Schon im 16. Jahrhundert erfüllten die Bierbrauer das, was man sich heute wünscht: Lebensmittel und Getränke, die gesund, natürlich und rein sind. Mit dem Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 legten Bayerns Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder Herzog Ludwig X. genau das fest: Ins Bier gehören nur Wasser, Hopfen, Gerste und Hefe zum Gären. So konnten die anderen Getreidesorten für das Brotbacken verwendet werden und der Biergenießer sicher sein, dass sich keine schädlichen Substanzen im Bier befanden.
1970 legte Hans Huntemann der Georg-August-Universität zu Göttingen seine Dissertation zum Thema „Bierproduktion und Bierverbrauch in Deutschland vom 15. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts“ vor. Den Fokus seiner Arbeit legte er dabei auf messbare Größen wie Preise, Produktions- und Verbrauchsmengen oder Gewinne. Vom Ansatz her klingt dies nach einer trockenen, zahlenschwangeren Materie. Das trifft auch zu – doch zwischen den Zahlen des Wirtschaftswissenschaftlers finden sich faszinierende Einblicke in die Vergangenheit. Nehmen wir diesen Geburtstag des Reinheitsgebotes zum Anlass und folgen wir Hans Huntemann auf seiner Reise durch fünf Jahrhunderte.
Das Brauen war zur Zeit der Einführung des Reinheitsgebotes eine große Herausforderung und erforderte viel Erfahrung und Geschick. Erschwerend kam hinzu, dass die fertigen Biere nicht lange gelagert werden konnten. Beim Blick zurück stellt man aber auch fest: nicht alles hat sich im Brauprozess über die vergangenen 500 Jahre geändert.
Beim Reinheitsgebot hört für die einen der Spaß auf, für die anderen fängt er damit erst an, für manche beides. Das hat seit Jahrhunderten viele Gründe. Es ging und geht um fiskalische, protektionistische, preispolitische, verbraucherschützende oder ideelle Interessen, um Gewinnspannen, Marktanteile, Wettbewerbsvorteile und Qualitätsstandards ebenso wie um Genuss und kulturelle Identitätsstiftung – alles in allem überaus heikle Themen.
Hopfen, Wasser, Hefe und Malz, das sind die vier Zutaten, mit denen in Bayern traditionell Bier gebraut wird. Das in die Liste des immateriellen Kulturerbes Bayerns aufgenommene Bayerische Reinheitsgebot feiert 2016 seinen 500. Geburtstag. Das Jüdische Museum München nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, erstmals in einer Ausstellung Geschichte und Gegenwart des Biers in der jüdischen Tradition und Kultur zu beleuchten.
Für viele Menschen hat das Reinheitsgebot von 1516 eine besondere Bedeutung. Für ihn trifft dies in spezieller Weise zu: Seine Königliche Hoheit Luitpold Prinz von Bayern ist Nachfahre von Herzog Wilhelm IV, der gemeinsam mit seinem Bruder Herzog Ludwig X 1516 in Ingolstadt jene Landesordnung erließ, in der das Reinheitsgebot formuliert ist. Das Reinheitsgebot ist also Bestandteil seines Familienerbes. BRAUWELT sprach mit dem Schlossherrn auf Schloss Kaltenberg über die besondere Beziehung der Wittelsbacher zum Bier.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts befand sich Ingolstadt in seiner ersten Blütezeit: Die Stadt war Bayerische Herzogsresidenz und das Neue Schloss, von Herzog Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt Mitte des 15. Jahrhunderts erbaut, durch Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut und dessen Sohn Herzog Georg den Reichen zu einem der beeindruckendsten Schlossbauten der damaligen Zeit ausgebaut. Die Stadt zählte um die 5000 Einwohner. Handwerk und Zünfte florierten und durch die Erste Bayerische Landesuniversität entwickelte sich die Stadt an der Donau auch geistig-kulturell zu einem Zentrum Mitteleuropas. Natürlich wurde wie überall zur damaligen Zeit auch in Ingolstadt gerne gefeiert und dem Genuss alkoholischer Getränke gefrönt, von der einfachen Bauern- und Landbevölkerung über die zahlreichen Studenten und Soldaten der Stadt bis zum gelehrten Universitätsprofessor und angesehenen Bürger. Bier wurde zur damaligen Zeit bereits allerorten in rauen Mengen ausgeschenkt, gehörte es doch zur täglichen Nahrung, lieferte wertvolle Nährstoffe und Kalorien und – ganz wichtig – war mikrobiologisch unbedenklich im Vergleich zum Wasser.
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Um Kosten und Rohstoffe zu sparen und die Umweltbilanz zu verbessern, wird die Wanddicke von PET-Flaschen seit Jahren kontinuierlich reduziert. REA JET präsentiert jetzt einen Laser der neuesten Generation, der den dünnen Kunststoff ohne Perforation kennzeichnen kann. Dies soll durch Verwendung einer speziellen Wellenlänge gelingen, daher bleiben die Barriere- und Berstdruckeigenschaften der Flaschen erhalten. Das verbrauchsmittelfreie System REA JET CL gibt es für die Getränkebranche auch mit Schutzklasse IP65 für den Betrieb in feuchter Umgebung.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum steuerpflichtigen Absatz von Biermischgetränken nach Bundesländern.
Den Getränkemarkt im ersten Quartal 2016 beleuchtet der aktuelle ifo-Konjunkturbericht. Während beim Bier ein deutlicher Aufwind zu verspüren ist, sind bei Erfrischungsgetränken und Mineralwasser leichte Abschwächungstendenzen zu verzeichnen. Folgt man dem saisonbereinigten und geglätteten ifo-Geschäftsklimaindex, der als bewährter Konjunkturindikator gilt, so hat sich die geschäftliche Situation der Brauereien im ersten Quartal 2016 spürbar gebessert. Der Index erreichte, nach einem Stand von 3,9 Punkten im vierten Quartal 2015, im ersten Quartal des neuen Jahres einen Stand von 9,6 Punkten. Eine fortlaufende Erholung ist eigentlich schon seit August 2015 (Zählerstand: 1,8 Punkte) zu verspüren.
Das Aktionsforum Glasverpackung verleiht in diesem Jahr zum dritten Mal die Auszeichnung „Produktinnovation in Glas”. Lebensmittel- und Getränke abfüllende Unternehmen können sich seit dem 15. Februar 2016 mit ihren in Glas verpackten Produkten bewerben. Der Bewerbungszeitraum läuft noch bis zum 30. April 2016.
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