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Markt

Anzeige zum Reinheitsgebot ausgezeichnet -- Die Leser der Studentenzeitschrift Unicum haben die Anzeige der deutschen Brauer zum Thema Reinheitsgebot zur Anzeige des Monats gewählt. Die von der Düsseldorfer Agentur H.F.&P. entwickelte Kampagne richtet sich vornehmlich an die 18- bis 30jährigen und erscheint deshalb in Trend-, Szene- und Stadtmagazinen. Erich Dederichs, Pressesprecher des Deutschen Brauer-Bundes, Bonn, freute sich über die Auszeichnung: Es zeigt, daß Studenten offensichtlich nicht nur die reine Lehre, sondern auch das reine Bier mögen.

Recht

Maßgeblichkeit von Lärm nach Gebietscharakter -- Ob Lärm wesentlich ist, so daß eventuell ein Unterlassungsanspruch der Nachbarn besteht, ist nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu beurteilen. Bei einer Überschreitung der dort genannten Richtwerte ist grundsätzlich von einer wesentlichen Einwirkung auszugehen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß es insoweit lediglich um eine Richtlinie geht, die nicht schematisch angewendet werden darf, sondern lediglich einen wesentlichen Anhaltspunkt darstellt. Nach der TA Lärm kommt es für die Richtwerte aber entscheidend auf den Gebietscharakter an. Er kann unterschiedlich sein und irgendwo müssen die Grenzen nach der Gebietsart gesehen werden. Dafür mußte der Immissionsrichtwert eigenständig bestimmt werden. 10. 1994 - V ZR 76/93).

Recht

Rabattgesetz gilt weiter -- Das freie Aushandeln von Preisnachlässen für Waren des täglichen Bedarfs bleibt in Deutschland weiterhin verboten; gegenüber Endverbrauchern dürfen auch weiterhin keine Preisnachlässe von mehr als drei Prozent gewährt werden; die Abschaffung des Rabattgesetzes ist also vorerst gescheitert. Innerhalb der EG dürfen derzeit in zehn Ländern Rabatte gewährt werden; in zwei Staaten - Deutschland und Luxemburg - sind sie auf drei Prozent beschränkt, in Griechenland ist es zwar verboten, aber üblich. Der Einzelhandel hatte sich nachdrücklich für die Beibehaltung begrenzter Rabatte ausgesprochen, während Verbraucherverbände für eine Abschaffung mit der Begründung plädierten, das geltende Gesetz würde ohnehin ständig unterlaufen und nütze den Konsumenten nichts.

Markt

Zielkostenmanagement - Kosten und Nutzen einmaliger Maßnahmen. Brauereijubiläen, Festbiere, Aktionen - Chancen und Risiken -- Die wirtschaftliche Situation stellt sich für eine Vielzahl der Brauereien als unbefriedigend dar. Durch Maßnahmen wie Saisonbiere oder Aktionsveranstaltungen - beispielsweise zu Jubiläen - versuchen Brauereien den Absatz zu steigern und die Gewinne zu erhöhen. Doch wie kann man Kosten und Nutzen gegenüberstellen, wenn es sich um einmalige oder neuartige Aktionen handelt?

Recht

Änderung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes -- Mittlerweile ist das zweite Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in Kraft getreten. Die Verabschiedung des Gesetzes hatte sich verzögert, weil der Bundesrat aus nachfolgenden Gründen die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt hatte: - Entschädigung für Probenahmen auch beim Importeur (Bundesrat dagegen); - Anwendung des Lebensmittel- Monitoring auch im Bereich des Fleisch- und Geflügelfleischhygiene-Gesetzes (Bundesrat dagegen). Am wichtigsten sind die nachfolgend genannten Änderungen: - Ermächtigung zur Einführung eines Warnhinweises zugunsten von Passivrauchern; - Verlängerungsmöglichkeit für Ausnahmegenehmigungen nach _ 37 Abs. Dezember 1994..

Recht

Einkommensteuer: Reisegepäckversicherung für Arbeitnehmer -- 1. Schließt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Reisegepäckversicherung ab, aus der den Arbeitnehmern ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherten zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Dieser ist in der Regel dann gemäß _3 Nr. 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz auf Dienstreisen beschränkt. 2. Bezieht sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Reisen des Arbeitnehmers, so ist eine Aufteilung der gesamten Prämie in einen beruflichen und einen privaten Anteil dann zulässig, wenn der Versicherer eine Auskunft über die Kalkulation seiner Prämien erteilt, die eine Aufteilung ohne weiteres möglich macht. 3. (BFH- Urteil v. 19. 2. 1993 VI R 42/92, StEd 1993 S..

Recht

Zutatenliste tritt zum 1. April 1996 in Kraft -- Zum 1. April 1996 wird die Angabe der Zutaten auch bei Bieren mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 vol.% Pflicht. Darauf verwies RA Peter Stille, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes in einem Gespräch mit der Fachpresse am 6. Dezember 1994 in Bonn. Brauereien mit einer Mindesthaltbarkeitsdauer von einem Jahr sollten sich jetzt bereits überlegen, wie sie dann ihre Etiketten gestalten wollen. Die Zutaten müssen nach ihrer Konzentration im fertigen Bier geordnet angegeben werden: Wasser, Malz, Hopfen und bei hefetrüben Bieren auch Hefe. Gewisse Probleme sieht der Deutsche Brauer-Bund bei der Deklaration des Malzes. Noch mehr Kopfzerbrechen bereitet dem Verband die Deklaration des Hopfenextraktes..

Archiv

Mineralwasser-Boom in Deutschland -- Nach Angaben des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen, in dem rd. 240 Brunnenbetriebe zusammengeschlossen sind, betrug das Absatzplus bei Mineral- und Heilwasser in den ersten drei Quartalen 1994 in den alten Bundesländern 12% und in den neuen 54%, insgesamt knapp 14%. Aufgrund des schönen Sommerwetters rechnet die Branche damit, daß der Pro-Kopf- Verbrauch an Mineralwasser in den alten Bundesländern auf über 100 l steigen wird. Nach wie vor liegen die stark sprudelnden Mineralwässer mit einem Anteil von knapp 70% weit vorn, vor den stillen Wässern mit gut 22% und den Heilwässern mit 6,4%. Bezogen auf den Gesamtabsatz haben sich die Mineralwässer mit Aromen von 0,8% auf 1,5% im Anteil nahezu verdoppelt..

Diverses

Er befürchtet eine Abfallflut von 6 Mrd Einwegflaschen und einen Anstieg an Kunststoffmüll aus den Haushalten um rd. 250 000 t. Auch die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt hat die PET-Einwegflasche für Mineralwasser kritisiert und vor einem massiven Einbruch der Mehrwegquoten gewarnt.

Diverses

Ein neues Gütezeichen Wellpappe soll 1995 den wegfallenden Bahngütestempel für Wellpappenverpackungen ersetzen. Dieses neue Gütezeichen Wellpappe, das von der Gütegemeinschaft Wellpappe e.V in Darmstadt vergeben wird, soll neben dem Bahngütestempel auch die DIN-Kennzeichnung und den VDW-Stempel mittelfristig ersetzen. Eine Anerkennung durch den RAL wurde beantragt, so daß das RAL-Gütesiegel Wellpappe im Frühsommer 1995 vergeben werden kann. Mit der Herausgabe eines RAL-Gütezeichens Wellpappe soll einer Zersplitterung der verschiedenen Qualitätszeichen innerhalb der Wellpappenbranche entgegengewirkt werden. Der Gütegemeinschaft Wellpappe gehören inzwischen mehr als die Hälfte aller bundesdeutschen Wellpappenwerke an. Zu weiteren Vorstandsmitgliedern wurden Dr. 22, 64295 Darmstadt, Tel..

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