht tätig zu werden. Das Wettbewerbsverbot kostet den Arbeitgeber Geld. 12 Abs..

Bauliche Erweiterung eines Betriebes im Außenbereich -- Wenn ein Bauvorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich, also einem Bereich, für den kein Bebauungsplan vorliegt, errichtet werden soll, muß es sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies gilt aber nicht gleichermaßen, wenn das Bauvorhaben im Außenbereich ausgeführt werden soll, weil es dort keine bauliche Prägung gibt. Soll also ein Bauvorhaben im Außenbereich ausgeführt werden, kommt es entscheidend darauf an, ob es öffentliche Belange beeinträchtigt. Allein aus der Größe des Bauvorhabens läßt sich aber nicht eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange herleiten. Ebenso ergibt sich aus der Expansion eines im Außenbereich neben Wohnhäusern angesiedelten Betriebes nicht die Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Maßgebend ist u..

Betriebsräteschulung während eines Streiks -- Während eines mehrtägigen Streiks besuchte ein Arbeitnehmer eine Schulungsveranstaltung, zu der er sich als Betriebsratsmitglied mit Zustimmung des Arbeitgebers schon geraume Zeit vorher angemeldet hatte. Für solche Schulungen ist nach Paragraph 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz der Lohn fortzuzahlen. Der Arbeitgeber lehnte jedoch eine Lohnzahlung ab, weil er meinte, an diesen Tagen hätte auch der Arbeitnehmer gestreikt, wenn er nicht zur Schulung gewesen wäre. Das Bundesarbeitsgericht hat den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verurteilt: Durch einen Streik verliert der Arbeitnehmer nur dann seinen Lohnanspruch, wenn er sich auch am Streik beteiligt; das muß er ausdrücklich oder schlüssig erklären. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. 1.

Automatische Bestimmung von Bittereinheiten (EBC/ASBC) -- Die Autoren berichten über ihre ersten Erfahrungen mit dem automatischen Analysegerät Bittertec 5800 Analyser der Firma Tecator. Beschrieben wird das Prinzip, der Aufbau des Gerätes, das bei erheblicher Zeitersparnis zu zuverlässigen Analysenergebnissen führt.

Automatische Stickstoffbestimmung mittels Verbrennungsmethode -- Die Bestimmung des Stickstoff- beziehungsweise des Eiweißgehaltes von festen und flüssigen Proben nimmt in der Lebensmittelindustrie als Qualitätskriterium für Rohstoffe und Endprodukte einen breiten Raum ein. In den Brauerei- und Mälzereibetrieben sind hier in erster Linie die Cerealien und deren Malze sowie Würze und Bier betroffen. Die am weitesten verbreitete Methode zur Untersuchung dieser Proben stellt immer noch die traditionelle Methode nach Kjeldahl dar. Da diese Methode jedoch relativ zeit- und arbeitsaufwendig ist, wurden in den letzten Jahren immer mehr Bemühungen in die Entwicklung einfacherer Analysenmethoden gesteckt.

Computermesse CeBIT 92 -- Vom 11. - 18. März 1992 findet in diesem Jahr in Hannover wieder eine der mit knapp über 5000 Ausstellern weltgrößten Messen rund um den Computer statt. 21 Hallen und rund 430 000 m2 Bruttoausstellungsfläche stehen zur Verfügung. Erstmals wird der Bereich Forschung und Entwicklung eine komplette Messehalle belegen. Einige Sonderveranstaltungen und eine Reihe von Fachtagungen und Foren sowie die Workshops des CeBIT Forums ergänzen die Fülle des internationalen CeBIT- Angebotes. Schon seit einigen Jahren sind die USA, Taiwan, Großbritannien, die Schweiz und Frankreich die größten Ausstellerländer der CeBIT.

Magere Gehälter für ostdeutsche Brauereimanager -- In einem krassen Mißverhältnis stehen nicht nur der auf 16000 bis 20000 Topmanager in den besten Jahren geschätzte Bedarf der Wirtschaft in den neuen Bundesländern und die Bereitschaft von Führungskräften aus dem Westen, derartige Positionen zu bekleiden, sondern auch die Vergütungen beider Gruppen. Bekanntlich hat die Treuhandanstalt im Dezember 1990 eine Richtlinie erlassen, derzufolge Führungskräfte im Osten zunächst höchstens 40% eines entsprechenden westdeutschen Gehaltes beziehen können. Mitte 1991 haben nun zwei Unternehmensberater Geschäftsführer und Vorstände in Unternehmen der neuen Bundesländer über ihre Einkommen befragt und die Ergebnisse ihrer Studie im Information Verlag in Freiburg veröffentlicht. Februar 1992..

Formaldehyd -- Alles ist Gift - es kommt nur auf die Dosierung an, befand Paracelsus bereits im 16. Jahrhundert. Mit dieser Erkenntnis könnte man alle Diskussionen um die Toxizität von Substanzen, die in den letzten Jahren geführt wurden, ad acta legen, unabhängig davon, ob es sich beispielsweise um - Nitrosamine im Bier; - Natriumcyclamat als krebserregenden Süßstoff; - Butter als Herzinfarkt begünstigenden Brotaufstrich; - nitrithaltige Wurstwaren; - Alkohol als Genuß- und Suchtmittel handelt. Unsere Massenmedien beschaffen sich Informationen und verarbeiten sie zu gefährlichen Halbwahrheiten, die wissenschaftlich völlig unfundiert sein können. Berufsgenossenschaften und Verbände bis hin zum einzelnen Bürger werden dadurch stark verunsichert.

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