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14.05.1992

Angabe von Schallpegeln lauter Maschinen

Angabe von Schallpegeln lauter Maschinen -- Am 19. 1. 1991 ist die 3. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschineninformations-Verordnung-3.GSGV) in Kraft getreten. Sie konkretisiert die EG-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gehörgefährdung am Arbeitsplatz und den _ 3 der Neufassung der UVV Lärm vom 1. 10. 1990. Danach sind durch den Hersteller oder Einführer technischer Arbeitsmittel, die er in den Verkehr bringt oder ausstellt, Angaben über den entstehenden Schallpegel zu machen. Die Werte müssen sich auf den gleichfalls auszuweisenden üblichen Betriebszustand beziehen und sind in der BR Deutschland in einer deutschsprachigen Betriebsanleitung dem Anwender zugänglich zu machen. Durch Reflexionen, z. B. Der Zahlenwert des Schalleistungspegels ist um ca..

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