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Recht

Emissionserklärungsverordnung -- In der Brauwelt Nr. 49, 1992, S. 2536, erschien der Beitrag über Die novellierte Emissionserklärungsverordnung und ihre Anwendung auf Brauereien und Mälzereien. Dabei wurde u.a. festgestellt, daß die zuständige Behörde für Bayern, das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU), Rosenkavalierplatz 3, 8000 München 81, ist. Alle Emissionserklärungen für das Jahr 1992 sind bis 30. April 1993 entweder an diese Adresse oder an die zuständige Genehmigungsbehörde, in der Regel das Landratsamt, zu senden. Der Bayerische Brauerbund und der Verband mittelständischer Privatbrauereien in Bayern wollen ihren Mitgliedern rechtzeitig die auszufüllenden Formulare mit einer Anleitung zuschicken..

Recht

Abgabenordnung: Änderungssperre für Steuer- und Haftungsbescheide nach Lohnsteuer-Außenprüfung. -- Führt eine Lohnsteuer-Außenprüfung nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so hebt das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung bei den in den Lohnsteuer-Anmeldungen des Prüfungszeitraums liegenden Steuerfestsetzungen auf. Dies führt nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 14. 5. 25 vom 28. 9. 1992)..

Diverses

Gebührenstruktur für Grünen Punkt -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes soll die neue Gebührenstruktur für den Grünen Punkt erst zum 1. 10. 1993 in Kraft treten. Dabei ist geplant, daß sich die neuen Kosten für den Grünen Punkt aus verschiedenen Elementen zusammensetzen sollen: Neben einem Basis-/Fixkostenbeitrag wird eine material- und mengenabhängige Gebührenstaffel Anwendung finden. Der Bayerische Brauerbund hebt hervor, daß mit diesen Entscheidungen die Forderungen nach einer einheitlichen Gebührenstrukturveränderung, einer hinreichenden Vorlaufzeit und einer verursachergerechten Orientierung der Gebührenstaffel weitgehende Berücksichtigung gefunden haben..

Recht

Lohnsteuer: Anwendung des Kilometer-Pauschbetrages und offensichtlich unzutreffende Besteuerung. -- 1. Beträgt die Jahresfahrleistung mindestens 40 000 km, so besteht Anlaß zur Prüfung der Frage, ob der Ansatz des Pauschbetrages von 0,42 DM je Kilometer laut Abschnitt 25 Abs. 8 Lohnsteuerrichtlinien 1984 für auf Dienstreisen entstandene Kfz-Kosten von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen so wesentlich abweicht, daß die Anwendung des Pauschbetrages zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt. 2. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einem bereits abgeschriebenen Kfz die Kosten nur rund 0,216 DM je gefahrenen Kilometer betragen (BFH-Urteil vom 26. 7. 1991 VI R 114/88, StEd 1991, S. 424, Ergänzung zum BFH-Urteil vom 25. 10. 1985 VI R 15/81, BStBl 1986 II, S. 200).

Recht

Hubladebühnen und ähnliche Einrichtungen -- müssen ab 1. 1. 1993 während des Betriebes durch Blinkleuchten für gelbes Licht und rot/weiß-reflektierende Warnmarkierungen kenntlich gemacht werden. Diese Vorschrift gilt für Neufahrzeuge und für bereits im Verkehr befindliche LKW.

Archiv

Technologische Beeinflussung des Bierschaums -- Nach wie vor stellt laut Dr.-Ing. Jens-Christoph Voigt, Freising, der Schaum des Bieres ein schwierig zu kontrollierendes Qualitätskriterium dar (Brauwirtschaftliche Tagung Weihenstephan 1992). Im Rahmen der vorgestellten Arbeit wurden technologische Einflüsse auf die für das Schaumverhalten des Bieres verantwortlichen proteinischen Substanzen untersucht. Es wurden chromatographische und elektrophoretische Methoden weiterentwickelt, mit denen die Charakterisierung dieser Substanzen nach dem Molekulargewicht, dem isoelektrischen Punkt und der Hydrophobizität möglich ist. Die Effekte waren teilweise schon bekannt, konnten aber mit den neuen Analysen untermauert werden. Tendenziell nahm diese Fraktion bei Bieren mit höheren Schaumwerten zu..

Recht

Flaschenpfand ist zahlenmäßig anzugeben -- Ein Getränkehändler hatte auf einem an den Flaschenkästen angeklebten Zettel den Verkaufspreis mit dem Hinweis angezeigt, diesem sei noch das Pfand hinzuzurechnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf belehrte den Händler, der Konsument solle exakt wissen, zu welchem Preis die angebotene Ware verkauft wird. Deshalb zwinge der Grundsatz der Preisklarheit, die tatsächlich vom Händler geforderten Beträge genau (und vollständig) anzugeben. Nach der Preisangabenverordnung muß überdies bei Pfandkästen der Pfandbetrag seiner Höhe nach angegeben werden. In seinem Urteil verbot das Gericht (OLG Düsseldorf, Aktenzeichen 2 U 77/91) dem Geschäftsmann, mit einem Preis zuzüglich Pfandkosten zu werben.

Archiv

Malzeinfuhr im Brauwirtschaftsjahr 1991/92 -- Im Brauwirtschaftsjahr 1991/92 wurden 521 978 t Malz nach Deutschland eingeführt. Das waren 22 665 t mehr als im Brauwirtschaftsjahr 1990/91. Wichtigstes Lieferland war Frankreich mit 288 372 t. Damit konnte Frankreich seine Lieferungen nach Deutschland um 22 766 t steigern. An zweiter Stelle stand Großbritannien mit einer Liefermenge von 66 344 t (+ 3542 t). Durch die eingeführte Menge wurde gut ein Viertel des Deutschen Malzbedarfs gedeckt. Aus der nachfolgenden Aufstellung sind die wichtigsten Lieferländer und die von ihnen gelieferten Mengen zu entnehmen.

Recht

Im Reiseverkehr zwischen den Ländern der EG gibt es ab 1. 1. 1993 keine mengen- und wertmäßigen Beschränkungen mehr für Waren, -- die zum privaten Gebrauch eingekauft werden. Privater Verbrauch wird bei Bier bis zu einer Menge von 110 l, bei Wein bis zu 90 l und bei Spirituosen bis zu 10 l angenommen. Für Dänemark gelten Ausnahmeregelungen bis Ende 1996.

Recht

Biersteuergesetz 1993 -- Über 300 Interessenten sind zur zentralen Informationsveranstaltung des Bayerischen Brauerbundes über das Biersteuergesetz 1993 am 16. 12. 1992 nach München gekommen. Unter der Leitung von Hauptgeschäftsführer Dr. F.-L. Schmucker diskutierten Oberamtsrat Baumgart und Regierungsrat Jatzke aus dem Biersteuerreferat des Bundesfinanzministeriums über eine Vielzahl von Problemen, die im Zusammenhang mit dem Biersteuergesetz 1993 auf die deutschen Brauereien zukommen können. Dabei ging es zunächst um das Biersteuergesetz 1993 mit seinen 18 Paragraphen von Steuergebiet und Steuergegenstand bis hin zum Versandhandel. Vorgestellt wurden die Entwürfe für die Biersteuererklärungen, für das Sudbuch, für das Betriebsbuch und für das Biersteuerbuch.T. Diskutiert wurden u.a.B.

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