Entwässerung und Trocknung von Biertreber -- Der Preisverfall für Futtermittel und der Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft wirken sich nachhaltig auf den Trebermarkt aus. Gekennzeichnet ist dies durch den stetigen Preisverfall von Naßtreber. Durch den baldigen Verderb können die Brauereien nicht aktiv in das Marktgeschehen eingreifen. Oberste Prämisse ist inzwischen zum Teil schon die Entsorgung. Die Trebertrocknung eröffnet die Möglichkeit, Treber in einer haltbaren Form anzubieten und dadurch die Akzeptanz in der meist mittelständisch strukturierten Landwirtschaft zu erhöhen. Desweiteren ist die Abgabe von Treber als wertvolles Eiweißfuttermittel an Kraftfutterwerke denkbar und wird auch praktiziert..
Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Qualitätsgetreide in Bayern e.V. empfiehlt für 1992 den Abschluß von Braugerstenverträgen zu einem Erzeuger- mindestpreis von 36 - 36,50 DM/dt, -- bei bestimmten regionalen Standorten von bis zu 38 DM/dt. Ca. 30% der 1992 zu erwartenden Erntemenge sollen im Rahmen dieser Empfehlung vertraglich gebunden werden, die auch Hinweise über Sortenreinheit, Keimenergie (mind. 95%), Eiweißgehalt (max. 11,5%) und Wasssergehalt (Basis: 14,5%) enthält.
Nach 15 Mineral- und Trinkwasserverordnung dürfen Quellwasser und Tafelwasser nicht unter Bezeichnungen, Angaben, sonstigen Hinweisen oder Aufmachungen gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, die geeignet sind, zu einer Verwechslung mit natürlichen Mineralwässern zu führen, insbesondere die Bezeichnungen Mineralwasser, Sprudel, Säuerling, Quelle, Bronn, Brunnen, wobei dies auch für Wortverbindungen usw. gilt. Ein Wasser ist nur ein Quellwasser, wenn es seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird und bei der Herstellung keinen oder nur zugelassenen Verfahren unterworfen wird. Bei 15 der Verordnung handelt es sich um eine klassische Verbotsnorm..
Integrierter und kontrollierter Braugersten-Vertragsanbau in Tuttlingen -- Mitte Juli hatte die Hirsch-Brauerei Honer GmbH & Co. KG, Wurmlingen, zu einer Besichtigung von Braugerstenfeldern eingeladen, die im Rahmen eines 1991 im Landkreis Tuttlingen angelaufenen Modellversuchs integrierter und kontrollierter Vertragsanbau von Braugerste bestellt worden waren. Brauereibesitzer R. Honer unterstrich bei der Vorstellung dieses Modellvorhabens, daß es für die heimischen mittelständischen Brauereien schon immer eine Selbstverständlichkeit war, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen. Den kommerziellen Ablauf schilderte R. Honer wie folgt: Die Hirsch-Brauerei garantiert der Malzfabrik Zimmermann die Abahme von rd..
Während über die brautechnologischen Möglichkeiten der Leichtbiere einschließlich der Verfahren des Alkoholentzugs national und international viele Veröffentlichungen vorliegen, sind nur wenige Untersuchungen über die detaillierte Zusammensetzung der fertigen Biere bekannt geworden (1 - 22, 24 - 25). In vorliegender Arbeit soll die Zusammensetzung des deutschen untergärigen Leichtbieres, das als Schankbier eingebraut wird, mit der des deutschen Pilsener Vollbieres verglichen werden, da darüber die umfangreichsten Analysenwerte vorliegen, so daß zum Teil Verallgemeinerungen möglich sind (4, 5, 7, 8, 9, 10, 15, 20, 21) (Tabellen).
Sommergerste 1991 - Deutschland -- Nachstehend wird eine Zusammenfassung von Informationen über den Saatenstand am 10. Juni 1991 in den für die Braugerste wichtigen Anbaugebieten Deutschlands (alle Zahlen ca., Vorjahr in Klammern) gegeben. Allgemeine Wachstunsbedingungen Das kühle und trockene Wetter vom April und Mai hat das Wachstum um ca. 8 - 14 Tage verzögert. Es gab bisher allgemein zu wenig Niederschläge. Die ausgiebigen Regenfälle vom letzten Wochenende haben zunächst einmal gebietsweise Erleichterung gebracht, weitere Niederschläge werden jedoch benötigt. Auf leichten Standorten gibt es vereinzelt Trockenschäden, so z.B. im Norden/Nordwesten Unterfrankens und in Nordbaden. Die Ernte wird voraussichtlich später als im letzten Jahr beginnen, d.h. frühestens Ende Juli/Anfang August.T.
Auch Stichfässer sind von der Nacheichpflicht befreit -- Nachdem der Deutsche Brauer-Bund bereits Mitte 1991 mit tatkräftiger Unterstützung seiner Mitgliedsverbände und der Mitgliedsunternehmen erreichen konnte, daß formstabile Kegs von der Nacheichpflicht befreit wurden, ist es ihm jetzt gelungen, auch formstabile Stichfässer von der Nacheichpflicht zu befreien. Die für den Vollzug zuständigen Obersten Landesbehörden haben soeben einem entsprechenden Antrag des Deutschen Brauer-Bundes stattgegeben. Voraussetzung ist jedoch, daß es sich um zweischalige, tiefgezogene Fässer aus nichtrostendem Stahl oder einem gleichwertigen Werkstoff handelt. Die Fässer können auch eine Kunststoffummantelung haben. Sie müssen ferner einen Überdruck von 5 bar ohne bleibende Verformung aushalten..
Einkommensteuer: Minderung der Anschaffungskosten um Skontierträge. -- Die Anschaffungskosten von Warenvorräten mindern sich weder zum Anschaffungszeitpunkt noch zum nachfolgenden Bilanzstichtag um den möglichen Skontoabzug, wenn der Steuerpflichtige nicht bis zum Bilanzstichtag von der Möglichkeit des Skontoabzugs Gebrauch macht (BHF-Urteil vom 27. 2. 1991 I R 176/84, DB 1991 S. 1201; Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 30. 3. 1989 I R 176/84, BStBl. 1989 II S. 874).
Sommergerste 1991 - Europa -- Nachstehend wird eine Zusammenfassung von Informationen über den Saatenstand am 11. Juni 1991 (alle Zahlen ca., Vorjahr in Klammern) in den für die Braugerste wichtigen Anbaugebieten Europas gegeben. Allgemeine Wachstumsbedingungen Die Sommergerste ist allgemein gut aufgelaufen, das Wachstum ist allerdings durch die kühle und trockene Witterung im April und Mai um etwa 8 - 14 Tage verzögert. Aufgrund der im Juni einsetzenden Regenfälle hat sich die Situation zunächst entspannt. Weitere Niederschläge werden jedoch benötigt, da der Grundwasserspiegel allgemein sehr niedrig ist. Spitzenerträge werden nicht erwartet, man rechnet derzeit mit einer normalen Ernte, wobei der weitere Witterungsverlauf für Ertrag und Qualität von großer Bedeutung ist.
Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft. -- Eine Personengesellschaft, die nicht mehr als drei Grundstücke erwirbt und in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb wieder veräußert, ist nicht als gewerblicher Grundstückshändler tätig, und zwar auch dann nicht, wenn an der Gesellschaft Gesellschafter beteiligt sind, die auch Gesellschafter anderer Personengesellschaften sind, die sich mit dem An- und Verkauf von Grundstücken beschäftigen und/oder die selbst Grundstücke an- und verkaufen (BFH- Urteil vom 25. 4. 1991 IV R III/90, FR 1991 S. 720).
Braugersten-Sortenempfehlung in Bayern -- Abgestimmt zwischen dem Verein zur Förderung des bayerischen Braugerstenanbaues und den Landwirtschaftsämtern sind nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes in den einzelnen Regierungsbezirken folgende Sommerbraugerstensorten zum Anbau empfohlen: Dabei wird eigens darauf hingewiesen, daß bei der Mälzung auf die sortengruppengerechte Verarbeitung zu achten ist. Vermischungen unterschiedlicher Sortengruppen (hochlösender Sorten mit normallösenden Sorten) müssen für die Vermälzung unterbleiben.
Einkommensteuer: Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bei AfA nach _ 7 Abs. 5 EStG. -- Nach dem Erlaß des Finanzministeriums Niedersachsen vom 14. 1. 1991, DB 1991 S. 307, wurde im Erlaß vom 18. 8. 1966 die Auffassung vertreten, die Geltendmachung der degressiven AfA nach _ 7 Abs. 5 EStG für Gebäude in der Steuerbilanz sei nicht davon abhängig zu machen, daß in der Handelsbilanz entsprechende Absetzungen vorgenommen werden. Daran wird nach Ergehen des BFH-Urteils vom 24. 1. 1990, BStBl 1990 II S. 681 nicht mehr festgehalten. Zwar ist das BFH-Urteil zur degressiven AfA beweglicher Wirtschaftsgüter ergangen, die Grundsätze der Entscheidung sind aber auch auf die Abschreibung von Gebäuden anzuwenden. 12..
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