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14.05.1992

Schweden Änderung der Alkoholbesteuerung.

Schweden Änderung der Alkoholbesteuerung. -- Zum 1. Juli 1992 will die schwedische Regierung ein neues Besteuerungssystem für alkoholische Getränke in Kraft setzen. Dabei soll die Besteuerung des jeweiligen Getränkes nur noch nach seinem Alkoholgehalt erfolgen, und zwar progressiv mit steigendem Alkoholgehalt. Für alkoholärmere Getränke, wie Wein und Malzgetränke, ist aber vorgesehen, daß sie aus praktischen Gründen innerhalb einer gewissen Spanne des Alkoholgehaltes mit demselben Satz belegt werden. Bisher richtet sich die Besteuerung dieser Getränke sowohl nach dem Alkoholgehalt als auch nach dem Wert, so daß z.B. für Wein höhere Steuern bezahlt werden müssen als für Schnaps. In Zukunft wird es nur noch eine Wertsteuer für alle Alkoholika geben..

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