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Kartonauffalt- und Bodenverklebemaschine für Einweglinien -- Die neue Kartonauffalt- und Bodenverklebemaschine für Einweglinien der Max Kettner Verpackungsmaschinenfabrik GmbH & Co. KG, München, ist modular aufgebaut und faltet automatisch flachliegende Kartonzuschnitte aus Voll- und Wellpappe und verklebt sie mit Heißleim am Kartonboden. Sie bringt eine Leistung von bis zu 2000 Faltschachteln/h. Das Magazin hat ein großes Aufnahmevolumen. Die Kartonzuschnitte werden druckentlastet von oben dem Magazin entnommen und vom Stapel separiert. Die Maschine arbeitet taktweise, wobei ein Karton in drei Stationen fertig aufgefaltet und der Boden verklebt wird..

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Kompakte Kastenwaschanlage -- Der abgebildete Kastenwascher der Ludwig Bohrer Maschinenbau-GmbH, Regenstauf, hat auf Grund seines Drei-Ebenen-Reinigungssystems bei einer Leistung von 4000 Kästen pro Stunde eine Länge von nur 8 m. Konventionelle Tunnelreinigungsanlagen hätten für derartige Leistungen nach Angaben des Herstellers eine Länge von 24 m. Der neue Kastenwascher hat folgende Charakteristika: eine umweltbewußte Konzeption, sehr gute Wärme- und Schallisolierung, Wasserersparnis und damit insgesamt eine deutliche Senkung der Betriebskosten. Der gewünschte Reinigungseffekt wird erzielt durch ein turbulentes Tauchweichbad, exakte Vereinzelung, lange, Intensivspritzzonen, einstellbare Düsen und zweifache Nachspritzung..

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Erweiterung der Staplerbaureihe nach oben -- Die Still GmbH, Hamburg, hat ihre Stapler-Baureihe R 20 nach oben in den Tragfähigkeitsbereich von zwei Tonnen erweitert. Bei dem neuen Stapler wurde das Vierradprinzip beibehalten, allerdings mit einer Pendel-Lenkachse. Großer Wert wurde auch auf Ausstattung, Komfort, Übersichtlichkeit und Sicherheit gelegt. Dabei geht es in erster Linie um das bequeme Ein- und Aussteigen, die gute Sicht durch ein Freisichthubgerüst, die autogerechte Anordnung der Bedienungshebel und Pedale, den bequemen Fahrersitz und die einstellbare Lenksäule.

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Optimierter Getränketransport. Logistische, gesetzliche und technische Einflußfaktoren im Getränketransport -- Aus der Sicht eines Nutzfahrzeugherstellers werden relevante Fuhrpark- und Transportprobleme zusammengefaßt und entsprechende Lösungen vorgestellt. Ausgangsbasis war die Definition der Kundenstrukturen der Getränkewirtschaft, weil hiermit wichtige Fragen der Fuhrparkstruktur gelöst werden können. Der Artikel wurde auch in der Zeitschrift Bier & Getränke, Nr. 19, 1993, veröffentlicht.

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Meinungen zum Einheitskasten -- Die großen Handelsorganisationen, die Kastenhersteller und der Bund für Umwelt und Naturschutz fordern von den deutschen Brauern, standardisiertes Leergut einzusetzen. Die Alpirsbacher Klosterbräu spielte die Vorreiterrolle und stellte die Kiste auf der Kölner Anuga vor; einige andere werden nachziehen oder haben zumindest ihr Interesse daran bekundet. Die Brauwelt fragte in der Branche nach Meinungen.

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Optimale Raumausnutzung im Satelittenkompaktlager -- Die Firma Lupo-Getränke, Hochdorf, ist ein Unternehmen mit Tradition. Bis 1950 stellte das Unternehmen nur Süßmost und Apfelwein her. Dann wurden Tafelwasser und Fruchtsaftgetränke ins Sortiment genommen. Seit 1963 stellt Lupo das Qualitätsbier Lupo-Bräu her, das einen guten Ruf in der Schweiz genießt. Die Firma Lupo ist fortschrittsorientiert; schon in den 80er Jahren wurde eine zweite, computergesteuerte, vollautomatische Abfüllanlage in Betrieb genommen. Die Brauerei wurde 1986 total erneuert, eine gleichbleibende, hervorragende Bierqualität wird durch eine elektronische Sudhaussteuerung garantiert, dennoch wird die alte Brautradition gepflegt. Derzeit realisiert das Unternehmen einen Ausstoß von über 300 000 hl..

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Sicherheit im Lager (Schluß) -- Flurförderzeuge: Dem freizügigen Transport von Gütern im Lager und zur Verladung dienen Flurförderzeuge. Das sind z. B. Hubwagen, Elektrokarren, Schlepper, Gabelstapler u. a.: Für sie gilt die UVV Flurförderzeuge (VBG 12a) und die UVV Kraftbetriebene Flurförderzeuge (VBG 12b) sowie verschiedene Richtlinien, Grundsätze und Prüfbücher 11). An allen Geräten muß zumindest die höchstzulässige Belastung angegeben sein, wenn nicht gemäß UVV weitere Angaben gefordert sind. Man unterscheidet zwischen nicht kraftbetriebenen und Flurförderzeugen mit motorischem Antrieb. Handbetriebene Flurförderzeuge: Darunter fallen Hebelroller, das sind Geräte, die unter Rollbehältern oder dgl. gefahren werden. Sie sind mindestens jährlich durch Sachkundige zu prüfen. B. 1002,.

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Großbritannien Spitfire-Bier in England -- Shepherd Neame in Faversham (Grafschaft Kent), die älteste britische Brauerei, hat jetzt die Reihe ihrer erfolgreichen Premium- Flaschenbiere in 0,5-l-Flaschen durch eine Sorte mit dem langen Namen Spitfire Bottle Conditioned Premium Bitter ergänzt. Mit diesem Ale, das seinen Namen nach dem legendären Jagdflugzeug aus der Schlacht um England des Jahres 1940 trägt, will Shepherd Neame eine weitere Nische des Biermarktes ausfüllen. Das Spitfire Bottle Conditioned Premium Bitter der Brauerei mit dem Gründungsjahr 1630 hat einen Alkoholgehalt von 4,7 Vol.-%, ist naturally fermented und hat einen Hefebodensatz in der Flasche..

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USA Budweiser mit niedrigeren Marktanteilen. -- Budweiser mußte 1993 einen Rückgang seines Marktanteils in den USA von 17,4% auf 16,5% hinnehmen bzw. um 6,5% auf 47,2 Mio hl. Miller Lite kam auf 8,5% (8,9%) bzw. 19,4 Mio hl vor Bud Light mit 7,9% (7,3%) bzw. 17,7 Mio hl (+ 11%), Coors Light mit 7,4% (7,3%) bzw. 14,7 Mio hl und Miller Genuine Draft mit 4,5% (4,7%). Es folgten Natural Light mit 4% (3,4%), Busch mit 3,7% (3,8%), Milwaukee's Best mit 2,9% (3%), Miller High Life mit 2,4% (2,0%) und Busch Light Draft mit 2,3% (2,1%).

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Rücknahme von Transportverpackungen -- Nach der Verpackungsverordnung sind Transportverpackungen Fässer, Kanister, Kisten, Säcke einschließlich Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind und die dazu dienen, Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber vor Schäden zu bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden. Nach _ 4 Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Daraus hat sich die Frage entwickelt, was unter Rücknahme zu verstehen ist.

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